Die 7. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes wird beschlossen.
Sachverhalt
Der Ausschuss für Brandschutz
und Rettungswesen hat sich in seiner Sitzung am 19.11.2019 mit der 7.
Änderungssatzung befasst und schlägt nach einstimmiger Änderung des Betrages
für den Kreisjugendfeuerwehrwart auf 350,00 Euro einstimmig vor, die Satzung
wie vorgelegt zu beschließen.
Neben den Änderungen bei der
Kreisfeuerwehr ist vorgesehen, auch die Aufwandsentschädigungen für den
Kreisjägermeister und den stellvertretenden Kreisjägermeister anzupassen.
Ausgangslage:
Der Kreisjägermeister (KJM) erhält zur Zeit eine Aufwandsentschädigung
für ehrenamtlich Tätige nach § 3 Abs. 1a der Satzung des Landkreises
Nienburg/Weser über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen in Höhe von
monatlich 357,00 € inkl. Reisekosten innerhalb des Kreisgebietes, mithin
jährlich insgesamt 4.284,00 €. Der stellvertretende KJM erhält eine
entsprechende monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 92,00 € inkl.
Reisekosten innerhalb des Kreisgebietes, mithin jährlich insgesamt 1.104,00 €.
Die letzte Anpassung der Aufwandsentschädigungen erfolgte zum 01.04.2007.
Anpassung
der Aufwandsentschädigungen:
In Anlehnung an die Funktionsträger im Bereich
Brandschutz und Katastrophenschutz wird unter Berücksichtigung des
Verbraucherpreisindex sowie der Vergleiche mit den Nachbarlandkreisen eine
jährliche Erhöhung von 1,5 % seit der letzten Anpassung vorgeschlagen. Auch
hier wird analog zum Brand- und Katastrophenschutz eine Aufrundung auf die
nächste Zehnerstelle vorgeschlagen.
|
Aktuelle Entschädigung |
Entschädig. ab 01.01.2020 |
Kreisjägermeister/In |
357,00 € |
430,00 € |
Stellv. Kreisjägermeister/In |
92,00 € |
110,00 € |
Vergleich
mit den Nachbarkreisen nach der Erhöhung:
Eine direkte Vergleichbarkeit zwischen den Landkreisen
ist aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und Aufgabenzuordnung nicht
möglich. Als Anhaltspunkt werden die Gesamtkosten pro Monat pro Revier
dargestellt.
Verwaltung |
Stand |
Gesamtkosten pro Monat |
Kosten pro Monat pro Revier |
LK Diepholz |
2016 |
658,00 € |
1,94 € |
LK Schaumburg |
2014 |
205,00 € |
1,32 € |
LK Verden |
2013 |
345,00 € |
2,32 € |
LK Heidekreis |
2012 |
915,00 € |
1,91 € |
LK Nienburg |
2020 |
540,00 € |
2,08 € |
/ Die überarbeitete 7. Änderungssatzung ist
in der Anlage beigefügt.