Betreff
Anpassung der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes
Vorlage
2019/213/1
Aktenzeichen
175/
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die 7. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und sonstigen Inhaber eines Ehrenamtes wird beschlossen.


Sachverhalt

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen hat sich in seiner Sitzung am 19.11.2019 mit der 7. Änderungssatzung befasst und schlägt nach einstimmiger Änderung des Betrages für den Kreisjugendfeuerwehrwart auf 350,00 Euro einstimmig vor, die Satzung wie vorgelegt zu beschließen.

 

Neben den Änderungen bei der Kreisfeuerwehr ist vorgesehen, auch die Aufwandsentschädigungen für den Kreisjägermeister und den stellvertretenden Kreisjägermeister anzupassen.

 

Ausgangslage:

 

Der Kreisjägermeister (KJM) erhält zur Zeit eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige nach § 3 Abs. 1a der Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen in Höhe von monatlich 357,00 € inkl. Reisekosten innerhalb des Kreisgebietes, mithin jährlich insgesamt 4.284,00 €. Der stellvertretende KJM erhält eine entsprechende monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 92,00 € inkl. Reisekosten innerhalb des Kreisgebietes, mithin jährlich insgesamt 1.104,00 €. Die letzte Anpassung der Aufwandsentschädigungen erfolgte zum 01.04.2007.

 

Anpassung der Aufwandsentschädigungen:

 

In Anlehnung an die Funktionsträger im Bereich Brandschutz und Katastrophenschutz wird unter Berücksichtigung des Verbraucherpreisindex sowie der Vergleiche mit den Nachbarlandkreisen eine jährliche Erhöhung von 1,5 % seit der letzten Anpassung vorgeschlagen. Auch hier wird analog zum Brand- und Katastrophenschutz eine Aufrundung auf die nächste Zehnerstelle vorgeschlagen.

 

 

Aktuelle Entschädigung

Entschädig. ab 01.01.2020

Kreisjägermeister/In

357,00 €

430,00 €

Stellv. Kreisjägermeister/In

92,00 €

110,00 €

 

 

Vergleich mit den Nachbarkreisen nach der Erhöhung:

 

Eine direkte Vergleichbarkeit zwischen den Landkreisen ist aufgrund der unterschiedlichen Strukturen und Aufgabenzuordnung nicht möglich. Als Anhaltspunkt werden die Gesamtkosten pro Monat pro Revier dargestellt.

 

Verwaltung

Stand

Gesamtkosten pro Monat

Kosten pro Monat pro Revier

LK Diepholz

2016

658,00 €

1,94 €

LK Schaumburg

2014

205,00 €

1,32 €

LK Verden

2013

345,00 €

2,32 €

LK Heidekreis

2012

915,00 €

1,91 €

LK Nienburg

2020

540,00 €

2,08 €

 

 

/      Die überarbeitete 7. Änderungssatzung ist in der Anlage beigefügt.