Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplans 2018-2022
Vorlage
2019/227
Art
Beschlussvorlage

Der in Anlage 1 beigefügte Entwurf für die Abwägungsvorschläge der Kreisverwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt

Geänderter Terminplan

Als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 6 Abs. 1 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) die Pflicht, unter Mitwirkung der Verkehrsunternehmen jeweils für fünf Jahre einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Mit der Änderung des NNVG zum 01.01.2017 und der damit verbundenen Verfügbarkeit zusätzlicher Finanzmittel (§ 7a und § 7b-Mittel) hat der Gesetzgeber die Pflicht verbunden, bis spätestens zum 31.12.2019 einen aktuellen NVP vorzulegen. Kommt der Landkreis  dieser Verpflichtung nicht nach, so erfolgt die Gewährung der Finanzhilfe gemäß den §§ 7 a und 7 b NNVG nach dem 1. Januar 2020 erst nach Vorlage des Nahverkehrsplans.

Daher sollte der Nahverkehrsplan am 28.11.2019 beraten und am 13.12.2019 vom Kreistag beschlossen werden. Der NVP-Entwurf für den Landkreis Nienburg/Weser wurde bis zum Sommer 2019 erstellt. Danach wurde ein zweimonatiges Beteiligungsverfahren mit einer Frist bis zum 29.09.2019 durchgeführt. Einige Gemeinden konnten diese Frist nicht einhalten, weil eine Beratung/Beschlussfassung der Stellungnahme in den jeweiligen Räten durchgeführt werden sollte. So sind von der Stadt Rehburg-Loccum und der Samtgemeinde Mittelweser Stellungnahmen mit Datum vom 15.10. und 22.10. eingegangen. Von der Samtgemeinde Grafschaft Hoya ging erst am 30.10.2019 eine Stellungnahme ein.

Auch bei der Stadt Nienburg soll ein Beschluss über den NVP erfolgen, zumindest über die Teile und Festlegungen, die direkt die Stadt betreffen.

Aus diesen Gründen wird nunmehr folgender Terminplan für die Beschlussfassung über den Nahverkehrsplan vorgesehen: 

1.    Im AfR am 28.11.2019 wird eine Vorlage mit dem Entwurf des Abwägungsvorschlages zur Kenntnisnahme eingebracht.

2.    Der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) wird Ende Dezember eine vorläufige Fassung des aufgrund der Abwägungsvorschläge überarbeiteten Nahverkehrsplanes sowie ein Zeitplan über die Beschlussfassung zur Verfügung gestellt.

3.    Alle erforderlichen Beschlüsse in den Gremien der Stadt Nienburg werden bis spätestens 31.01.2020 herbeigeführt.

4.    Im AfR am 20.02.2020 werden die finale Fassung der Abwägungsvorschläge und des Nahverkehrsplanes beraten, das Beschlussergebnis des Stadtrates wird bekannt gegeben und am 20.03.2020 fasst der Kreistag einen Beschluss über den NVP.

Abwägungsvorschläge

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist schon relativ weit fortgeschritten (siehe Anlage 1). Allerdings konnte insbesondere die Abwägung der umfangreiche Stellungnahme der Samtgemeinde Grafschaft Hoya bis zum „Redaktionsschluss“ noch nicht fertig gestellt werden.

Benachbarte Aufgabenträger, kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, die Verbandsmitglieder, die Straßenbaulastträger, die Verbände, die die Interessen der Fahrgäste vertreten, sowie die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft mbH wurden an der Aufstellung des NVP beteiligt.

Die Kreisverwaltung hat die o.a. Stellen (insgesamt 57 Stellen) mit Schreiben vom 31.07.2019 aufgefordert, eine Stellungnahme zum NVP-Entwurf abzugeben. Die Beteiligten hatten bis zum 27.09.2019 Gelegenheit hierzu. Für einige Beteiligte wurde die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf Nachfrage verlängert, so dass die letzte eingegangene Stellungnahme mit Datum von 30.10.2019 versehen war.

Von den beteiligten 57 Stellen, haben 18 Stellen eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahmen enthalten 168 einzelne Anregungen und Hinweise, die einzeln abzuwägen waren. Knapp 100 dieser Anregungen und Hinweise machen eine Änderung des Beteiligungsentwurfes erforderlich. Diese Änderungen wurden jeweils entsprechend dem Abwägungsvorschlag in Anlage 1 in den Beschlussentwurf eingearbeitet.

Mit mehr als jeweils 13 Anregungen und Hinweisen haben sich

-         der Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN) 

-         die Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.

-         die Stadt Rehburg-Loccum

-         die Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH

-         die Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg

-         die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

besonders intensiv beteiligt. Auch von der Region Hannover, der Stadt Nienburg, der Samtgemeinde Grafschaft Hoya, dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) und der Samtgemeinde Mittelweser wurden jeweils mehrere Anregungen vorgebebracht.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt der Stellungnahmen betrifft den Wunsch, dass mehr konkrete, neue Zielfestlegungen für Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und flexibler Bedienformen im NVP-Entwurf enthalten sein sollen. Nach dem Verständnis der Kreisverwaltung über die Festlegungen im Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz (NNVG) ist der Nahverkehrsplan ein Instrument, in dem der Aufgabenträger darstellt, wie er den ÖPNV im Verkehrsgebiet organisieren und finanzieren will. In § 6 Abs. 1 NNVG wird den Aufgabenträgern die Pflicht auferlegt, für fünf Jahre einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Im Einzelnen soll im NVP dargestellt werden,

1.    welches Bedienungsangebot im Planungsgebiet besteht und welche dafür wesentlichen Verkehrsanlagen vorhanden sind,

2.    welche Zielvorstellungen bei der weiteren Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs verfolgt werden,

3.    welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers zur Verwirklichung der Zielvorstellungen nach Nummer 2 ergriffen werden sollen,

4.    welche Anteile der nach Nummer 3 geplanten Investitionen auf den Schienenpersonennahverkehr und auf den sonstigen Personennahverkehr entfallen,

5.    welcher Finanzbedarf sich für diese Investitionen einschließlich ihrer Folgekosten ergibt,

6.    welcher Finanzbedarf für Betriebskostendefizite sich aus dem vorhandenen Bedienungsangebot und aus der Verwirklichung der Maßnahmen nach Nummer 3 ergibt und

7.    wie der in den Nummern 5 und 6 dargestellte Finanzbedarf gedeckt werden soll.

 

Eine darüber hinausgehende Betrachtung aller Mobilitätsformen ist damit nach der gesetzlichen Lage nicht Gegenstand eines Nahverkehrsplanes. Hierfür müsste ein darüber hinausgehendes Mobilitätskonzept erarbeitet und abgestimmt werden. Mit dem Beschluss, ein Klimaschutzkonzept für eine nachhaltige Mobilität zu erstellen, ist dieses bereits auf den Weg gebracht

Ein Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen sowie ein Entwurf für die Abwägungsvorschläge (Stand: 04.11.2019) ist in Anlage 1 beigefügt. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass eine abschließende – auch redaktionelle - Überarbeitung der Abwägungsvorschläge noch erforderlich ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Nahverkehrsplan