Der in Anlage 1 beigefügte Entwurf für die
Abwägungsvorschläge der Kreisverwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Geänderter
Terminplan
Als
Aufgabenträger
für den Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) hat der Landkreis Nienburg/Weser gem. § 6 Abs. 1 Niedersächsisches
Nahverkehrsgesetz (NNVG) die Pflicht, unter Mitwirkung der Verkehrsunternehmen
jeweils für fünf Jahre einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Mit der
Änderung des NNVG zum 01.01.2017 und der damit verbundenen Verfügbarkeit
zusätzlicher Finanzmittel (§ 7a und § 7b-Mittel) hat der Gesetzgeber die
Pflicht verbunden, bis spätestens zum 31.12.2019 einen aktuellen NVP
vorzulegen. Kommt der Landkreis dieser Verpflichtung
nicht nach, so erfolgt die Gewährung der Finanzhilfe gemäß den §§ 7 a und 7 b
NNVG nach dem 1. Januar 2020 erst nach Vorlage des Nahverkehrsplans.
Daher
sollte der Nahverkehrsplan am 28.11.2019 beraten und am 13.12.2019 vom Kreistag
beschlossen werden. Der NVP-Entwurf für den Landkreis Nienburg/Weser wurde bis
zum Sommer 2019 erstellt. Danach wurde ein zweimonatiges Beteiligungsverfahren
mit einer Frist bis zum 29.09.2019 durchgeführt. Einige Gemeinden konnten diese
Frist nicht einhalten, weil eine Beratung/Beschlussfassung der Stellungnahme in
den jeweiligen Räten durchgeführt werden sollte. So sind von der Stadt
Rehburg-Loccum und der Samtgemeinde Mittelweser Stellungnahmen mit Datum vom
15.10. und 22.10. eingegangen. Von der Samtgemeinde Grafschaft Hoya ging erst
am 30.10.2019 eine Stellungnahme ein.
Auch
bei der Stadt Nienburg soll ein Beschluss über den NVP erfolgen, zumindest über
die Teile und Festlegungen, die direkt die Stadt betreffen.
Aus
diesen Gründen wird nunmehr folgender Terminplan für die Beschlussfassung über
den Nahverkehrsplan vorgesehen:
1.
Im AfR am 28.11.2019 wird eine Vorlage mit
dem Entwurf des Abwägungsvorschlages zur Kenntnisnahme eingebracht.
2.
Der
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) wird Ende Dezember eine vorläufige Fassung
des aufgrund der Abwägungsvorschläge überarbeiteten Nahverkehrsplanes sowie ein
Zeitplan über die Beschlussfassung zur Verfügung gestellt.
3.
Alle
erforderlichen Beschlüsse in den Gremien der Stadt Nienburg werden bis spätestens 31.01.2020
herbeigeführt.
4.
Im AfR am 20.02.2020 werden die finale
Fassung der Abwägungsvorschläge und des Nahverkehrsplanes beraten, das
Beschlussergebnis des Stadtrates wird bekannt gegeben und am 20.03.2020 fasst der Kreistag einen
Beschluss über den NVP.
Abwägungsvorschläge
Die
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ist schon relativ weit fortgeschritten
(siehe Anlage 1). Allerdings konnte insbesondere die Abwägung der umfangreiche
Stellungnahme der Samtgemeinde Grafschaft Hoya bis zum „Redaktionsschluss“ noch
nicht fertig gestellt werden.
Benachbarte
Aufgabenträger, kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, die
Verbandsmitglieder, die Straßenbaulastträger, die Verbände, die die Interessen
der Fahrgäste vertreten, sowie die Niedersächsische
Landesnahverkehrsgesellschaft mbH wurden an der Aufstellung des NVP beteiligt.
Die
Kreisverwaltung hat die o.a. Stellen (insgesamt 57 Stellen) mit Schreiben vom
31.07.2019 aufgefordert, eine Stellungnahme zum NVP-Entwurf abzugeben. Die Beteiligten
hatten bis zum 27.09.2019 Gelegenheit hierzu. Für einige Beteiligte wurde die
Frist zur Abgabe einer Stellungnahme auf Nachfrage verlängert, so dass die letzte
eingegangene Stellungnahme mit Datum von 30.10.2019 versehen war.
Von
den beteiligten 57 Stellen, haben 18 Stellen eine Stellungnahme abgegeben. Die
Stellungnahmen enthalten 168 einzelne Anregungen und Hinweise, die einzeln
abzuwägen waren. Knapp 100 dieser Anregungen und Hinweise machen eine Änderung
des Beteiligungsentwurfes erforderlich. Diese Änderungen wurden jeweils entsprechend
dem Abwägungsvorschlag in Anlage 1 in den Beschlussentwurf eingearbeitet.
Mit
mehr als jeweils 13 Anregungen und Hinweisen haben sich
-
der
Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN)
-
die
Klimaschutzagentur Mittelweser e.V.
-
die Stadt
Rehburg-Loccum
-
die
Stadtbusgesellschaft Nienburg/Weser mbH
-
die
Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg
-
die
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
besonders
intensiv beteiligt. Auch von der Region Hannover, der Stadt Nienburg, der
Samtgemeinde Grafschaft Hoya, dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen
(ZVBN) und der Samtgemeinde Mittelweser wurden jeweils mehrere Anregungen
vorgebebracht.
Ein
inhaltlicher Schwerpunkt der Stellungnahmen betrifft den Wunsch, dass mehr
konkrete, neue Zielfestlegungen für Maßnahmen zur Entwicklung alternativer und
flexibler Bedienformen im NVP-Entwurf enthalten sein sollen. Nach dem
Verständnis der Kreisverwaltung über die Festlegungen im Niedersächsischen
Nahverkehrsgesetz (NNVG) ist der Nahverkehrsplan ein Instrument, in dem der Aufgabenträger darstellt, wie er den ÖPNV im Verkehrsgebiet
organisieren und finanzieren will. In § 6 Abs. 1 NNVG wird den Aufgabenträgern
die Pflicht auferlegt, für fünf Jahre einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Im
Einzelnen soll im NVP dargestellt werden,
1. welches Bedienungsangebot im Planungsgebiet besteht
und welche dafür wesentlichen Verkehrsanlagen vorhanden sind,
2. welche Zielvorstellungen bei der weiteren Gestaltung
des öffentlichen Personennahverkehrs verfolgt werden,
3. welche Maßnahmen unter Berücksichtigung der
finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers zur Verwirklichung der
Zielvorstellungen nach Nummer 2 ergriffen werden sollen,
4. welche Anteile der nach Nummer 3 geplanten
Investitionen auf den Schienenpersonennahverkehr und auf den sonstigen
Personennahverkehr entfallen,
5. welcher Finanzbedarf sich für diese Investitionen
einschließlich ihrer Folgekosten ergibt,
6. welcher Finanzbedarf für Betriebskostendefizite sich
aus dem vorhandenen Bedienungsangebot und aus der Verwirklichung der Maßnahmen
nach Nummer 3 ergibt und
7. wie der in den Nummern 5 und 6 dargestellte
Finanzbedarf gedeckt werden soll.
Eine darüber hinausgehende Betrachtung aller
Mobilitätsformen ist damit nach der gesetzlichen Lage nicht Gegenstand eines
Nahverkehrsplanes. Hierfür müsste ein darüber hinausgehendes Mobilitätskonzept
erarbeitet und abgestimmt werden. Mit dem Beschluss, ein Klimaschutzkonzept für
eine nachhaltige Mobilität zu erstellen, ist dieses bereits auf den Weg
gebracht
Ein
Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen sowie ein Entwurf für die
Abwägungsvorschläge (Stand: 04.11.2019) ist in Anlage 1 beigefügt. Die Kreisverwaltung
weist darauf hin, dass eine abschließende – auch redaktionelle - Überarbeitung
der Abwägungsvorschläge noch erforderlich ist.
Finanzielle
Auswirkungen:
Der Beschluss hat
keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
Nahverkehrsplan