Betreff
Gleichstellungsbericht des Landkreises Nienburg/Weser
Vorlage
2020/030
Art
Bericht

Der Gleichstellungsbericht für die Jahre 2016 bis 2018 wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt

Gemäß § 9 Abs. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) berichtet der Landrat der Vertretung gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen, die der Landkreis zur Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen, durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen.

Der Bericht ist dem Kreistag jeweils nach drei Jahren zur Beratung vorzulegen.

/      Der nunmehr in der Anlage bereitgestellte zweite Bericht des Landkreises umfasst den Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2018.

Der Gleichstellungsbericht soll die Gleichstellungsorientierung in der kommunalen Praxis des Landkreises Nienburg/Weser dokumentieren, Handlungsfelder aufzeigen und durchgeführte Maßnahmen beschreiben.

In dem Bericht werden die Maßnahmen der Kreisverwaltung vorgestellt, beginnend mit den Aufgaben, Tätigkeiten und Maßnahmen der Gleichstellungsbeauftragten bis hin zu den zentralen Maßnahmen der Fachbereiche mit Blick sowohl auf die Beschäftigen in der Verwaltung (intern) als auch mit Blick auf die Gleichstellung von und für Einwohnerinnen und Einwohner (extern).

Die Gleichstellung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Gender Mainstreaming sind vielfältige Themen, die im Rahmen der Umsetzung des Verwaltungshandelns sowohl bei den gesetzlichen als auch bei den freiwilligen Aufgaben der Kreisverwaltung Nienburg/Weser unterschiedlich zum Tragen kommen.

Der Bericht dient sowohl der Rückschau des gleichstellungspolitischen Handelns des Landkreises intern und extern, als auch dem Ausblick und somit der zukünftigen Ausrichtung.

Die Verwaltung wird im Laufe des Jahres 2022 den dritten Bericht für den derzeit laufenden Berichtszeitraum 2019 – 2021 vorlegen.

 

 

 

 


Anlagen:

 

·         2. Gleichstellungsbericht gem. § 9 Abs. 7 NKomVG für die Jahre 2016-2018