Der Gleichstellungsbericht für die Jahre 2016 bis 2018 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Gemäß § 9 Abs. 7
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) berichtet der Landrat der
Vertretung gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten über die Maßnahmen,
die der Landkreis zur Umsetzung des Verfassungsauftrags aus Artikel 3 Abs. 2
der Niedersächsischen Verfassung, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern
zu verwirklichen, durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen.
Der Bericht ist dem
Kreistag jeweils nach drei Jahren zur Beratung vorzulegen.
/ Der nunmehr in der Anlage bereitgestellte
zweite Bericht des Landkreises umfasst den Zeitraum vom 01.01.2016 bis
31.12.2018.
Der
Gleichstellungsbericht soll die Gleichstellungsorientierung in der kommunalen
Praxis des Landkreises Nienburg/Weser dokumentieren, Handlungsfelder aufzeigen
und durchgeführte Maßnahmen beschreiben.
In dem Bericht werden
die Maßnahmen der Kreisverwaltung vorgestellt, beginnend mit den Aufgaben,
Tätigkeiten und Maßnahmen der Gleichstellungsbeauftragten bis hin zu den
zentralen Maßnahmen der Fachbereiche mit Blick sowohl auf die Beschäftigen in
der Verwaltung (intern) als auch mit Blick auf die Gleichstellung von und für
Einwohnerinnen und Einwohner (extern).
Die Gleichstellung, die
Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Gender Mainstreaming sind vielfältige
Themen, die im Rahmen der Umsetzung des Verwaltungshandelns sowohl bei den
gesetzlichen als auch bei den freiwilligen Aufgaben der Kreisverwaltung
Nienburg/Weser unterschiedlich zum Tragen kommen.
Der Bericht dient sowohl
der Rückschau des gleichstellungspolitischen Handelns des Landkreises intern
und extern, als auch dem Ausblick und somit der zukünftigen Ausrichtung.
Die Verwaltung wird im
Laufe des Jahres 2022 den dritten Bericht für den derzeit laufenden Berichtszeitraum
2019 – 2021 vorlegen.
Anlagen:
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2.
Gleichstellungsbericht gem. § 9 Abs. 7 NKomVG für die Jahre 2016-2018