Betreff
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) – Erarbeitung des Kapitels 2 „Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur“
Vorlage
2020/066
Aktenzeichen
54.13.52
Art
Beschlussvorlage

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Einleitung

Gem. § 5 (1) Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) haben die Träger der Regionalplanung für ihren jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen. Da die Überprüfung gem. § 5 (7) NROG über den Anpassungsbedarf des RROP 2003 für den Landkreis Nienburg/Weser einen erheblichen Anpassungsbedarf ergeben hat, wurden bereits 2012 die allgemeinen Planungsabsichten für eine umfassende Änderung des RROP bekannt gegeben. Mit der Verfahrensumstellung von einem Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren am 23.11.2015 wurde eine komplette Neuaufstellung des RROP beschlossen.

Die Kreisverwaltung erarbeitet zurzeit den RROP-Entwurf für diese Neuaufstellung. Die Vorentwürfe für die einzelnen Kapitel werden mit der Politik im Ausschuss für Regionalentwicklung diskutiert. Anschließend ist die Abstimmung eines kompletten RROP-Entwurfes vorgesehen, der in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, weiteren regionalen Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden muss.

Mit dieser Ausschussvorlage wird ein RROP-Vorentwurf für das Kapitel 2 Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur mit den Abschnitten

2.1       Entwicklung der Siedlungsstruktur,

2.2       Entwicklung der Daseinsvorsorge und der Zentralen Orte

2.3       Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels

bekannt gegeben, der in Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügt ist. Die Kreisverwaltung wird dem Ausschuss den Vorentwurf erläutern. Sie wird Änderungsvorschläge aus der Politik diskutieren und Anregungen gerne entgegen nehmen.

2.1 Entwicklung der Siedlungsstruktur

Die Siedlungsentwicklung im Landkreis Nienburg/Weser soll dem Konzept der dezentralen Konzentration folgen. Die starken Zentralen Orte im ländlichen Raum sollen gesichert und weiter entwickelt werden, damit Versorgungsangebote im ländlichen Raum in annehmbarer Entfernung für die Bevölkerung erreichbar sind. Durch den Vorrang einer städtebaulichen Innenentwicklung sollen zum einen die Ortskerne attraktiv gestaltet und „mit Leben erfüllt“, zum anderen die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich oder an den Siedlungsrändern minimiert werden.

Im Einzelnen werden für die zukünftige Entwicklung der Siedlungsstruktur folgende aufgeführte raumordnerischen Instrumente eingesetzt:

-       Festlegung von Zentralen Orten mit ihren zentralen Siedlungsgebieten

o   Mittelzentrum Nienburg

o   13 Grundzentren mit ihren zentralen Siedlungsgebieten

o   Standorte mit der Schwerpunktaufgabe für die Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten

-       Beschränkung der Siedlungsentwicklung auf eine angemessene Eigenentwicklung in nicht-zentralen, ländlich strukturierten, kleineren Siedlungen, die aufgrund ihrer Größenordnung, einer geringen Einwohnerzahl und fehlender bzw. nur geringer Grundversorgungsinfrastruktur nur für eine auf den örtlichen Grundbedarf ausgerichtete Siedlungsentwicklung in Frage kommen.

-       Festlegung von

o   Standorten mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten

o   Vorranggebieten und einem Vorbehaltsgebiet  industrielle Anlagen und Gewerbe

o   Standorten mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung

o   Standorten mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Tourismus

2.2       Entwicklung der Daseinsvorsorge und der Zentralen Orte

In diesem Abschnitt sind u.a. Ziele und Grundsätze

-       zur Herstellung dauerhaft gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur Sicherung und Entwicklung von Angeboten der Daseinsvorsorge,

-       für ein zeitgemäßes Angebot an Einrichtungen und Angeboten des allgemeinen täglichen Grundbedarfs,

-       zur Sicherung und Entwicklung der Zentralen Orte,

-       zum mittelzentralen Verflechtungsbereich der Stadt Nienburg,

-       zur standortbezogenen Festlegung des Mittelzentrums Nienburg,

-       zur Sicherung und Entwicklung der zentralörtlichen Einrichtungen und von Angeboten für den gehobenen Bedarf im Mittelzentrum,

-       zur standortbezogenen Festlegung der Grundzentren und

-       zu den grundzentralen Verflechtungsbereichen der zentralen Orte

festgelegt.

2.3       Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels

Die Ziele und Grundsätze in diesem Abschnitt sind sehr weitgehend durch die Festlegungen im Landes-Raumordnungsprogramm vorgegeben. Daher wurden sie weitgehend wörtlich übernommen (dies ist dann durch Fettdruck des LROP-Verweises angezeigt, z.B. LROP 2.3 02). Teilweise wurden die Festlegungen konkretisiert und an die Situation im Landkreis Nienburg/Weser angepasst. Im Einzelnen regeln die Festlegungen:

-       die Zulässigkeit neuer Einzelhandelsgroßprojekte unter Berücksichtigung

o   des Kongruenzgebotes

o   des Konzentrationsgebotes

o   des Integrationsgebotes

o   des Abstimmungsgebotes

o   der Sicherung ausgeglichener Versorgungsstrukturen und der Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und integrierter Versorgungsstandorte

-       die Bestimmung der OT Wietzen und Warmsen als Standorte mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung außerhalb der Zentralen Orte (letztere haben diese Bedeutung grundsätzlich).

Inhalte der Zeichnerischen Darstellung zum Kap. 2

In der Zeichnerischen Darstellung werden die Ziele und Grundsätze der Regionalplanung räumlich konkret festgelegt. Ein erster Entwurf für die Darstellung der Inhalte von Kap. 2 wird die Kreisverwaltung im Rahmen der Ausschusssitzung vorstellen.  Folgende Planzeichen sollen in der Zeichnerischen Darstellung für das  RROP festgelegt werden:

 

1.3 Mittelzentrum

1.5 Grundzentrum

1.7 Zentrales Siedlungsgebiet

1.11 Standort für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten

1.21 Vorranggebiet und Vorbehaltsgebiet industrielle Anlagen und Gewerbe

1.32 Standort mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung

3.5 Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung

3.6 Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Tourismus

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         RROP-Vorentwurf für das Kapitel 2