Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Einleitung
Gem. § 5
(1) Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) haben die Träger der
Regionalplanung für ihren jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm
(RROP) aufzustellen. Da die Überprüfung gem. § 5 (7) NROG über den
Anpassungsbedarf des RROP 2003 für den Landkreis Nienburg/Weser einen
erheblichen Anpassungsbedarf ergeben hat, wurden bereits 2012 die allgemeinen
Planungsabsichten für eine umfassende Änderung des RROP bekannt gegeben. Mit
der Verfahrensumstellung von einem Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren
am 23.11.2015 wurde eine komplette Neuaufstellung des RROP beschlossen.
Die Kreisverwaltung erarbeitet zurzeit den
RROP-Entwurf für diese Neuaufstellung. Die Vorentwürfe für die einzelnen
Kapitel werden mit der Politik im Ausschuss für Regionalentwicklung diskutiert.
Anschließend ist die Abstimmung eines kompletten RROP-Entwurfes vorgesehen, der
in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher
Belange, weiteren regionalen Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt
werden muss.
Mit dieser Ausschussvorlage wird ein RROP-Vorentwurf
für das Kapitel 2 Ziele und Grundsätze
zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur mit den Abschnitten
2.1 Entwicklung der Siedlungsstruktur,
2.2 Entwicklung der Daseinsvorsorge und der
Zentralen Orte
2.3 Entwicklung der Versorgungsstrukturen des
Einzelhandels
bekannt gegeben, der in Anlage 1 zu dieser Drucksache
beigefügt ist. Die Kreisverwaltung wird dem Ausschuss den Vorentwurf erläutern.
Sie wird Änderungsvorschläge aus der Politik diskutieren und Anregungen gerne
entgegen nehmen.
2.1 Entwicklung der
Siedlungsstruktur
Die Siedlungsentwicklung im Landkreis Nienburg/Weser
soll dem Konzept der dezentralen Konzentration folgen. Die starken Zentralen
Orte im ländlichen Raum sollen gesichert und weiter entwickelt werden, damit
Versorgungsangebote im ländlichen Raum in annehmbarer Entfernung für die
Bevölkerung erreichbar sind. Durch den Vorrang einer städtebaulichen
Innenentwicklung sollen zum einen die Ortskerne attraktiv gestaltet und „mit
Leben erfüllt“, zum anderen die Flächeninanspruchnahme im Außenbereich oder an
den Siedlungsrändern minimiert werden.
Im Einzelnen werden für die zukünftige Entwicklung der
Siedlungsstruktur folgende aufgeführte raumordnerischen Instrumente eingesetzt:
-
Festlegung von Zentralen Orten mit ihren zentralen Siedlungsgebieten
o
Mittelzentrum Nienburg
o
13 Grundzentren mit ihren zentralen
Siedlungsgebieten
o
Standorte mit der Schwerpunktaufgabe für die
Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten
-
Beschränkung der Siedlungsentwicklung auf eine angemessene Eigenentwicklung
in nicht-zentralen, ländlich strukturierten, kleineren Siedlungen, die aufgrund
ihrer Größenordnung, einer geringen Einwohnerzahl und fehlender bzw. nur geringer
Grundversorgungsinfrastruktur nur für eine auf den örtlichen Grundbedarf
ausgerichtete Siedlungsentwicklung in Frage kommen.
-
Festlegung von
o
Standorten mit der Schwerpunktaufgabe Sicherung und
Entwicklung von Arbeitsstätten
o
Vorranggebieten und einem Vorbehaltsgebiet industrielle Anlagen und Gewerbe
o
Standorten mit der besonderen Entwicklungsaufgabe
Erholung
o
Standorten mit der besonderen Entwicklungsaufgabe
Tourismus
2.2 Entwicklung
der Daseinsvorsorge und der Zentralen Orte
In diesem
Abschnitt sind u.a. Ziele und Grundsätze
-
zur Herstellung dauerhaft gleichwertiger Lebensverhältnisse und zur
Sicherung und Entwicklung von Angeboten der Daseinsvorsorge,
-
für ein zeitgemäßes Angebot an Einrichtungen und Angeboten des
allgemeinen täglichen Grundbedarfs,
-
zur Sicherung und Entwicklung der Zentralen Orte,
-
zum mittelzentralen Verflechtungsbereich der Stadt Nienburg,
-
zur standortbezogenen Festlegung des Mittelzentrums Nienburg,
-
zur Sicherung und Entwicklung der zentralörtlichen Einrichtungen und von
Angeboten für den gehobenen Bedarf im Mittelzentrum,
-
zur standortbezogenen Festlegung der Grundzentren und
-
zu den grundzentralen Verflechtungsbereichen der zentralen Orte
festgelegt.
2.3 Entwicklung der Versorgungsstrukturen des
Einzelhandels
Die Ziele und Grundsätze in diesem Abschnitt sind sehr weitgehend durch
die Festlegungen im Landes-Raumordnungsprogramm vorgegeben. Daher wurden sie
weitgehend wörtlich übernommen (dies ist dann durch Fettdruck des
LROP-Verweises angezeigt, z.B. LROP
2.3 02). Teilweise
wurden die Festlegungen konkretisiert und an die Situation im Landkreis
Nienburg/Weser angepasst. Im Einzelnen regeln die Festlegungen:
-
die Zulässigkeit neuer Einzelhandelsgroßprojekte unter Berücksichtigung
o
des Kongruenzgebotes
o
des Konzentrationsgebotes
o
des Integrationsgebotes
o
des Abstimmungsgebotes
o
der Sicherung ausgeglichener Versorgungsstrukturen
und der Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte und integrierter
Versorgungsstandorte
-
die Bestimmung der OT Wietzen und Warmsen als Standorte mit herausgehobener
Bedeutung für die Nahversorgung außerhalb der Zentralen Orte (letztere haben
diese Bedeutung grundsätzlich).
Inhalte der
Zeichnerischen Darstellung zum Kap. 2
In der Zeichnerischen Darstellung werden die Ziele und Grundsätze der
Regionalplanung räumlich konkret festgelegt. Ein erster Entwurf für die
Darstellung der Inhalte von Kap. 2 wird die Kreisverwaltung im Rahmen der
Ausschusssitzung vorstellen. Folgende
Planzeichen sollen in der Zeichnerischen Darstellung für das RROP festgelegt werden:
1.3
Mittelzentrum
1.5
Grundzentrum
1.7
Zentrales Siedlungsgebiet
1.11
Standort für die Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten
1.21
Vorranggebiet und Vorbehaltsgebiet industrielle Anlagen und Gewerbe
1.32
Standort mit herausgehobener Bedeutung für die Nahversorgung
3.5
Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Erholung
3.6
Standort mit der besonderen Entwicklungsaufgabe Tourismus
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
RROP-Vorentwurf
für das Kapitel 2