Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2021 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2024 in der jetzt vorliegenden Fassung werden beschlossen.
Sachverhalt
Seit der ersten Beratung des
Haushalts 2021 haben sich erhebliche Veränderungen ergeben:
- Erhöhung der Kreisumlage aufgrund der
Ausgleichszahlungen an die Gemeinden wegen der Gewerbesteuerausfälle in
Höhe von 3,74 Mio. Euro
- Erhöhung der Schlüsselzuweisungen vom Land in
Höhe von 1,35 Mio. Euro
- Erhöhung der allgemeinen Deckungsreserve um 250 T
Euro, um in Hinblick auf das Impfzentrum handlungsfähig sein zu können
- Belastungen im Ergebnishaushalt in Höhe von
insgesamt 133.200 Euro (Bauunterhaltung FöS Hoya, Streichung von Projekten
der Koordinierungsstelle Migration und Bildung und Erhöhung der Zuschüsse
an das Museum und die Musikschule)
- Zusätzliche Investitionen für die
Verwaltungsliegenschaften in Höhe von insgesamt 150 T Euro
- Konkretisierung der Kosten für die OBS Marklohe
(+ 3,1 Mio. Euro)
- Verwendung des Vorjahresergebnisses der BBS
Nienburg in Höhe von 24 T Euro für Investitionen
- Erhöhung der Krankenhausumlage um 100 T Euro
- Verschiebung der Einzahlungen der Kommunen für
den Breitbandausbau in Höhe von 10,5 Mio. Euro von 2021 auf 2022
- Verringerung der Verpflichtungsermächtigungen
aufgrund der Überprüfung der Zeitschienen bei den Investitionsmaßnahmen
Bildungscampus, OBS Marklohe und Helen-Keller-Schule Stolzenau um 35,2
Mio. Euro
- Veranschlagung von Investitionskrediten in Höhe
von 5,9 Mio. Euro aufgrund der Verschiebung der Einzahlungen für den
Breitbandausbau
Die Stellungnahme der
kreisangehörigen Kommunen vom 27.11.2020 liegt bei.
Sie halten eine Senkung der
Kreisumlage um jeweils 1 v. H. sowie eine Anhebung der Betriebs- und Folgekostenförderung
im Bereich der Kindertagesstätten in Höhe von 2 Mio. Euro für gerechtfertigt.
Aufgrund der Verbesserungen
im Ergebnishaushalt schlägt die Verwaltung vor, der Forderung der Kommunen im
Hinblick auf die Senkung der Kreisumlagesätze nachzukommen und die Sätze auf 52
v. H. der Steuerkraftzahlen und 46 v. H. von 90 v. H. der Schlüsselzuweisungen
festzusetzen.
Die Vereinbarung mit den Kommunen zur Förderung der
Kindertageseinrichtungen läuft zum 30.6.2022 aus und ist 2021 zu evaluieren.
Die Betriebs- und Folgekostenförderung soll in diesem Kontext neu
betrachtet werden.
Der Ergebnisplan schließt mit
einem Fehlbetrag in Höhe von 4.683.200 €
ab.
Anlagen:
·
Haushaltssatzung
2021
·
Ergebnis- und
Finanzplan 2021
·
Veränderungen zum
1. Entwurf
·
Stellungnahme der
kreisangehörigen Kommunen