Betreff
Haushalt 2021
Vorlage
2020/211/1
Aktenzeichen
131-20 21 11
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2021 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2024 in der jetzt vorliegenden Fassung werden beschlossen.


Sachverhalt

Seit der ersten Beratung des Haushalts 2021 haben sich erhebliche Veränderungen ergeben:

 

  • Erhöhung der Kreisumlage aufgrund der Ausgleichszahlungen an die Gemeinden wegen der Gewerbesteuerausfälle in Höhe von 3,74 Mio. Euro
  • Erhöhung der Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von 1,35 Mio. Euro
  • Erhöhung der allgemeinen Deckungsreserve um 250 T Euro, um in Hinblick auf das Impfzentrum handlungsfähig sein zu können
  • Belastungen im Ergebnishaushalt in Höhe von insgesamt 133.200 Euro (Bauunterhaltung FöS Hoya, Streichung von Projekten der Koordinierungsstelle Migration und Bildung und Erhöhung der Zuschüsse an das Museum und die Musikschule)
  • Zusätzliche Investitionen für die Verwaltungsliegenschaften in Höhe von insgesamt 150 T Euro
  • Konkretisierung der Kosten für die OBS Marklohe (+ 3,1 Mio. Euro)
  • Verwendung des Vorjahresergebnisses der BBS Nienburg in Höhe von 24 T Euro für Investitionen 
  • Erhöhung der Krankenhausumlage um 100 T Euro
  • Verschiebung der Einzahlungen der Kommunen für den Breitbandausbau in Höhe von 10,5 Mio. Euro von 2021 auf 2022
  • Verringerung der Verpflichtungsermächtigungen aufgrund der Überprüfung der Zeitschienen bei den Investitionsmaßnahmen Bildungscampus, OBS Marklohe und Helen-Keller-Schule Stolzenau um 35,2 Mio. Euro
  • Veranschlagung von Investitionskrediten in Höhe von 5,9 Mio. Euro aufgrund der Verschiebung der Einzahlungen für den Breitbandausbau

 

Die Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen vom 27.11.2020 liegt bei.

Sie halten eine Senkung der Kreisumlage um jeweils 1 v. H. sowie eine Anhebung der Betriebs- und Folgekostenförderung im Bereich der Kindertagesstätten in Höhe von 2 Mio. Euro für gerechtfertigt.

 

Aufgrund der Verbesserungen im Ergebnishaushalt schlägt die Verwaltung vor, der Forderung der Kommunen im Hinblick auf die Senkung der Kreisumlagesätze nachzukommen und die Sätze auf 52 v. H. der Steuerkraftzahlen und 46 v. H. von 90 v. H. der Schlüsselzuweisungen festzusetzen.

 

Die Vereinbarung mit den Kommunen zur Förderung der Kindertageseinrichtungen läuft zum 30.6.2022 aus und ist 2021 zu evaluieren. Die  Betriebs- und Folgekostenförderung soll in diesem Kontext neu betrachtet werden.

 

Der Ergebnisplan schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 4.683.200 € ab.

 

 


Anlagen:

 

·         Haushaltssatzung 2021

·         Ergebnis- und Finanzplan 2021

·         Veränderungen zum 1. Entwurf

·         Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen