Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für den Neubau einer Mensa an der Grundschule Schünebusch Estorf
Vorlage
2020/220
Aktenzeichen
21-211-32/5-3
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Samtgemeinde Mittelweser wird unter Berücksichtigung des Beschlusses zur Drucksache 2020/187 für den Neubau einer Mensa an der Grundschule Schünebusch Estorf eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 98.167 € gewährt.


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Mittelweser hat mit Schreiben vom 26.08.2020 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Neubau einer Mensa an der Grundschule Schünebusch Estorf eingereicht und mit der Einreichung weiterer Unterlagen am 26.10.2020 vervollständigt.

 

Die Grundschule Schünebusch Estorf ist eine einzügige Grundschule mit insgesamt vier Klassen und 71 Schülerinnen und Schülern.

 

Auf Grund der Ganztagsbetreuung wird eine Mensa benötigt.

 

Die Baukosten belaufen sich auf Grundlage der Kostenschätzung auf 506.000 €.

 

Die Baumaßnahme sollte kurz nach der Antragsstellung begonnen werden. Die Samtgemeinde Mittelweser hat daher die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt. Diese Zustimmung wurde mit Schreiben vom 01.09.2020 erteilt.

 

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Seit dem 01.01.16 gilt die Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser.

 

Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass die Kosten der Erschließung in Höhe von 28.000 € (Nr. 4.2 der Richtlinie und § 117 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 115 Abs. 1 Satz 3 NSchG) und der Rückbau der provisorischen Mensa in Höhe von 8.000 € nicht förderfähig sind.

 

Die förderfähigen Kosten belaufen sich demnach auf 470.000 €.

 

Drittmittel für diese Maßnahme sind aus KIP II-Mittel in Höhe von 175.500 € vorgesehen.

 

Die Drittmittel sind nach Nr. 5.1 der Richtlinie vorrangig von den förderfähigen Kosten abzusetzen. Nach Abzug der Drittmittel ergeben sich abschließende förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 294.500 €. Die Förderung beträgt demnach 98.167 €.

 

Informativ sei darauf hingewiesen, dass die Grundschule Schünebusch Estorf auf Basis der bestehenden Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Mittelweser in den kommenden 6 Schuljahren langfristig über Einschulungszahlen zwischen 15 (Meldedaten 2018/2019) und 18 (Meldedaten 2014/2015) verfügen wird. Die Schule entwickelt sich einzügig. Eine langfristige Bestandsgarantie über mindestens 10 Jahre, wie sie üblicherweise für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt wird, ist gegeben.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 98.167 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220 (Kreisschulbaukasse) zur Verfügung.