Der Samtgemeinde Mittelweser wird unter Berücksichtigung des Beschlusses zur Drucksache 2020/187 für den Neubau einer Mensa an der Grundschule Schünebusch Estorf eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 98.167 € gewährt.
Sachverhalt
Die Samtgemeinde Mittelweser
hat mit Schreiben vom 26.08.2020 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus
der Kreisschulbaukasse für den Neubau einer Mensa an der Grundschule
Schünebusch Estorf eingereicht und mit der Einreichung weiterer Unterlagen am 26.10.2020
vervollständigt.
Die Grundschule Schünebusch
Estorf ist eine einzügige Grundschule mit insgesamt vier Klassen und 71
Schülerinnen und Schülern.
Auf Grund der
Ganztagsbetreuung wird eine Mensa benötigt.
Die Baukosten belaufen sich
auf Grundlage der Kostenschätzung auf 506.000 €.
Die Baumaßnahme sollte kurz
nach der Antragsstellung begonnen werden. Die Samtgemeinde Mittelweser hat
daher die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt. Diese
Zustimmung wurde mit Schreiben vom 01.09.2020 erteilt.
Nach § 117 NSchG gewähren die
Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen
in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-,
Um- und Erweiterungsbauten. Seit dem 01.01.16 gilt die Förderrichtlinie für
Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser.
Die Prüfung des Antrages hat
ergeben, dass die Kosten der Erschließung in Höhe von 28.000 € (Nr. 4.2 der
Richtlinie und § 117 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 115 Abs. 1 Satz 3 NSchG) und der
Rückbau der provisorischen Mensa in Höhe von 8.000 € nicht förderfähig sind.
Die förderfähigen Kosten
belaufen sich demnach auf 470.000 €.
Drittmittel für diese
Maßnahme sind aus KIP II-Mittel in Höhe von 175.500 € vorgesehen.
Die Drittmittel sind nach Nr.
5.1 der Richtlinie vorrangig von den förderfähigen Kosten abzusetzen. Nach
Abzug der Drittmittel ergeben sich abschließende förderfähige Gesamtkosten in
Höhe von 294.500 €. Die Förderung beträgt demnach 98.167 €.
Informativ sei darauf
hingewiesen, dass die Grundschule Schünebusch Estorf auf Basis der bestehenden
Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Mittelweser in den kommenden 6 Schuljahren
langfristig über Einschulungszahlen zwischen 15 (Meldedaten 2018/2019) und 18
(Meldedaten 2014/2015) verfügen wird. Die Schule entwickelt sich einzügig. Eine
langfristige Bestandsgarantie über mindestens 10 Jahre, wie sie üblicherweise
für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt wird, ist gegeben.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 98.167 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220 (Kreisschulbaukasse)
zur Verfügung.