Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für den Neubau einer Mensa an der Grundschule Schünebusch Estorf
hier: Erhöhung der Förderung aus der Kreisschulbaukasse
Vorlage
2022/128
Aktenzeichen
21-211-32/5-3
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Samtgemeinde Mittelweser wird für den Neubau der Mensa an der Grundschule Schünebusch Estorf eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 125.666,67 € gewährt.


Sachverhalt

Mit Drucksache 2020/220 hat der Kreistag in seiner Sitzung am 11.12.2020 beschlossen der Samtgemeinde Mittelweser einen Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse gem. § 117 NSchG von höchstens 98.167 € zu zahlen.

 

Mit E-Mail vom 15.02.2022 hat die Samtgemeinde Mittelweser einen Erhöhungsantrag gestellt und mit E-Mail vom 30.03.2022 konkretisiert.

 

Demnach sind die Baukosten von ursprünglich 506.000 € auf 734.000 € angestiegen. Darüber hinaus sind Veränderungen bei den Drittmitteln eingetreten.

 

Drittmittel für diese Maßnahme sind nunmehr aus der Richtlinie Ganztag in Höhe von 351.000 € vorgesehen.

 

Es ergibt sich somit folgender Kostenplan:

 

Gesamtkosten

734.000 €

Abzgl. nicht förderfähiger Kosten

6.000 €

förderfähige Kosten

728.000 €

Drittmittel (RL Ganztag)

351.000 €

anrechenbare Kosten

377.000 €

Förderung (33,1/3 %)

125.666,67 €

 

 

Die Zuwendung wäre somit von 98.167 € auf 125.666,67 € zu erhöhen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 125.666,67 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220 Kreisschulbaukasse zur Verfügung.