hier: Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser
Die
2. Änderungssatzung der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Nienburg/Weser
gemäß § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (Schülerbeförderungssatzung)
wird entsprechend der Anlage 2 beschlossen.
Sachverhalt
Mit Beschluss des Kreistags vom 16.06.2017 (2017/88)
wurde die Schülerbeförderungssatzung des
Landkreises letztmalig geändert. Die Änderung der Satzung war seinerzeit
erforderlich, um dem Ergebnis der 2014 begonnen Schulentwicklungsplanung, mit
Schließung einiger Schulstandorte, Rechnung zu tragen.
Die Verwaltung berichtete anlässlich der
Ausschusssitzungen am 23.05.2019, 20.11.2019 und 04.05.2021bereits über die
Notwendigkeit einer erneuten Anpassung im Hinblick auf die Verwaltungspraxis
des Landkreises. Den aktuell gewährten Teilerstattungen
von Beförderungsleistungen beim Besuch der nicht nächsten Schule der Schulform
fehlt es an einer Rechtsgrundlage, weswegen es sich um eine rechtsgrundlose
Leistung handelt.
Zudem sind durch die geplante Einführung eines
regionalen Schüler- und Auszubildendentickets zum 01.08.2022 weitere
Anpassungen der Verwaltungspraxis und damit der Schülerbeförderungssatzung
sinnvoll.
Darüber hinaus sind einigen redaktionelle
Anpassungen erforderlich.
Ein Entwurf der Änderungssatzung
ist als Anlage 1 angefügt.
Eine Lesefassung liegt als Anlage 2
bei. Die Änderungen im Satzungstext sind gelb markiert.
Die Begründungen zu den Änderungen sind als Anlage 3 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Anlagen:
·
Entwurf der
Änderungssatzung
·
Lesefassung
·
Begründungen zu
den Änderungen