Die Verwaltung wird ermächtigt, die Sanierung- und Erweiterung der OBS Marklohe auf Basis der Entwurfsplanung umzusetzen.
Sachverhalt
Der Ausschuss für Liegenschaften hat sich zuletzt in seiner Sitzung am
20.4.2021 mit der Sanierung und Erweiterung der OBS Marklohe befasst und der Fortführung der Planung auf Grundlage der
zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Vorplanung zugestimmt (siehe Drucksache
2021/037).
Die beauftragten Planer der ARGE trapez architektur /eggersmende
architekten sowie die eingebundenen Fachplaner haben die Entwurfsplanung
entsprechend des vorgesehenen Zeitplanes nunmehr abgeschlossen und eine
aktuelle Kostenberechnung vorgelegt.
Entwurfsplanung
Die Vorplanungsergebnisse, die in der Ausschusssitzung im April 2021
vorgestellt und und zur Weiterbearbeitung freigegeben wurden, sind in der nun
abgeschlossenen Entwurfsplanung weiter durchgearbeitet worden.
Der Raumbedarf blieb ebenso wie die Grundrissplanung gegenüber der
Vorplanung nahezu unverändert, hier gab es lediglich minimale Anpassungen
aufgrund baurechtlicher oder technischer Anforderungen, wie z. B. der
geforderten Barrierefreiheit.
Im Gegensatz hierzu wurden die in der Ausschusssitzung angemahnten
Aspekte des nachhaltigen Bauens noch stärker in der Planung berücksichtigt und
haben vor allem zu einer deutlichen Erhöhung der energetischen Qualität geführt.
Zu Beginn der Entwurfsplanung wurden durch das von der ARGE beauftragte
Fachplanungsbüro H2A die energetischen Förderungsmöglichkeiten untersucht. Im Ergebnis
hat sich gezeigt, dass es möglich sein wird, mit dem Gebäude nach der Sanierung
das Effizienzniveau EH 55 EE zu erreichen, d.h. dass nach der Sanierung
lediglich 55% der Primärenergie im Vergleich zu einem Referenzgebäude, das den
Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht, benötigt werden und
dass der bauliche Wärmeschutz um 30% besser als erforderlich sein wird.
Der erforderliche sommerliche Wärmeschutz wurde ebenfalls untersucht, wobei
sich herausstellte, dass die dezentralen Lüftungsgeräte auch hier einen
maßgeblichen positiven Einfluss auf die benötigte Nachtauskühlung haben werden.
Darüber hinaus wurde auch die Bestandskonstruktion eingehender
untersucht. Hier hat sich herausgestellt, dass insbesondere der Schallschutz
der Bestandskonstruktion nicht mehr den aktuellen baurechtlichen
Mindestanforderungen genügt und dementsprechend durch die Verwendung geeigneter
Ausbaumaterialien ertüchtigt werden muss.
Aufgrund der vorgenannten technischen und baurechtlichen Anforderungen
ist es dem Planungsteam gelungen, mit den erforderlichen Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen ein Komplettsanierungskonzept zu entwickeln, dass
einem Neubaustandard gleichzusetzen ist.
Dies gilt ebenso für die Materialauswahl der einzelnen Bauteile. Es
wurde in der Planung darauf geachtet, gleichermaßen durable wie auch
nachhaltige Materialien einzusetzen, die im Wesentlichen dem „cradle to
cradle“-Prinzip (C2C) folgen, d.h. eine durchgängige und
konsequente Kreislaufwirtschaft anstreben und bereits bei der
Erstverwendung auch die Nachnutzungsmöglichkeiten im Sinne einer möglichst großen
Ökoeffektivität betrachten.
Die Gesamtheit der erforderlichen Maßnahmen stößt zwar aufgrund ihrer
Komplexität an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit, die nun geplante Sanierung
erweist sich gegenüber einem Totalabriss mit anschließenden Neubau auch unter
Berücksichtigung der Lebenszykluskosten des Gebäudes als nachhaltigere Lösung,
denn im Zuge der Errichtung eines Neubaus entstehen, insbesondere für dessen
Rohbaukonstruktion, hohe Energie- und Stoffströme sowie daraus resultierende
Wirkungen auf die Umwelt, die bei Baumaßnahmen im Bestand in dieser Form nicht
mehr anfallen.
Neben den vorgenannten verbesserten technischen Qualitäten wurde
gleichermaßen die innere und äußere Gestaltung des Gebäudes intensiver
untersucht.
Auch bei der Fassadenkonstruktion und -gestaltung stand der C2C-Gedanke
im Fokus der Entwurfsüberlegungen. Sowohl die Primärkonstruktion als auch die
Fassadenmaterialien wurden unter dem Aspekt der späteren Recyclingfähigkeit
ausgesucht, was planerisch dazu führte, die Außenwandkonstruktion als
Holzrahmenbau zu konzipieren. Für die hierzu gehörende hinterlüftete
vorgehängte Fassade wurden vor allem zwei Materialien näher untersucht,
einerseits eingefärbte Faserzementtafeln und alternativ dazu gefaltete,
farbbeschichtete Aluminiumbleche.
Letztendlich fiel die (Vor-)Auswahl für das Fassadenmaterial aus Kostengründen
auf das Aluminiumblech, lediglich für den vandalismusgefährdeten Sockelbereich
des Gebäudes kommen die Faserzementtafeln zum Einsatz.
Das Farbkonzept sieht für die Außenhaut vor, im Gegensatz zur Tristesse des
Waschbetons vom Bestandsgebäude die Modernisierung farbenfroher zu gestalten.
Hierbei wurde als Leitmotiv das Motto der „Schule im Grünen“ aufgegriffen, so
dass die Farbgebung von einem kräftigen Grün bestimmt wird. Die Bleche erhalten
eine Effektlackierung, die dafür sorgt, dass sich das Grün bei verändertem
Sichtpunkt in einen bronzefarbenen Ton verändert. Dieser Effekt wird durch die
Faltung der Bleche so aufgebrochen, dass eine vorhangähnliche, bewegte Struktur
ergibt.
Für den außenliegenden Sonnenschutz kommen bewegliche Raffstoreanlagen zum
Einsatz.
Im Innenbereich werden ebenfalls möglichst nachhaltige und durable
Materialien eingesetzt.
Die Fußböden der Verkehrsflächen und Unterrichtsbereiche erhalten einen
robusten Kautschukbelag. Da aufgrund der überdurchschnittlichen Raumtiefen und
der unbelichteten Flure bei dunkleren Farbtönen ein eher bedrückender
Raumeindruck wie im Bestand entstehen würde, haben sich die Planer für einen
hellgrün-hellgrau melierten Farbton entschieden. Ausgenommen hiervon sind das
Lehrerzimmer und die Bücherei, die aus akustischen Gründen einen anthrazitfarbenen
textilen Belag erhalten, sowie die abgesenkte Forumsfläche, die ein
Industrieparkett aus Eiche bekommen wird.
Die Innenwände werden im Wesentlichen als Gipskarton-Montagewände errichtet,
die lediglich eine weiße Oberfläche erhalten. Dies unterstützt den vorgenannten
Helligkeitsbedarf. Lediglich die Umfassungswände der innenliegenden
Neberaumkerne bei den Unterrichtsräumen und der Verwaltung erhalten eine zu
besseren Orientierung im Gebäude eine auffälligere Lamellenverkleidung aus Holz
wie auch in der IGS Nienburg.
Die Fenster werden als Aluminiumkonstruktion hergestellt und in die hölzerne
Pfostenriegelkonstruktion der Außenwand montiert.
Die Trennwand zwischen Musikraum und Forum wird als schallgedämmte mobile
Trennwand ausgebildet, um so den Musikraum für schulische Veranstaltungen zum
Forum als Bühnenraum öffnen zu können.
Die Abhangdecken in den Unterrichtsräumen bestehen aus farblich unbehandelten
Holzwolle-Leichtbauplatten, die im Gegensatz zu herkömmlichen
Mineralfaserdecken nicht als Bauschutt entsorgt werden müssen, sondern
kompostiert werden können.
Die restlichen Abhangdecken bestehen aus Gipskarton und werden entweder als
geschlossene oder Rasterdecken eingebaut.
Sämtliche Abhangdecken sind wegen der geforderten Barrierefreiheit (Inklusion)
akustisch wirksam, in Bereichen wo dies gem. Schallschutz- und Raumakustikgutachten
nicht ausreichend ist, werden auch Teilflächen der Wände akustisch wirksam
ausgeführt.
Durch die technischen Sanierungsmaßnahmen erhält die OBS Marklohe einen
baulichen Standard, der qualitativ einem Neubau gleichzusetzen ist.
Gleichzeitig bekommt die Schule durch die Neugestaltung der Fassaden ein modernes,
freundliches und zeitgemäßes Erscheinungsbild, dass durch die gewählte Materialität
und Farbigkeit die exponierte Standortlage unterstützt und einen hohen Wiedererkennungswert
mit großer Identifikationswirkung bei Lehrern und Schülern generieren kann.
Kostenbetrachtungen
Die Kostenberechnung schließt mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von
29.081.000 € (brutto) ab und liegt damit rund 6 Mio. € bzw. 26 % über der Kostenschätzung
aus März 2021. Aufgrund der erwarteten Baupreisindexsteigerungen und der sehr
dynamischen Marktlage ist eine Sicherheitszuschlag von mind. 12 % zu
veranschlagen, sodass aktuell von Gesamtherstellungskosten in Höhe von
32.570.613 € auszugehen ist.
Neben der allgemein ungebremsten Preissteigerung im Baubereich (+15,6 %
im Jahr 2021) sind folgende Entwicklungen für die Kostensteigerung maßgeblich:
Herrichten und Erschließen (KG 200)
Containeranlage ( + 1.779.300 €)
Die ursprünglich veranschlagten Kosten von 1.375.000 € (brutto) für die
Containermiete erhöhen sich aufgrund der erforderlichen schulseitigen
Mehrbedarfe, aber vor allem wegen der gegenwärtigen Marktsituation trotz
optimierter Planungsumsetzung auf mind. 2.975.000 € (brutto).
Als Alternative zum Mietkonzept beabsichtigt die Verwaltung, eine Kauf-,
Weiternutzungs- und Wiederverkaufslösung (zumindest für Teile der
Containeranlage) zu untersuchen. Ggf. lassen sich hierrüber Synergieeffekte
erzielen, die aufgrund längerer Standzeiten wirtschaftliche Vorteile bieten.
Baukonstruktion und Technische Anlagen (KG 300 + 400)
Aufgrund der geplanten Inanspruchnahme von Fördermitteln
(KfW-Förderprogramm BEG 463 Effizienzgebäude -Sanierung) für die energetische
Sanierung mit einem EG 55 EE-Standard und für
ergänzende, erforderliche Schallschutzverbesserungsmaßnahmen sind
qualitative Verbesserungen von Bauteilen und Anlagen erforderlich.
Ersatz der Bestands-Gasheizung durch eine Holz-Pelletheizung (+ 179.900
€)
Der zukünftige Verzicht auf die Verwendung fossiler Energieträger
erfordert den Einsatz einer Holz-Pelletheizung statt der Gasbeheizung
(Grundlage der Förderfähigkeit). Der Einsatz der Pelletheizung ist planerisch
die wirtschaftlichste und ausfallsicherste Lösung und wird daher empfohlen.
Retentions-Gründach (+ 57.400 €)
Aufgrund der erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen der
Fördermittelbezuschussung (höherer Wärmedämmungsaufbau) und der geplanten
PV-Anlage kann die Dachkonstruktion nicht mehr als Gefälledach ausgeführt
werden, sondern muss als Null-Gefälle-Dach geplant und errichtet werden.
Hierdurch ist es erforderlich, für die geplante extensive Dachbegrünung eine
aufwendigere, angepasste Konstruktionsart (ähnlich Retentionsdach) zu
verwenden.
Austausch zusätzlicher Estrichflächen (+ 576.900 €)
Stichprobenartige Untersuchungen (Bohrkerne) der Estrichflächen in den
Obergeschossen haben gezeigt, dass auch die Bestandsestriche in den OG komplett
ausgetauscht werden müssen, da keine ausreichende Tragfähigkeit mehr gegeben
ist. Weiterhin hat sich in der weiteren Bearbeitung herausgestellt, dass die
erdberührten Bauteile gedämmt werden müssen, um grundsätzlich förderfähig zu
sein. Aufgrund der Bestandskonstruktion mit lediglich 7 cm Aufbauhöhe ist es
erforderlich, einen schwimmenden Gussasphaltestrich zu wählen. Zusätzlich hat
sich für die restlichen Estrichflächen ergeben, dass aufgrund aktueller
Schallschutzvorgaben auch ein schwimmender Estrich zum Einsatz kommen muss, der
wegen der geringen Aufbauhöhe ebenfalls aus Gussasphalt bestehen muss.
Zusätzliche Maßnahmen zur Außenwand- und Dachdämmung (+ 400.000 €)
Aufgrund höherer Anforderungen in Bezug auf Wärmeschutz (und auch Schallschutz)
müssen die Außenwände aufwendiger konstruiert werden. Darüber hinaus sind auch
für die Dächer höherwertige Dämmmaterialien einzusetzen. Eine dezidierte
Kostenbewertung ist aufgrund der fehlenden Detailtiefe in der Vorplanung nur eingeschränkt
möglich, so dass lediglich eine pauschale Mehrkostenschätzung angegeben werden
kann.
Zusätzliche RLT- und MSR-Maßnahmen für den Sommerlichen Wärmeschutz (+
151.000 €)
Gegenüber der Ursprungsplanung sind für die grundsätzliche
Förderfähigkeit weitere Räume für den Sommerlichen Wärmeschutz zu optimieren.
Dies erfolgt durch Nachtauskühlung über Lüftungsanlagen. Hierzu sind weitere
dezentrale Lüftungsanlagen sowie Erweiterungen der zentralen Lüftungsanlagen
erforderlich. Die Kostenangabe beruht auf einer überschlägigen Schätzung und
muss noch im Planungsverlauf validiert werden.
PV-Anlage (+ 85.700 €)
Die Eigenstromversorgung mit einer PV-Anlage wurde im Rahmen der
Fördermittelbezuschussung in die Planung mit aufgenommen. Durch den Einsatz
einer Holz-Pelletheizung statt der Gasbeheizung (Grundlage der Förderfähigkeit)
wird die PV-Anlage nicht mehr zwingend benötigt, allerdings amortisiert sie
sich innerhalb der ersten 8 Jahre. Der Bau der PV-Anlage wird aus Gründen der
Nachhaltigkeit sowie der Wirtschaftlichkeit planerisch stark empfohlen.
Außenanlagen, KG 500, (+ 218.000 €)
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden die beiden unmittelbar mit der
Sanierung verbundenen Bauabschnitte im Außenbereich konkretisiert, die Konzepte
zu Beleuchtung, Barrierefreiheit und Nutzungen weiterentwickelt und die
Feuerwehrzufahrt- und Aufstellflächen geplant. Im Bereich Erdbau, Unterbau und Deckschichten ergeben
sich dabei mengenbedingt Mehrkosten.
Die mit der Haushaltplanung 2022 veranschlagte Sanierung der
Treppenanlage, die als vorbereitende Maßnahme vorgezogen wird, ist nicht
Gegenstand der Kostenschätzung.
Baunebenkosten, KG 700, (+ 1.204.700 €)
Zu den Gesamtkosten sind pauschal 25 % als Baunebenkosten zu
veranschlagen. Diese steigen von rund 4,5 Mio. € auf 5,7 € an.
Fördermöglichkeiten
Aufgrund der dargestellten Maßnahme können Fördermittel aus dem KfW-Förderprogramm
BEG 463 in Anspruch genommen werden. Mit dem aktuellen Planungsstand wird ein
Effizienzniveau EG 55 EE erreicht. Dieses liegt über dem Effizienzniveau EG 55,
was fördertechnisch zu einer Förderung in Höhe von 45 % (anstatt 40 % bei EG
55) der anrechenbaren Kosten führt.
Diese liegen aktuell bei 9,1 Mio. €. Es ergibt sich damit eine Förderung in
Höhe von 4,132 Mio. € aus dem KfW-Förderprogramm.
Für die zusätzlichen energetischen Maßnahmen (Estrichkonstruktion, Fassaden-
und Dachkonstruktionen, PV-Anlage, Beheizungsart, sommerlicher Wärmeschutz und
Retentionsdach) sind wie dargestellt Investitionskosten in Höhe von 1,45 Mio. €
zu veranschlagen.
Die Summe der Fördermittel liegt im Ergebnis somit ca. 2,795 Mio. € über
den zusätzlich erforderlichen Investitionen.
Die Verwaltung wird sich ergänzend darum bemühen, Fördermittel für
die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit, vom Zugang
des Gebäudes über den Einbau von Aufzügen bis hin zum Umbau von Sanitärräumen
und dem Einbau entsprechender Materialen und Ausstattungen (Bodenbeläge,
Raumakustik, Bedienelemente etc.) zu gewinnen. Hierzu lassen sich aktuell
jedoch noch keine belastbaren Aussagen treffen.
Ebenso bleibt aktuell offen, ob die aus dem Digitalpakt für die Schule
bereitstehenden Fördermittel zeitlich noch in das Projekt eingebunden werden
können.
Durch das Erreichen des KfW 55 EE-Energiestandards werden die
Energiekosten der Schule nachhaltig gesenkt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
(Sanierung vs. Neubau)
Die Fragestellung, ob ein Neubau auf dem Schulgelände wirtschaftlicher
zu realisieren wäre, wurde durch das Architekturbüro erneut untersucht und
bewertet. Hierzu wurde die Kostenschätzung aus März 2021 fortgeschrieben. Dabei
wurde pauschal die aktuelle Preissteigerung in Höhe von +15,6% angesetzt, die
sich statistisch zwischen Q4/2020 und Q4/2021 im Baubereich ergeben hat.
Zudem wurden die Kosten, für die auch in dieser Variante nötige
Containeranlage, an die aktuellen Werte aus der Sanierungsplanung angepasst.
Aufgrund der Mehrkosten der Sanierung haben sich die Kostenschätzung für
einen Neubau und die Kostenberechnung für die Sanierung im Ergebnis weiter
angenähert.
Bei der Neubauvariante – einschließlich Abriss des Bestandsgebäudes -
ergeben sich Gesamtkosten von ca. 33,2 Mio. €, was gegenüber der
Sanierungsplanung Mehrkosten in Höhe von ca. 600.000 € (ohne Berücksichitgung
der Fördermittel) bedeuten würde.
Die Wirtschaftlichkeit der Sanierungsplanung ist damit nach wie vor
gegeben, auch wenn sich beide Varianten wirtschaftlich nahezu angleichen.
Bei einer Entscheidung für einen Neubau auf dem Bestandsgrundstück wäre
jedoch zu berücksichtigen, dass die bisher angefallenen Planungskosten in Höhe
von ca. 1 Mio. € damit verloren wären.
Ebenso würde sich die Fertigstellung des Gebäudes um mindestens 12 bis 18
Monate verzögern, da die Planung – beginnend mit der Ausschreibung der
Architektenleistungen – wieder von Neuen beginnen würde. Die damit in diesem
Zeitraum entstehenden Preissteigerungen würden die Wirtschaftlichkeit eines
Neubaus somit zusätzlich belasten.
Um Kfw-Fördermittel für einen Neubau erhalten zu können, müsste der
Neubau im KfW-40 Energiestandard realisiert werden, was die Anforderungen an
das Gebäude nochmals erhöhen würde. Gleichzeitig wären die Maßnahmen zur
energetischen Verbesserung nur mit einem Prozentsatz von 22,5 % förderfähig.
Die Förderung würde daher gegenüber der Sanierung voraussichtlich deutlich
niedriger liegen.
Die Verwaltung spricht sich unter Würdigung aller Umstände daher
weiterhin für eine Umsetzung der Sanierungs- und Erweiterungsvariante aus.
Terminbetrachtungen
Planerisch wird eine Inbetriebnahme der erweiterten und sanierten Schule
im Spätsommer 2025 erwartet. In der Entwurfsplanung wurde dabei davon ausgegangen,
dass die Abbruch- und Fassadenarbeiten zusammenhängend durchgeführt werden und
die Schule anschließend ausgehend vom verbleibenden Bestand neu errichtet wird.
Dies setzt voraus, dass die Schule während der Bauzeit von gut zwei Jahren in
Interimsgebäuden untergebracht werden muss, was die Errichtung und den Betrieb
der Containeranlage unabdingbar macht.
Mit Beschluss des Kreistages zum Haushalt 2022 wird die Verwaltung – bei
entsprechender Beschlusslage - die Architekten und Fachplaner beauftragen, die
Genehmigungsplanung aufzunehmen bzw. die Ausführungsplanung zu beginnen.
Die ersten Vergabeverfahren würden dann voraussichtlich im vierten
Quartal 2022 starten können. Nach Errichtung der Interimsbauten könnte die
Bauphase im Idealfall im 3. Quartal 2023 mit den Rückbauarbeiten beginnen.
Sitzung des
Ausschusses für Liegenschaften am 8.2.2022
Ergänzend zu den hier vorliegenden Erläuterungen werden die beauftragten
Planer der ARGE trapez architekur / eggersmende architekten sowie die
Fachplaner im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften am 8.2.2022
den aktuellen Planungsstand präsentieren und für Fragen zur Verfügung stehen.
Anlagen:
·
Anlage
1: Kostenberechnung Sanierung- und Erweiterung
·
Anlage
2: Kostenschätzung Neubau