Das Gremium nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Einleitung
Gem. § 5 (1) Niedersächsisches
Raumordnungsgesetz (NROG) haben die Träger der Regionalplanung für ihren
jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP)
aufzustellen.
Da
die Überprüfung gem. § 5 (7) NROG über den Anpassungsbedarf des RROP 2003 für
den Landkreis Nienburg/Weser einen erheblichen Anpassungsbedarf an die aktuell
gültige Fassung des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen (LROP) ergeben
hat, wurden bereits 2012 die allgemeinen Planungsabsichten für eine umfassende
Änderung des RROP bekannt gegeben. Mit der Verfahrensumstellung von einem
Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren am 23.11.2015 wurde eine komplette
Neuaufstellung des RROP beschlossen.
Die
Kreisverwaltung erarbeitet zurzeit den RROP-Entwurf für diese Neuaufstellung.
Die Vorentwürfe für die einzelnen Kapitel werden mit der Politik im Ausschuss
für Regionalentwicklung diskutiert. Anschließend ist die Abstimmung eines
kompletten RROP-Entwurfes vorgesehen, der in einem öffentlichen
Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, weiteren regionalen
Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden muss.
Mit dieser Ausschussvorlage
wird ein RROP-Vorentwurf für das Kapitel
4.1 Mobilität, Verkehr, Logistik
bekannt
gegeben, das in Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügt ist. Die Kreisverwaltung
wird dem Ausschuss den Vorentwurf zu dem Kapitel 4.1 Mobilität, Verkehr, Logistik erläutern, Änderungsvorschläge aus
der Politik diskutieren und Anregungen gerne entgegennehmen.
Der
Vorentwurf besteht aus einer Zeichnerischen Darstellung, einer Beschreibenden
Darstellung und einer Begründung.
Das
Kapitel 4.1. ist in folgende Teilkapitel untergliedert:
4.1.1 Entwicklung der technischen Infrastruktur
4.1.2 Schienenverkehr
4.1.3 Öffentlicher Personennahverkehr
4.1.4 Fahrrad- und Fußverkehr
4.1.5 Straßenverkehr
4.1.6 Schifffahrt, Häfen
4.1.7 Luftverkehr
Das
Kapitel 4.1.1 Entwicklung der technischen Infrastruktur beinhaltet die Ziele,
dass die funktions- und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur im Kreisgebiet zu
erhalten ist sowie bedarfsgerecht ausgebaut und optimiert werden soll. Darüber
hinaus ist ein Güterverkehrszentrum im Logistikraum Nienburg zu entwickeln und
ein Vorranggebiet Güterverkehrszentrum „Logistikzentrum Nienburg Süd“ wird in
der Zeichnerischen Darstellung festgelegt. Mit einer integrierten
Verkehrsplanung sollen die Herausforderungen der Verkehrswende bewältigt
werden.
Des
Weiteren wird im Kapitel 4.1.2
Schienenverkehr der Bahnhof Nienburg als Vorranggebiet Bahnstation mit
Fernverkehrsfunktion sowie die Bahnstationen Eystrup, Leese-Stolzenau und
Linsburg als Vorranggebiet Bahnstation festgelegt. Die Strecke im
Hochgeschwindigkeitsverkehr Hannover-Bremen sowie die Strecken
Hannover-Wunstorf-Nienburg (Weser) -Langwedel-Bremen und Minden-Nienburg
(Weser) –Verden (Aller) -Rotenburg (Wümme) werden für den konventionellen
Eisenbahnverkehr als Vorranggebiet Haupteisenbahnstrecke festgelegt. Die
Vorranggebiete Haupteisenbahnstrecke sind zu sichern und so auszubauen, dass
schnelle und anschlusssichere Anbindungen an die überregionalen Netze
ermöglicht werden. Die Trassen der ehemaligen Bahnstrecken Nienburg – Sulingen,
Uchte - Rahden und Syke – Hoya - Eystrup
werden als Vorranggebiete sonstige Eisenbahnstrecke festgelegt.
Das
Kapitel 4.1.3 Öffentlicher Personennahverkehr
legt fest, dass das Mobilitätsangebot im öffentlichen Personennahverkehr zu
sichern und auszubauen ist. Der straßengebundene ÖPNV soll auf den Regio-Linien
und den Linien des Nienburger Stadtbusses angebotsorientiert und auf den
Lokal-Linien und in der Schülerbeförderung bedarfsorientiert gestaltet werden.
Die zentralen Orte sind an das Netz der Regio-Linien anzubinden.
Im
Kapitel 4.1.4 Fahrrad- und Fußverkehr
wird festgelegt, dass der Radverkehr auf Grundlage des kreisweiten
Radverkehrsnetzes weiter gestärkt und ausgebaut werden soll. Die Belange des
Rad- und Fußverkehrs sind durch den Ausbau eigener, zusammenhängender und
sicherer Fuß- und Radverkehrsnetze zu berücksichtigen.
Das
Kapitel 4.1.5. Straßenverkehr
beinhaltet, dass das Hauptverkehrsstraßennetz zu sichern und bedarfsgerecht
auszubauen ist. Die Bundesstraße 6 wird zwischen Neustadt und Lemke als
Vorranggebiet Hauptverkehrsstraße (vierstreifig) festgelegt. Zudem werden alle
Hauptverkehrsstraßen von überregionaler Bedeutung als Vorranggebiet
Hauptverkehrsstraße festgelegt und Hauptverkehrsstraßen mit regionaler Bedeutung
sind als Vorranggebiete Straße von regionaler Bedeutung festgelegt. Es müssen
in den Vorranggebieten alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der
Zweckbestimmung vereinbar sein.
Im
Kapitel 4.1.6 Schifffahrt, Häfen wird
die Weser als Vorranggebiet Schifffahrt festgelegt. Als Vorranggebiet
Binnenhafen ist der landesbedeutsame Binnenhafen Nienburg festgelegt. Des
Weiteren sind Vorranggebiete Sportboothafen, Vorranggebiete Umschlagplatz sowie
Vorranggebiete Schleuse festgelegt.
Abschließend
wird im Kapitel 4.1.7 das
Vorranggebiet Verkehrslandeplatz in Nienburg-Holzbalge festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine
finanziellen Auswirkungen.
Anlagen:
·
RROP – Entwurf
Kap. 4.1: Beschreibende Darstellung und Begründung