Betreff
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) – Erarbeitung des Kapitels 4.1 Mobilität, Verkehr, Logistik
Vorlage
2022/046
Art
Bericht

Das Gremium nimmt Kenntnis.


Sachverhalt

Einleitung
Gem. § 5 (1) Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) haben die Träger der Regionalplanung für ihren jeweiligen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aufzustellen.

Da die Überprüfung gem. § 5 (7) NROG über den Anpassungsbedarf des RROP 2003 für den Landkreis Nienburg/Weser einen erheblichen Anpassungsbedarf an die aktuell gültige Fassung des Landesraumordnungsprogrammes Niedersachsen (LROP) ergeben hat, wurden bereits 2012 die allgemeinen Planungsabsichten für eine umfassende Änderung des RROP bekannt gegeben. Mit der Verfahrensumstellung von einem Änderungs- auf ein Neuaufstellungsverfahren am 23.11.2015 wurde eine komplette Neuaufstellung des RROP beschlossen.

Die Kreisverwaltung erarbeitet zurzeit den RROP-Entwurf für diese Neuaufstellung. Die Vorentwürfe für die einzelnen Kapitel werden mit der Politik im Ausschuss für Regionalentwicklung diskutiert. Anschließend ist die Abstimmung eines kompletten RROP-Entwurfes vorgesehen, der in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, weiteren regionalen Akteuren sowie Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden muss.

Mit dieser Ausschussvorlage wird ein RROP-Vorentwurf für das Kapitel

 

4.1 Mobilität, Verkehr, Logistik

 

bekannt gegeben, das in Anlage 1 zu dieser Drucksache beigefügt ist. Die Kreisverwaltung wird dem Ausschuss den Vorentwurf zu dem Kapitel 4.1 Mobilität, Verkehr, Logistik erläutern, Änderungsvorschläge aus der Politik diskutieren und Anregungen gerne entgegennehmen.

Der Vorentwurf besteht aus einer Zeichnerischen Darstellung, einer Beschreibenden Darstellung und einer Begründung.

Das Kapitel 4.1. ist in folgende Teilkapitel untergliedert:

4.1.1 Entwicklung der technischen Infrastruktur

4.1.2 Schienenverkehr

4.1.3 Öffentlicher Personennahverkehr

4.1.4 Fahrrad- und Fußverkehr

4.1.5 Straßenverkehr

4.1.6 Schifffahrt, Häfen

4.1.7 Luftverkehr

 

Das Kapitel 4.1.1 Entwicklung der technischen Infrastruktur beinhaltet die Ziele, dass die funktions- und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur im Kreisgebiet zu erhalten ist sowie bedarfsgerecht ausgebaut und optimiert werden soll. Darüber hinaus ist ein Güterverkehrszentrum im Logistikraum Nienburg zu entwickeln und ein Vorranggebiet Güterverkehrszentrum „Logistikzentrum Nienburg Süd“ wird in der Zeichnerischen Darstellung festgelegt. Mit einer integrierten Verkehrsplanung sollen die Herausforderungen der Verkehrswende bewältigt werden.

 

Des Weiteren wird im Kapitel 4.1.2 Schienenverkehr der Bahnhof Nienburg als Vorranggebiet Bahnstation mit Fernverkehrsfunktion sowie die Bahnstationen Eystrup, Leese-Stolzenau und Linsburg als Vorranggebiet Bahnstation festgelegt. Die Strecke im Hochgeschwindigkeitsverkehr Hannover-Bremen sowie die Strecken Hannover-Wunstorf-Nienburg (Weser) -Langwedel-Bremen und Minden-Nienburg (Weser) –Verden (Aller) -Rotenburg (Wümme) werden für den konventionellen Eisenbahnverkehr als Vorranggebiet Haupteisenbahnstrecke festgelegt. Die Vorranggebiete Haupteisenbahnstrecke sind zu sichern und so auszubauen, dass schnelle und anschlusssichere Anbindungen an die überregionalen Netze ermöglicht werden. Die Trassen der ehemaligen Bahnstrecken Nienburg – Sulingen, Uchte -  Rahden und Syke – Hoya - Eystrup werden als Vorranggebiete sonstige Eisenbahnstrecke festgelegt.

 

Das Kapitel 4.1.3 Öffentlicher Personennahverkehr legt fest, dass das Mobilitätsangebot im öffentlichen Personennahverkehr zu sichern und auszubauen ist. Der straßengebundene ÖPNV soll auf den Regio-Linien und den Linien des Nienburger Stadtbusses angebotsorientiert und auf den Lokal-Linien und in der Schülerbeförderung bedarfsorientiert gestaltet werden. Die zentralen Orte sind an das Netz der Regio-Linien anzubinden.

 

Im Kapitel 4.1.4 Fahrrad- und Fußverkehr wird festgelegt, dass der Radverkehr auf Grundlage des kreisweiten Radverkehrsnetzes weiter gestärkt und ausgebaut werden soll. Die Belange des Rad- und Fußverkehrs sind durch den Ausbau eigener, zusammenhängender und sicherer Fuß- und Radverkehrsnetze zu berücksichtigen.

 

Das Kapitel 4.1.5. Straßenverkehr beinhaltet, dass das Hauptverkehrsstraßennetz zu sichern und bedarfsgerecht auszubauen ist. Die Bundesstraße 6 wird zwischen Neustadt und Lemke als Vorranggebiet Hauptverkehrsstraße (vierstreifig) festgelegt. Zudem werden alle Hauptverkehrsstraßen von überregionaler Bedeutung als Vorranggebiet Hauptverkehrsstraße festgelegt und Hauptverkehrsstraßen mit regionaler Bedeutung sind als Vorranggebiete Straße von regionaler Bedeutung festgelegt. Es müssen in den Vorranggebieten alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen mit der Zweckbestimmung vereinbar sein.

 

Im Kapitel 4.1.6 Schifffahrt, Häfen wird die Weser als Vorranggebiet Schifffahrt festgelegt. Als Vorranggebiet Binnenhafen ist der landesbedeutsame Binnenhafen Nienburg festgelegt. Des Weiteren sind Vorranggebiete Sportboothafen, Vorranggebiete Umschlagplatz sowie Vorranggebiete Schleuse festgelegt.

 

Abschließend wird im Kapitel 4.1.7 das Vorranggebiet Verkehrslandeplatz in Nienburg-Holzbalge festgelegt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.


Anlagen:

 

·         RROP – Entwurf Kap. 4.1: Beschreibende Darstellung und Begründung