Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1.
Nachtragshaushaltsplan für 2022
werden beschlossen.
Sachverhalt
Der Erlass der
Nachtragshaushaltssatzung ist vor allem durch den Angriffskrieg Russlands auf
die Ukraine sowie auf vermehrte Bedarfe wegen Fallzahlensteigerungen in der
Jugendhilfe erforderlich.
Es ergaben sich folgende
Änderungen:
· Für Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz wird mit einem Mehr-bedarf in Höhe von 2,2 Mio.
Euro gerechnet.
· Für die Grundsicherung für
Arbeitssuchende (die ukrainischen Flüchtlinge sind voraussichtlich ab
01.06.2022 in diesen Rechtskreis übergegangen) werden
Bedarfe in Höhe von 1,4 Mio. Euro kalkuliert.
· Die Personen in der
Grundsicherung für Arbeitssuchende haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, auch
hier ist deshalb mit einem erhöhten Bedarf von 200 T Euro zu rechnen.
· Durch weitere
Fallzahlenerhöhungen (nicht nur durch den Flüchtlingsstroms) und Kostensteigerungen
durch Tarifwechsel sowie erhöhter Personalausstattung ist in der Jugendhilfe
mit erheblichen Mehraufwendungen in Höhe von 2,9 Mio. Euro zu rechnen,
insbesondere in den Bereichen Heimerziehung, Gemeinsame Unterbringung von
Müttern und Vätern mit ihren Kindern sowie Sozialpädagogische Familienhilfe.
· Die neue Vereinbarung zur
Betriebs- und Folgekostenförderung für die Kinder-tagesstätten ab 01.08.2022
erfordert eine Erhöhung des Ansatzes um 1,5 Mio.
Euro.
· Die Ansätze für die Mobilen
Impfteams wurden aktualisiert. Es ist mit einem
Minderbedarf in Höhe von 423 T Euro zu rechnen.
· Da die Reihenhäuser an den
Berufsbildenden Schulen der Stadt Nienburg als
Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden, erfolgt
ein Abriss erst im Folgejahr. Die außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von
300 T Euro werden deshalb nicht realisiert.
· Durch den Wechsel zum
konventionellen Verfahrens für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale
sind die Verpflichtungsermächtigungen neu geplant worden. In 2022 werden dafür zunächst
24 Mio. Euro weniger benötigt.
Der 1. Nachtragshaushalt schließt im Ergebnis mit einem Volumen
von
284 Mio. Euro ab. Es ergeben sich insgesamt ordentliche Mehrerträge in
Höhe von 1,3 Mio. Euro, außerordentliche Minderaufwendungen in Höhe von 300 T
Euro sowie ordentliche Mehraufwendungen in Höhe von 9,1 Mio. Euro.
Der Ergebnishaushalt
verschlechtert sich erheblich um 7,5 Mio. Euro.
Es ergibt sich insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von
21.291.400 Euro.
Im Finanzplan errechnet sich ein Defizit an liquiden Mitteln aus der
laufenden
Verwaltungstätigkeit in Höhe von 12,3 Mio. Euro. Die Liquidität verringert sich
zum Vorjahr um 12,8 Mio. Euro. Soweit der Nachtrag planmäßig ausgeführt
wird,
entwickelt sich die Liquidität bis zum Jahresende auf rd. -1,3 Mio. Euro.
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich, da der Fehlbetrag
durch die Überschussrücklage, die einen Bestand von 26,9 Mio. Euro ausweist,
ausgeglichen werden kann.
Anlagen:
· 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für 2022