Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2022
Vorlage
2022/074
Aktenzeichen
131-20 22 12-1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für 2022
werden beschlossen.

 


Sachverhalt

Der Erlass der Nachtragshaushaltssatzung ist vor allem durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sowie auf vermehrte Bedarfe wegen Fallzahlensteigerungen in der Jugendhilfe erforderlich.

Es ergaben sich folgende Änderungen:

·      Für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird mit einem Mehr-bedarf in Höhe von 2,2 Mio. Euro gerechnet.

·      Für die Grundsicherung für Arbeitssuchende (die ukrainischen Flüchtlinge sind voraussichtlich ab 01.06.2022 in diesen Rechtskreis übergegangen) werden
Bedarfe in Höhe von 1,4 Mio. Euro kalkuliert.

·      Die Personen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, auch hier ist deshalb mit einem erhöhten Bedarf von 200 T Euro zu rechnen.

·      Durch weitere Fallzahlenerhöhungen (nicht nur durch den Flüchtlingsstroms) und Kostensteigerungen durch Tarifwechsel sowie erhöhter Personalausstattung ist in der Jugendhilfe mit erheblichen Mehraufwendungen in Höhe von 2,9 Mio. Euro zu rechnen, insbesondere in den Bereichen Heimerziehung, Gemeinsame Unterbringung von Müttern und Vätern mit ihren Kindern sowie Sozialpädagogische Familienhilfe. 

·      Die neue Vereinbarung zur Betriebs- und Folgekostenförderung für die Kinder-tagesstätten ab 01.08.2022 erfordert eine Erhöhung des Ansatzes um 1,5 Mio.
Euro.

·      Die Ansätze für die Mobilen Impfteams wurden aktualisiert. Es ist mit einem
Minderbedarf in Höhe von 423 T Euro zu rechnen.

·      Da die Reihenhäuser an den Berufsbildenden Schulen der Stadt Nienburg als
Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden, erfolgt ein Abriss erst im Folgejahr. Die außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von
300 T Euro werden deshalb nicht realisiert.

·      Durch den Wechsel zum konventionellen Verfahrens für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale sind die Verpflichtungsermächtigungen neu geplant worden. In 2022 werden dafür zunächst 24 Mio. Euro weniger benötigt.

 

Der 1. Nachtragshaushalt schließt im Ergebnis mit einem Volumen von
284 Mio.  Euro ab. Es ergeben sich insgesamt ordentliche Mehrerträge in Höhe von 1,3 Mio. Euro, außerordentliche Minderaufwendungen in Höhe von 300 T Euro sowie ordentliche Mehraufwendungen in Höhe von 9,1 Mio. Euro.

Der Ergebnishaushalt verschlechtert sich erheblich um 7,5 Mio. Euro.

Es ergibt sich insgesamt ein Fehlbetrag in Höhe von 21.291.400 Euro.

Im Finanzplan errechnet sich ein Defizit an liquiden Mitteln aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit in Höhe von 12,3 Mio. Euro. Die Liquidität verringert sich zum Vorjahr um 12,8 Mio. Euro. Soweit der Nachtrag planmäßig ausgeführt wird,
entwickelt sich die Liquidität bis zum Jahresende auf rd. -1,3 Mio. Euro.


Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht erforderlich, da der Fehlbetrag durch die Überschussrücklage, die einen Bestand von 26,9 Mio. Euro ausweist, ausgeglichen werden kann.

 


Anlagen:

 

·         1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für 2022