Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1.
Nachtragshaushaltsplan für 2022
werden beschlossen.
Sachverhalt
Der Ausschuss für Finanzen
und Personal hat sich in seiner Sitzung
am 14.06.2022 mit der Angelegenheit befasst und einstimmig den vorstehend
genannten Beschlussvorschlag empfohlen.
Eine weitere Berechnung zu
den Aufwendungen im Bereich Asylbewerber, hat einen zusätzlichen Bedarf im
Bereich der Transferaufwendungen in Höhe von 300 T Euro ergeben.
Gegenüber der Urspungsvorlage
erhöhen sich die ordentlichen Aufwendungen damit von 284.072.200 € auf
284.372.200 €. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde entsprechend angepasst.
Das Niedersächsische Ministerium
für Inneres und Sport hat die KatS-Behörden am 10.06.2022 angewiesen eine
Betreuungs- und eine Sanitätsmittelreserve anzulegen. Für diese Beschaffung
stehen je KatS-Behörde bis zu 100.000 Euro zur Verfügung. Da die beschafften
Gegenstände im Landeseigentum verbleiben, werden die Mittel nicht im Haushalt
aufgenommen.
Anlagen:
· Angepasste 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für 2022