Der Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer wird auf 30 % des Anschaffungswertes bei Neufahrzeugen erhöht. Grundlage für die Berechnung der Bezuschussung ist die Ausführung und Ausstattung gem. DIN. Darüber hinausgehende Sonderausführungen (z.B. Sonderfahrgestelle) und Sonderausstattungen werden nicht bezuschusst.
Sachverhalt
In der Beratung des
Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen am 21.09.2022 wurde zu diesem
Tagesordnungspunkt festgestellt, dass eine Regulierung zur Beschaffung von
Gebrauchtfahrzeugen nicht mehr erforderlich ist.
So könne die Gemeinde ohne
diesen Zusatz selbst die wirtschaftlichste Lösung für die Beschaffung finden
und bekomme immer einen Zuschuss von 30 %.
Der Ausschuss für Brandschutz
und Rettungswesen hat einstimmig den Beschlussvorschlag geändert und den
nachfolgenden Beschluss gefasst.