Betreff
Anteilige Festbetragsfinanzierung von Hubrettungsfahrzeugen über die Feuerschutzsteuer
Vorlage
2022/148/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Zuschuss aus den Mitteln der Feuerschutzsteuer wird auf 30 % des Anschaffungswertes bei Neufahrzeugen erhöht. Grundlage für die Berechnung der Bezuschussung ist die Ausführung und Ausstattung gem. DIN. Darüber hinausgehende Sonderausführungen (z.B. Sonderfahrgestelle) und Sonderausstattungen werden nicht bezuschusst.


Sachverhalt

In der Beratung des Ausschusses für Brandschutz und Rettungswesen am 21.09.2022 wurde zu diesem Tagesordnungspunkt festgestellt, dass eine Regulierung zur Beschaffung von Gebrauchtfahrzeugen nicht mehr erforderlich ist.

So könne die Gemeinde ohne diesen Zusatz selbst die wirtschaftlichste Lösung für die Beschaffung finden und bekomme immer einen Zuschuss von 30 %.

 

Der Ausschuss für Brandschutz und Rettungswesen hat einstimmig den Beschlussvorschlag geändert und den nachfolgenden Beschluss gefasst.