Betreff
Kooperationsklassen der Helen-Keller-Schule an der Regenbogenschule Stolzenau
hier: Errichtung eines Modulbaus an der Regenbogenschule Stolzenau
Vorlage
2022/174
Aktenzeichen
222-29/16
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Fortführung der Kooperation zwischen der Regenbogenschule Stolzenau und der Helen-Keller-Schule Stolzenau mit zwei Klassen wird befürwortet.

 

Die Errichtung eines Modulbaus an der Regenbogenschule Stolzenau für die Kooperationsklasse der Helen-Keller-Schule Stolzenau wird unter der Voraussetzung der dauerhaften Unterbringung von zwei Kooperationsklassen im Gebäude der Regenbogenschule beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Samtgemeinde Mittelweser Vertragsverhandlungen über die dauerhafte Unterbringung der beiden Kooperationsklassen, die Ausgestaltung des Überganges des Eigentums und die monatlichen Bewirtschaftungskosten zu führen und die Planung des Erweiterungsbaus zu konkretisieren.


Sachverhalt

Die Helen-Keller-Schule Stolzenau (HKS), Förderschule geistige Entwicklung, führt seit dem Schuljahr 2003/2004 eine erfolgreiche Kooperation mit der Regenbogenschule Stolzenau (Grundschule). Im Rahmen der Kooperation sind mittlerweile zwei Klassen der Helen-Keller-Schule im Gebäude der Regenbogenschule untergebracht. Der Landkreis zahlt für die Bewirtschaftung des Gebäudes einen monatlichen Beitrag von 150 € pro Klasse an die Samtgemeinde Mittelweser.

 

Beide Schulleitungen haben sich für den dauerhaften Erhalt der Kooperationsklassen eingesetzt. Sie sehen diese Art der Beschulung als pädagogisch wertvoll an, da sie eine gute Ergänzung zur Inklusion darstellt. Die in den letzten 20 Jahren gewachsene Zusammenarbeit zwischen der HKS und der Regenbogenschule ist besonders intensiv. Die Kooperation ist eine Bereicherung für alle Schülerinnen und Schüler und auch die Lehrerschaft. Jedoch war in den vergangenen Jahren regelmäßig zu befürchten, dass auf Grund vom Wachstum der Regenbogenschule Stolzenau die räumlichen Kapazitäten für die Klassen der Regenbogenschule notwendig werden. Dies würde bedeuten, dass eine Kooperationsklasse ggf. kurzfristig ins Hauptgebäude der HKS zurückgeholt werden müsste. Aufgrund der räumlichen Enge in der HKS wäre dieses nur unter Aufgabe von Fachunterrichtsräumen möglich.

 

Grundsätzlich verläuft die Kooperation unter anderem deswegen so gut, da die Kooperationsklassen untereinander durch die Lehrerversorgung für zwei Klassen und dem dadurch möglichen fachlichen Austausch profitieren. Es soll daher unbedingt daran festgehalten werden, die Kooperation mit zwei Klassen fortzuführen.

 

Vor dem Hintergrund des in den letzten Jahren immer wieder drohenden Raummangels an der Regenbogenschule und dem mit Drucksache 2021/124 beschlossenem Raumprogramm der HKS, in dem weiterhin auf die Kooperationsklassen an der Regenbogenschule gesetzt wird, wurden Ideen entwickelt, wie die Kooperation mit zwei Klassen an der Regenbogenschule weiterhin ermöglicht werden kann.

 

Im Ergebnis wurden Überlegungen angestellt, die räumlichen Kapazitäten der Regenbogenschule zu erhöhen. Die wirtschaftlichste Variante wäre die Errichtung eines Modulbaus an der Regenbogenschule. Der Fachdienst Liegenschaften hat dazu den anliegenden Entwurf erarbeitet. Im Modulbau sollen ein Klassenraum für eine Kooperationsklasse der HKS, ein Gruppen-/ Lagerraum sowie ein barrierefreies WC entstehen.

 

Der Baukörper hätte eine Größe von rund 121 m². Der Fachdienst Liegenschaften rechnet mit grob geschätzten Kosten von 450.000 € (ca. 3.700 €/m²). Die Kostenschätzung basiert auf Grundlage der Fläche und eines Kostenkennwertes. Eine differenzierte Kostenschätzung wird erst in Auftrag gegeben, wenn feststeht, ob das Gebäude tatsächlich errichtet werden soll.

 

Der Fachdienst Liegenschaften weist auf folgende Rahmenbedingungen hin:

 

  • Die Errichtung ist als Modulbau (kein „Container“!) geplant und ist somit geeignet für eine langfristige Nutzung.
  • Das Gebäude muss aufgeständert werden (Überschwemmungsgebiet).
  • Die Rahmenbedingungen wurden mit der Bauordnung im Vorfeld abgestimmt.

 

Seitens des Fachbereichs Schulen und Kultur wird diese Lösung neben den positiven pädagogischen Aspekten schulfachlich aus folgenden Gründen befürwortet:

 

  • Ohne die Unterbringung der beiden Kooperationsklassen an der Regenbogenschule müssten die Anbauplanungen am Hauptgebäude um zwei weitere Klassenräume und dazugehörigen Anteilen für Nebenflächen (Flure etc.) angepasst werden. Die Kosten hierfür können nicht beziffert werden, da dies von vielen Faktoren abhängt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Kosten sich auf einem ähnlichen Niveau bewegen.
  • Es ist derzeit fraglich, ob das beschlossene Raumprogramm auf dem Grundstück der HKS umsetzbar ist.
  • Die Kooperation ist aufgrund der Synergien der zwei Klassen erfolgreich.
  • Es können Mittel aus der Kreisschulbaukasse generiert werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, mit der Samtgemeinde Mittelweser folgendermaßen in Verhandlungen zu treten:

 

Planerisch soll der Baukörper durch den Fachdienst Liegenschaften des Landkreises errichtet und finanziert werden. Er soll in das Eigentum der Samtgemeinde Mittelweser übergehen, um auf dem Grundstück einheitliche Eigentumsverhältnisse zu haben. Im Gegenzug soll sich die Samtgemeinde Mittelweser verpflichten, die beiden Kooperationsklassen dauerhaft in ihrem Gebäude unterzubringen.

 

Die Samtgemeinde Mittelweser hat darüber hinaus gebeten, die monatliche Pauschale für die Bewirtschaftungskosten anzupassen.

 

Sofern mit der Samtgemeinde Mittelweser die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden können, wird die Verwaltung den Entwurf der Vereinbarung in die politische Beratung einbringen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 450.000 €.


Anlagen:

 

·         Entwurf Modulbau an der Regenbogenschule Stolzenau