Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
Sachverhalt
Der Entwurf für die Haushaltssatzung und für den
Haushaltsplan 2023 inkl.
Investitionsplan ist der Vorlage beigefügt.
Die vorläufigen Berechnungen für den Finanzausgleich
des Landes liegen noch nicht vor. Die kalkulierten Schlüsselzuweisungen sind
deshalb nur sehr bedingt zu
verwenden.
Insbesondere durch den Angriffskrieg Russlands auf die
Ukraine und die damit verbundenen Auswirkungen ergeben sich erhebliche
Aufwandssteigerungen in fast allen wesentlichen Bereichen des Haushalts. Im
Vorbericht wird darauf näher eingegangen.
Trotz einer vorgeschlagenen
Anhebung der Kreisumlagesätze um drei Prozentpunkte auf 52% der Steuerkraft und
46 % von 90% der Schlüsselzuweisungen wird ein erheblicher Fehlbetrag in Höhe
von rd. 27,1 Mio. Euro ausgewiesen, der nicht annähernd mit vorhandenen
Rücklagen ausgeglichen werden kann.
Insofern wäre ein
Haushaltssicherungskonzept (HSK) gem. § 110 Abs. 8 NKomVG aufzustellen. Zur
Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine für die kommunale
Haushaltswirtschaft wurde jedoch eine Ausnahmeregelung getroffen (§ 182 Abs. 5
NKomVG). Danach kann der Kreistag beschließen, dass in 2023 und in der beiden
Folgejahren ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt wird, soweit wegen
der festgestellten Belastungen in Folge des Krieges in der Ukraine der Haushaltsausgleich
nicht erreicht wird. Welche Kostensteigerungen wegen des Krieges entstehen,
wird im Vorbericht näher ausgeführt. Ein HSK wird deshalb nicht notwendig.
Die kreisangehörigen Kommunen werden zur Aufstellung
des Haushaltsplanes
formell angehört. Die Stellungnahmen werden in der Sitzung am 06.12.2022 eingebracht.
Im Vorbericht wird ein Überblick über die wesentlichen
Daten der Haushaltswirtschaft
gegeben. Einzelne Positionen des Haushalts sind im Haushaltsplanentwurf
unterhalb der Produktkonten bzw. unterhalb der Produkte ausführlich erläutert.
Der Haushaltsplan wird vom Fachbereich Finanzen in der
Sitzung am 15.11.2022 vorgestellt und erläutert.
In der Sitzung am 06.12.2022 sollen die
Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 inkl. Investitionsplan abschließend
beraten werden.
Anlagen:
· 1. Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2023 inkl. Investitionsplan 2024 bis 2026
·
1. Entwurf des Produkthaushaltsplans 2023