Abweichend von § 110 Abs. 8 NKomVG wird für das
Haushaltsjahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt, da
aufgrund der festgestellten Folgen des Krieges in der Ukraine der
Haushaltsausgleich nicht erreicht wird (§ 182 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 Nr. 3
NKomVG).
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 sowie
das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 in der jetzt vorliegenden
Fassung werden beschlossen.
Sachverhalt
Seit der ersten
Beratung des Haushalts 2023 haben sich einige Veränderungen
ergeben:
- Errichtung eines regionalen Härtefallfonds Energiepreissteigerung
mit Kosten in Höhe von 759 T Euro
- Anpassung der Betriebs- und Folgekostenförderung aufgrund des
Verbraucherpreisindex in Höhe von 550 T Euro
- Ko-Finanzierung im LEADER-Projekt Weserleiter in Höhe von 25 T
Euro
- Erhöhung der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage aufgrund der
vorläufigen Zahlen des Finanzausgleichs um insgesamt 6,17 Mio. Euro
- Zusätzliche Investitionen in die zentrale IT-Infrastruktur in Höhe
von 30 T Euro
- Mittel für einen Grundstückserwerb für die Erweiterung der
Helen-Keller-Schule Stolzenau in Höhe von 160 T Euro
- Anrechnung der Einzahlungen für den Digitalpakt bei den
budgetierten Investitionen der Berufsbildenden Schulen
- Anpassung der investiven Kreditermächtigung auf den Betrag der
Netto-Investitionen auf insgesamt 29,52 Mio. Euro
Die Stellungnahme
der kreisangehörigen Kommunen vom 21.11.2022 liegt bei.
Sie halten eine
Erhöhung der Hebesätze zur Kreisumlage nicht für gerechtfertigt.
Außerdem sei eine
Anpassung der Betriebs- und Folgekostenförderung der Kindertageseinrichtungen
unter Einbeziehung des Tarifabschlusses für den Sozial- und
Erziehungsdienst geboten.
Der Ergebnisplan
schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe
von 22.215.900 € ab.
Anlagen:
· Haushaltssatzung 2023
· Ergebnis- und Finanzplan 2023
· Veränderungen zum 1. Entwurf
· Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen