Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023
Vorlage
2022/181/1
Aktenzeichen
131-20 23 11
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Abweichend von § 110 Abs. 8 NKomVG wird für das Haushaltsjahr 2023 ein Haushaltssicherungskonzept nicht aufgestellt, da aufgrund der festgestellten Folgen des Krieges in der Ukraine der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird (§ 182 Abs. 5 i. V. mit Abs. 4 Nr. 3 NKomVG). 

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 in der jetzt vorliegenden Fassung werden beschlossen.

 


Sachverhalt

Seit der ersten Beratung des Haushalts 2023 haben sich einige Veränderungen
ergeben:

 

  • Errichtung eines regionalen Härtefallfonds Energiepreissteigerung mit Kosten in Höhe von 759 T Euro
  • Anpassung der Betriebs- und Folgekostenförderung aufgrund des Verbraucherpreisindex in Höhe von 550 T Euro
  • Ko-Finanzierung im LEADER-Projekt Weserleiter in Höhe von 25 T Euro
  • Erhöhung der Schlüsselzuweisungen und der Kreisumlage aufgrund der
    vorläufigen Zahlen des Finanzausgleichs um insgesamt 6,17 Mio. Euro

 

  • Zusätzliche Investitionen in die zentrale IT-Infrastruktur in Höhe von 30 T Euro
  • Mittel für einen Grundstückserwerb für die Erweiterung der Helen-Keller-Schule Stolzenau in Höhe von 160 T Euro
  • Anrechnung der Einzahlungen für den Digitalpakt bei den budgetierten Investitionen der Berufsbildenden Schulen

 

  • Anpassung der investiven Kreditermächtigung auf den Betrag der Netto-Investitionen auf insgesamt 29,52 Mio. Euro

 

Die Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen vom 21.11.2022 liegt bei.

Sie halten eine Erhöhung der Hebesätze zur Kreisumlage nicht für gerechtfertigt.

Außerdem sei eine Anpassung der Betriebs- und Folgekostenförderung der Kindertageseinrichtungen unter Einbeziehung des Tarifabschlusses für den Sozial- und
Erziehungsdienst geboten.

 

Der Ergebnisplan schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 22.215.900 € ab.

 


Anlagen:

 

·         Haushaltssatzung 2023

·         Ergebnis- und Finanzplan 2023

·         Veränderungen zum 1. Entwurf

·         Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen