Betreff
Stellenplan 2023
Vorlage
2022/238
Art
Beschlussvorlage

Dem Stellenplan 2023 wird zugestimmt.


Sachverhalt

Aktuell weist der Stellenplan 2022 folgende Stellen aus:

 

            136,600  Stellen für Beamte

            524,024  Stellen für Beschäftigte

 

 

Zusätzlich sind im Stellenplan vorhanden

 

31 Stellen für Nachwuchskräfte

  3 Stellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

  3 Stellen für Sozialarbeitende im Anerkennungspraktikum

  5 Stellen für Personen im Bundesfreiwilligendienst

  2 Stellen für das Duale Studium Soziale Arbeit

  1 Stelle für das Duale Studium Bauingenieurswesen          

 

 

1.     Streichung von Stellen

 

Gegenüber dem Stellenplan 2022 können folgende Stellen gestrichen werden bzw. fallen weg:

 

Organisationseinheit

Stellenumfang

Entgeltgruppe

Grund

FD 362 Kinder und Jugend

0,128

S 08 a (7.692 €)

Anteil wird nicht mehr benötigt

FD 362 Kinder und Jugend

1,000

S 08 b

(66.500 €)

Schließung der eigenen GTP

FD 362 Kinder und Jugend

1,000

S 03

(48.700 €)

Schließung der eigenen GTP

FD 362 Kinder und Jugend

1,000

S 03

(48.700 €)

Schließung der eigenen GTP

FB 15 Recht

0,300

Egr. 8

(16.770 €)

Aufgabenreduzierung

FD 412 Psychosoziale Aufgaben

0,130

Egr.5

(7.085 €)

Stelle war für die Betreuung syrischer Frauen eingerichtet worden

FD 414 FD Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt

1,000

Egr. 10

(75.000 €)

Schließung der Kleinen Impfstelle - Umsetzung des kw-Vermerkes

FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt

1,000

Egr. 10

(75.000 €)

Schließung der Kleinen Impfstelle - Umsetzung des kw-Vermerkes

FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt

8,000

Egr .5

(436.000 €)

Schließung der Kleinen Impfstelle- Umsetzung des kw-Vermerkes

FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt

1,000

Egr. 8

(55.900 €)

Umwandeln in eine Beamtenstelle

FB 54 Regionalentwicklung

1,000

Egr. 9b

(66.400 €)

Leiter der Erhebungsstelle Zensus hat gekündigt, eine Nachbesetzung ist aufgrund des Aufgabenfortschritts nicht erforderlich

Gesamt

15,558

896.669 €

 

 

2.     Neueinrichtung von Stellen

 

 

Notwendige neue Stellen aufgrund von neuen Aufgaben/Fallsteigerungen

 

Vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Aufgaben und Anforderungen sowie steigender Fahlzahlen in Teilbereichen der Verwaltung, insbesondere aufgrund der Ukrainekrise und in der Folge der Energiekrise ist die Neueinrichtung von Stellen für den Stellenplan 2023 unabdingbar. Die Notwendigkeit wurde jeweils nachvollziehbar begründet und deren Einrichtung ist zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages der Verwaltung zwingend erforderlich.

 

Aufgrund des Ukrainekrieges wurden einige Stellen bereits beschlossen und besetzt, die Ausweisung erfolgt jetzt mit dem Stellenplan:

 

 

Organisationseinheit

Stellen-umfang

Entgelt-gruppe

(Kosten/

Jahr)

Grund

Dritt-finanzierung

FD 122 Informationstechnik

1

Egr. 9 a (62.300 €)

IT-Support

nein

FD 123 Liegenschaften

1

Egr. 11 (79.600 €)

Mehrbedarf aufgrund der Projekte, insbesondere des veränderten Verfahrens für den Neubau der FTZ Nienburg (konventionelles Verfahren anstelle ÖPP) -s. KA Beschluss vom 25.04.2022

nein

FB 15 Recht

0,3

Egr. 13 (32.580 €)

gestiegene Fallzahlen

nein

FD 171 Ausländerwesen

2

Egr. 9b

(66.400 € x 2 =

132.800 €)

gestiegene Fallzahlen Ukraine

nein

FD 173 Straßenverkehr

1

Egr. 6 (53.400 €)

gestiegene Fallzahlen durch Einsatz des teilstationären Messgerätes in der KVÜ

Einnahmen aus Verwarn-und Bußgeldern

FD 173 Straßenverkehr

1

Egr. 8 (55.900 €)

gestiegene Fallzahlen durch Änderung des Bußgeldkatalogs

Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern

FD 175 Brandschutz und Rettungsdienst

1

A 11

(89.000 €)

Stärkung des Katastrophenschutzes

nein

FB 18 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

1

Egr. 9 a (62.300 €)

zusätzliche Stelle wegen erhöhter Anforderungen im Verbraucherschutz

nein

FB 27 VHS

3

Egr. 9b (66.400 € x 3=

199.200 €)

Sicherstellung der erweiterten Sprachkursbedarfe für Geflüchtete in Folge des Ukrainekrieges, kw 2026“

BAMF-Fördermittel

FD 311 Eingliederungshilfe

1,5

S 11b (70.600 € x1,5 =105.900 €)

gestiegene Fallzahlen Hilfeplanung

tlw. Erstattung der Verwaltungs-kosten durch das Land Nds.

FD 312 Sozialhilfe

1

Egr. 9a (62.300 €)

gestiegene Fallzahlen Ukraine

nein

FD 314 Bundesleistungen

3

Egr. 9a (186.900 €)

Verdoppelung der Fallzahlen Wohngeld durch Anhebung der Einkommensgrenzen

nein

JC Nienburg

1

S 11b (70.600 € €)

gestiegene Fallzahlen Ukraine

nein

JC Nienburg

1

Egr. 9c (66.700 €)

gestiegene Fallzahlen Ukraine

Kw 2025

nein

FD 413 Betreuung

1

S 11 b (70.600 €)

Mehrbedarf Betreuungsrechtsreform

nein

FD 413 Betreuung

1

Egr. 5 (54.500)

Mehrbedarf Betreuungsrechtsreform

nein

FD 410 Verwaltungsdienst Gesundheit

1

A 10 (80.200 €)

Anstieg an Verwaltungsaufgaben im gehobenen Dienst, Digitalisierung ÖGD

nein

FB 54 Regionalentwicklung

1

Egr. 9 b

(66.400 €)

Verwaltungsaufgaben Zukunftsregionen „Weserberglandplus“ und „Mitte Niedersachsen“

Ja, aus Zukunftsregionen

FD 552 Wasserwirtschaft

1

Egr. 9 a

(62.300 €)

Feldberegnung, JGS-

Anlagen/Feldmieten und Überwachung von Kleinkläranlagen

nein

Gesamt:

23,8

1.593.480 €

 

 

 

 

Erläuterungen:

 

FD 122 Informationstechnik

Sachbearbeitung IT

1 Stelle nach Egr.9 a

Die zu administrierenden Geräte der Verwaltung nehmen stetig zu. Gleichzeitig steigt der Aufwand für die Anwender- und Gerätebetreuung, u.a. aufgrund des zunehmenden Umfangs mobiler Geräte. Um die IT-Landschaft des Landkreises zeitgemäß weiterentwickeln und den ansteigenden Bedarf an verlässlichem IT-Support bedienen zu können, ist eine personelle Verstärkung um zunächst eine Vollzeitstelle im Bereich Informationstechnik erforderlich.

 

 

Team 123.3 Technisches Gebäudemanagement

Technische/r Beschäftigte/r

1 Stelle nach Egr.11

Die Vielzahl von Großprojekten bzw. Neubauten, die im kreiseigenen Gebäudemanagement kurz- und mittelfristig zu bearbeiten sind, hat eine personelle Aufstockung erforderlich gemacht. Die Begründung ist in der Sitzung des KA am 25.04.2022 erfolgt. Die Stelle konnte zwischenzeitlich besetzt werden und wird dem KA-Beschluss entsprechend in den Stellenplan 2023 aufgenommen.

 

 

FB 15 Recht

Juristische Sachbearbeitung

0,3 Stelle nach Egr. 13

Im Fachbereich ist ein starker Anstieg der Anzahl der Klagen im Vergleich zu den Jahren 2018 bis 2021 zu verzeichnen. Hinzu kommen die Verfahren aus den Vorjahren, die noch nicht abgeschlossen sind, weil coronabedingt weniger Verfahren terminiert wurden als in den Jahren davor, so dass auch diese Verfahren weiterhin arbeitsintensiv zu begleiten sind. Die bisherige 0,5 Stelle ist für die Aufgabenerfüllung nicht mehr ausreichend.

 

 

FD 171 Ausländerwesen und Staatsangehörigkeit

Sachbearbeitung

2 Stellen nach Egr.9b

Seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine am 24.02.2022 ist die Anzahl der im Landkreis Nienburg/Weser aufgenommenen Geflüchteten aus der Ukraine kontinuierlich gestiegen. Aufgrund der Vielzahl der Fälle ist es derzeit nur schwer möglich, die ausländischen Personen im Landkreis Nienburg/Weser zeitnah mit den erforderlichen Ausweispapieren zu versorgen. Dies kann insofern für die Betroffenen dazu führen, dass Sozialleistungen nicht ausgezahlt werden.

 

Vor diesem Hintergrund wurden zwei Vollzeitstellen für den Bereich dringend angefordert. Eine der Stellen konnte zwischenzeitlich besetzt werden, die Besetzung der zweiten Stelle wird zeitnah benötigt.

 

 

FD 173 Straßenverkehr, Team 173.3 Verkehrsordnungswidrigkeiten

Sachbearbeitung

1 Stelle nach Egr.6 und nach Egr.8

Die Verschärfung des Bußgeldkataloges im November 2021 und die Umstellung der Messtechnik in der kommunalen Verkehrsüberwachung haben zu einem erheblichen Anstieg der Fallzahlen geführt. Verkehrsverstöße werden härter bestraft, sodass es deutlich mehr Bußgeldverfahren gibt. Gleichzeitig ist auch die Zahl der Verfahren, die gerichtlich überprüft werden, gestiegen. Der Einsatz eines teilstationären Messgerätes hat zudem zu deutlich mehr Verwarngeldverfahren geführt.

Der Einrichtung der Stellen stehen entsprechende Mehreinnahmen gegenüber.

 

 

FD 175 Brandschutz und Rettungsdienst

Sachbearbeitung

1 Stelle nach A 11

Mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine haben die zivile Alarmplanung, die Ernährungsvorsorge und der Zivilschutz allgemein an erheblicher Bedeutung gewonnen. Themen, die über Jahrzehnte wegen fehlender Bedrohungsszenarien weitestgehend brach lagen, müssen daher neu konzeptioniert, aufgebaut und dauerhaft vorgehalten werden. Gleichzeitig ist der Katastrophenschutz konzeptionell in verschiedenen Themenbereichen, wie Energiemangel, Klimafolgen oder Flüchtlingsunterbringung, neu bzw. stärker aufzustellen, um im Krisenfall zeitnah und wirksam agieren zu können.

 

Hieraus ergeben sich erhebliche neue Arbeitsaufwände in der Unteren Katastrophenschutzbehörde, die personell mit den verfügbaren Ressourcen nicht dargestellt werden können.

 

 

FB 18 Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Lebensmittelkontrolle

1 Stelle nach Egr.9a

Im FB 18 wird aufgrund von in 2023 zu erwartenden weiteren Zuständigkeitsänderungen bei der Bearbeitung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Antibiotikaminimierung ein weiterer Aufgabenzuwachs in allen Bereichen erwartet. Kontrollen sind personalintensiver als in früheren Jahren.

 

Die Anforderungen an den Verbraucherschutz und damit die Lebensmittelkontrolle hat in den vergangenen Jahren ständig zugenommen. Aus Gründen knapper personeller Ressourcen ist es zu Defiziten gekommen, die bereits vom Ministerium gerügt wurden. Der Landkreis Nienburg/Weser hat sich verpflichtet, hier schnellstmöglich nachzubessern. Daher wird eine Stelle für die Aufgabe Lebensmittelkontrolle in den Stellenplan aufgenommen.

 

 

FB 27 Volkshochschule

Bildungsmanager:innen

3 Stellen nach Egr.9b

Durch die steigende Zahl von Geflüchteten nimmt der Bedarf an Sprachkursen sprunghaft zu. Dieser ist mit dem vorhandenen hauptamtlichen Personal nicht zu decken. Der Einsatz von Honorarkräften ist aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen nur in begrenztem Umfang möglich. Daher werden die Stellen eingerichtet, um das Angebot an Sprachkursen sicherstellen zu können. Die Einrichtung erfolgt befristet, weil davon ausgegangen wird, dass der Bedarf nicht dauerhaft auf dem aktuellen Niveau gegeben sein wird.

 

 

FD 311 Eingliederungshilfe

Sozialarbeit Hilfeplanung

1,5 Stellen nach Egr.S 11b

Die vom Land vorgegebene Bedarfsermittlung Niedersachsen (B.E.Ni 3.0) hat insgesamt zu einer Ausweitung der Verwaltungsabläufe geführt, die insbesondere Auswirkungen für die pädagogischen Mitarbeiter:innen beim Gesamt- und Teilhabeplanverfahren hat. Auch der Fachdienst hat die Prozessabläufe für die Erstellung eines Gesamt- und Teilhabeplans aufgezeichnet, ausgewertet und querverglichen. Fazit ist, dass zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben in der Gesamt- und Teilhabeplanung eine Aufstockung der pädagogischen Stellen erforderlich ist. Der ermittelte Bedarf liegt insgesamt bei 2,5 Stellen. Für 2024 ist daher eine weitere Stellenaufstockung erforderlich.

 

 

FD 312 Sozialhilfe

Sachbearbeitung

1 Stelle nach Egr.9a

Seit 2017 steigen die Fallzahlen insbesondere im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes kontinuierlich an. Die fragile Lage in verschiedenen Bereichen der Welt, z.B. naher Osten, Afrika, Asien und aktuell der Krieg in der Ukraine führt dazu, dass immer mehr Menschen Zuflucht in der Bundesrepublik Deutschland suchen. Hinzu kommen gesetzliche Neuregelungen im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie die geplante Einführung des Bürgergeldes. Um die Aufgaben weitestgehend zeitnah erledigen zu können, ist die personelle Verstärkung um 1 Stelle zwingend erforderlich.

 

 

FD 314 Sozialhilfe

Sachbearbeitung

3 Stellen nach Egr.9a

Zum 01.01.2023 tritt das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Damit erhalten sehr viel mehr Haushalte durch die Anhebung der Einkommensgrenze erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch. Es wird mit mindestens einer Verdoppelung, ggf. sogar eine Verdreifachung der Fälle gerechnet. U.a. durch die stark gestiegenen Energiekosten können soziale Härten entstehen; im Zweifel kann der Verlust der Wohnung drohen. Darauf muss schnell reagiert werden, eine Streckung der Bearbeitungsdauer kommt nicht in Frage. Zeitgleich wird mit einem starken Anstieg an Fällen im Bereich Bildungs- und Teilhabe gerechnet. Die Schaffung von zunächst 3 Stellen ist daher zwingend notwendig.

 

 

JC Nienburg

Sachbearbeitung

Je 1 Stelle Egr.S 11b und Egr. 9c
Dem Jobcenter im Landkreis Nienburg wurden seit dem 01.06.2022 insgesamt 1143 ukrainisch Geflüchtete in das System der Grundsicherung überführt. Durch die Landesaufnahmestellen kommen darüber hinaus wöchentlich 20 - 30 neue ukrainisch Geflüchtete im Landkreis Nienburg an, die dann direkt durch das Jobcenter zu betreuen sind. Die Antragsannahmen und Beratungsgespräche gestalten sich sehr zeitaufwendig. Zeitlich nimmt ein Beratungsgespräch zur Antragsannahme in der Regel die doppelte Zeit als normal in Anspruch.

 

Die Leistungsgewährung wurde bisher durch Mehrarbeit und interne temporäre Unterstützungen sichergestellt. Dennoch steigen die Bearbeitungsrückstände und auch die Zahl der Widersprüche deutlich an. Durch eine temporäre Aufstockung des Personalkörpers im Bereich Markt und Integration für die Beratungsgespräche und im Leistungsbereich um je eine Stelle könnte dieser negativen Entwicklung bei weiteren internen Unterstützungsmaßnahmen entgegengetreten werden.

 

 

FD 413 Betreuung

Sachbearbeitung

Je 1 Stelle Egr.S 11b und Egr. 5

Zum 1. Januar 2023 tritt das modernisierte und neu strukturierte Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Durch die Einführung eines Registrierungsverfahrens, der damit verbundenen verpflichtenden Führung eines Registers für Berufsbetreuer:innen und weitere neue Verwaltungsaufgaben wird eine Neustrukturierung im FD 413 erforderlich.

 

Das Registrierungsverfahren ist ein Antragsverfahren, in dem die Voraussetzungen und vorzulegenden Nachweise geprüft werden, um eine rechtsgültige Registrierung für Berufsbetreuer: innen aussprechen zu können. Dabei sind unterschiedliche Vor-aussetzungen für langjährig tätige Berufsbetreuer:innen,

Sonderregelungen für Vereinsbetreuer:innen sowie für in der eingeräumten

Übergangsfrist befindliche und neue Berufsbetreuer:innen zu

berücksichtigen. Das Registrierungsverfahren beinhaltet auch eine Prüfung des Sachkundenachweises oder/und die Prüfung anderweitiger Nachweise.

 

Diese zusätzlichen Tätigkeiten erfordern eine Stärkung des Personals um 2 Stellen.

 

 

FD 414 Sozialmedizin, Hygiene und Umwelt (ab 2023 FD 410 Verwaltungsdienst Gesundheit)

Sachbearbeitung

1 Stelle nach A 10

Die Herausforderungen der SARS-CoV-2-Pandemie haben gezeigt, dass im Fachbereich Gesundheitsdienste strukturelle Änderungen notwendig sind, um in diesem zukunftsorientiert eine fachlich fundierte Bearbeitung der gesundheitsrelevanten und infektionsschutzrechtlichen Aufgabenstellungen zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere vor der zunehmenden Wichtigkeit von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz. Künftig werden eine Reihe von verwaltungstechnischen Aufgaben im Bereich der Pandemiebekämpfung im Fachbereich zu bewältigen sein, die erst durch die Corona-Pandemie hinzugekommen sind. Dazu gehören u.a. Verwaltungs- und Bußgeldverfahren  sowie Gerichtsverfahren und die Bearbeitung von Entschädigungszahlungen nach lfSG.

 

Der Verwaltungsdienst soll neben den beschriebenen fachlichen Aufgaben weitere Aufgaben übernehmen, insbesondere die federführende Bearbeitung und Koordinierung des laufenden Förderverfahrens "Digitalisierung ÖGD" und das Projekt „Gesundheitsregion“. Hierzu ist eine personelle Unterstützung in Form einer Stelle erforderlich.

 

 

FB 54 Regionalentwicklung

Sachbearbeitung

1 Stelle nach Egr.9b

Im Produkt Regionalentwicklung  haben sich neue Aufgaben durch im Wesentlichen drei Projekte ergeben: 1. Zukunftsregion "Weserberglandplus", 2. Zukunftsregion "Mitte Niedersachsen", 3. H2-Netzwerk in der Region Leine Weser mit dem Landkreis Nienburg/Weser als Lead-Partner.

 

In die Zukunftsregionen sollen sich die Landkreise aktiv mit eigenem Personal in das

jeweilige Regionalmanagement einbringen. Diese Stellenanteile sind förderfähig. Für die Aufgabenwahrnehmung der beiden Zukunftsregionen (Regionalmanagement, Steuerung/ Beirat, Abrechnung) wird daher eine entsprechende Stelle geschaffen.

 

 

FD 552 Wasserwirtschaft

Sachbearbeitung

1 Stelle nach Egr.9a

Im Aufgabenbereich Kleinkläranlagen besteht weiterhin ein Vollzugsdefizit der behördlichen Überwachung der rd. 600 sog. Pflanzenbeetkläranlagen (ohne bauaufsichtliche Zulassung). Nach Wegfall des kreiseigenen Umweltlabors wird die Aufgabe durch einen externen Dienstleister übernommen. Das hierzu notwendige Ausschreibungsverfahren zur Vergabe dieser Leistung sowie die anschließende Betreuung des Dienstleisters nebst Abrechnung der Kosten mit dem Dienstleister und Vereinnahmung der Gebühren und Auslagen gegenüber den Anlagenbetreibern konnte aufgrund der nach wie vor hohen Arbeitsbelastung im Bereich Kleinkläranlagen noch nicht abgearbeitet werden.

 

Ebenso bestehen Vollzugsdefizite im Bereich der wassergefährdenden Stoffe, wie Jauche, Gülle oder Silage (JGS). Oftmals erfolgt die Lagerung nicht wasserrechtskonform in Feldmieten, deren Ahndung und Beseitigungsanordnung derzeit aufgrund der anderen prioritären Aufgabenwahrnehmung nur sehr eingeschränkt und anlassbezogen erfolgen kann. Dabei sind unrechtmäßige Lagerungen von Jauche, Gülle oder Silage oder Festmist geeignet, einen wesentlichen Beitrag zur Nährstoffbelastung im Boden und im Grundwasser zu leisten. Bereits 2018 hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass Deutschland gegen die europäische Nitratrichtlinie verstoße und Maßnahmen gegen die Verunreinigung des Grundwassers angemahnt. Im Landkreis Nienburg sind nahezu alle Grundwasserkörper aufgrund der Nitratbelastung in einem schlechten chemischen Zustand nach EU Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL).

 

Weiterhin führt die seit Jahren bestehende Trockenheit zu einem massiven Anstieg der Anträge auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Grundwasserentnahme zum Zwecke der Feldberegnung, die auch möglichst zeitnah abzuarbeiten sind. Trotz Aufgabenpriorisierung hat dies zu einer Überlastung der zuständigen Mitarbeitenden geführt.

 

Zudem führte die in 2022 erlassene Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Beregnungszeiten im Landkreis Nienburg zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung durch Ortskontrollen und die Abarbeitung von externen Anzeigen wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung.

Eine personelle Verstärkung um eine Vollzeitstelle ist daher dringend erforderlich.

 


 

3.     Streichung von kw-Vermerken und Verlängerung der Befristung bzw. Entfristung von Stellen (ohne Auswirkungen auf die Anzahl der Stellen)

 

Organisationseinheit

Stellen-umfang

Entgeltgruppe

Grund

Drittfinanzierung

FD 173
Straßenverkehr

1,0

Egr.7

(53.400 €)

Umtausch alter Führerscheine konnte wie in vielen Kommunen coronabedingt nicht wie geplant erfolgen, daher verzögert sich der Abschluss der Aufgabe; somit Verlängerung auf 2034

 

 

 

4.     Stellenveränderungen/Stellenverschiebungen (ohne Auswirkungen auf die Anzahl der Stellen):

 

Die beim Landkreis Nienburg/Weser eingerichtete Bewertungskommission hat 2022  insgesamt 46 Stellen einvernehmlich neu bewertet. Die Bewertungen der Beamtendienstposten erfolgten nach dem KGSt-Gutachten 7/2009.

 

31 Stellen bleiben in der Bewertung gleich (in der Liste nicht enthalten), 11 Stellen wurden höher und 4 Stellen wurden im Zuge von Neubesetzungen niedriger bewertet.

 

 

a)  Neubewertung von Arbeitsplätzen/Dienstposten:

 

Soweit die Stellen bereits besetzt sind, wurden die Höhergruppierungen aufgrund der Tarifautomatik vollzogen und sind in den regelmäßigen Berichten des Landrats im Kreisausschuss bekanntgegeben. Beförderungen wurden nach entsprechendem Beschluss des Kreisausschusses vorgenommen. Die vier Stellen, die im Zuge von Ausschreibungsverfahren niedriger bewertet wurden, sind entsprechend besetzt worden.

 

Die Veränderungen im Stellenplan sind nachfolgend dargestellt:

 

Fachbereich/

Fachdienst/Team

Stellennummer

Bisherige Egr./BesGr

Neue

Egr./ BesGr.

FD 101 Büro des
Landrates

St.-Nr.00101.00202

Sachbearbeitung

Egr. 6

Egr. 7

FD 132 Kreiskasse

00132.00207

Vollstreckungsinnendienst

Egr. 8

Egr. 9a

FD 132 Kreiskasse

00132.00211

Vollstreckungsinnendienst

Egr. 8

Egr. 9a

FB 15 Recht

00015.00203

Alt: Sekretärin

Neu: Sachbearbeitung

Egr. 8

Egr.6

FD 171 Ausländerwesen und Staatsangehörigkeit

00171.00103

Sachbearbeitung

A 9 m.D.

A 10

FD 173 Straßenverkehr

00173.00235

Sachbearbeitung

Egr. 5

Egr. 6

FD 173

Straßenverkehr

00173.00226

Sachbearbeitung

Egr. 5

Egr. 6

FD 312 Sozialhilfe

00312.00213

Sachbearbeitung

Egr. 9b

Egr. 9a

FD 312 Sozialhilfe

00312.00218

Sachbearbeitung

Egr. 9b

Egr. 9a

FD 313 Senioren u. Pflege

00313.00204

Sachbearbeitung Heimaufsicht

Egr. 9a

Egr. 10

FD 313 Senioren u. Pflege

00313.00250

Sachbearbeitung Heimaufsicht

Egr. 9a

Egr. 10

FB 36 Jugend

00360.00216

Sozialarbeiter

Egr. S 11b

Egr. 12

FD 362 Kinder und Jugend

00362.00248

Sachbearbeitung

Egr. 6

Egr. 9a

FD 364 Beratungsstellen

00364.00237

Teamleitung

Egr.S 11b

Egr. 15

FB 52 Bauen

00052.00203

Sachbearbeitung

 

Egr. 6

Egr. 5

 

Außerdem sind in verschiedenen Bereichen durch tatsächliche Besetzung Beamten-in Beschäftigtenstellen umzuwandeln bzw. umgekehrt.

 

 

b)    Schaffung einer Personalentwicklungsstelle

 

Im FB 52 wurde eine Stelle von Egr.11 TVöD in eine Stelle nach A 13, Laufbahngruppe 2, 2.Einstiegsamt (ehem. höherer Dienst) umgewandelt. Ziel ist es, auf dieser Stelle zur Nachwuchsgewinnung Referendar:innen ausbilden zu können.

 

 

c)   Verschiebung von Stellen

 

Im bisherigen Stellenplan waren nachrichtlich je 1 Beamten- und 1 Beschäftigtenstelle im Betrieb für Abfallwirtschaft (BAWN) ausgewiesen, da die Stelleninhaber dorthin abgeordnet sind. Der BAWN hat dem Landkreis Nienburg/Weser bisher die Personalkosten erstattet. Diese Vorgehensweise wäre ab dem kommenden Jahr umsatzsteuerpflichtig, sodass beiden Bediensteten zum 01.01.2023 einen Arbeitsvertrag mit dem BAWN angeboten wurde, der ihre Besitzstandsansprüche übernimmt und ein Rückkehrrecht zum Landkreis Nienburg/Weser enthält. Die beiden Stellen wurden in den Stellenpool verschoben, um unterjährig auf mögliche personelle Entwicklungen reagieren zu können.

 

 

5.     Zusammenfassende Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Auf Basis der vorgeschlagenen Stellenstreichungen und –erweiterungen (lfd. Nr. 2) ergibt sich insgesamt ein Stellenzuwachs von 8,242 Stellen.

/         Die Verteilung der Stellen auf Beamte und Beschäftigte ist dem beigefügten Stellenplan zu entnehmen. Wie schon im vergangenen Jahr wurde der Stellenplan im Fachprogramm LOGA aufgestellt, die Fachbereiche sind den jeweiligen Dezernaten zugeordnet. Dadurch ist die Reihenfolge nicht durchgehend nummerisch.