Betreff
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG für den Umbau der Grundschule Eystrup
Vorlage
2023/136
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für den Umbau der Grundschule Eystrup eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 453.335,00 € gewährt.

 

Sollte die Samtgemeinde Grafschaft Hoya Drittmittel für diese Maßnahme erhalten, sind diese von den förderfähigen Kosten abzurechnen und die o. g. Zuwendung entsprechend zu kürzen.


Sachverhalt

Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat mit Schreiben vom 20.04.2023 einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Um- und Anbau an der Grundschule Eystrup eingereicht und mit der Einreichung weiterer Unterlagen am 11.08.2023 vervollständigt.

Die Grundschule Eystrup ist eine 3,25-zügige Grundschule mit insgesamt dreizehn Klassen und 268 Schüler:innen.

Die Samtgemeinde beantragt, den Anbau einer Mensa mit Kochküche und Nebenräumen, den Einbau eines Aufzuges und brandschutztechnische Sanierungsmaßnahmen zu fördern.

Die Baukosten belaufen sich auf Grundlage der Kostenschätzung auf 7.959.900,93 €.

Die Baumaßnahme sollte kurz nach der Antragsstellung begonnen werden. Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya hat daher die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt. Diese Zustimmung wurde mit Schreiben vom 21.04.2023 erteilt.

Nach § 117 NSchG gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Seit dem 11.12.20 gilt die Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser.

Die Prüfung des Antrages hat ergeben, dass die Samtgemeinde Grafschaft Hoya Maßnahmen vorsieht, die über das notwendige Maß hinausgehen.

1.   Anbau einer Mensa, mit Kochküche und Nebenräumen

Die Maßnahme erfüllt grundsätzlich den Tatbestand des Anbaus.

Jedoch ist in der Schule im Kellergeschoss bereits eine Mensa mit Ausgabeküche vorhanden, die der Landkreis Nienburg für die damalige Hauptschule Eystrup im Jahr 2008 errichtet und finanziert hat. Der Speiseraum erfüllt zwar nicht die geplante Größe von 151,47 m², könnte jedoch durch Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude hergerichtet werden. Daher ist zur Erfüllung der Mensaplanung aus Sicht der Verwaltung kein Anbau erforderlich. Die Samtgemeindeverwaltung begründet den Anbau auch mit der Kochküche (Zubereitungsküche). Die Mensa im Kellergeschoss ist lediglich mit einer Ausgabeküche vorgesehen. Die Schule und die Samtgemeindeverwaltung planen eine Zubereitungsküche. Derzeit wird in der nebenliegenden Lehrküche bereits das Essen für die Grundschule zubereitet. Die Zubereitungsküche geht jedoch auf Grund des erhöhten Flächenbedarfes und der weiteren technischen Ausstattung über den Standard hinaus, der aus der Kreisschulbaukasse zu finanzieren ist.

Die Nebenräume sollen eine Gemeindebücherei und eine Lehrküche darstellen. Die Gemeindebücherei ist keine schulische Nutzung, so dass diese Räume nicht bezuschusst werden können. Eine Lehrküche ist weder im Lehrplan noch in der Fortschreibung der Schulbauhandreichung (Anlage 4 der Drucksache 2020/187) für eine Grundschule vorgesehen. Daher verfügen die meisten Grundschulen nicht über einen solchen Fachunterrichtsraum.

Aus Sicht der Kreisschulbaukasse ist daher der Anbau nicht erforderlich. Eine Finanzierung für diese Maßnahme aus der Kreisschulbaukasse kann somit nicht erfolgen.

2.   Umbau der Grundschule Eystrup

Ein Umbau liegt dann vor, wenn die Hauptnutzfläche (AUR, FUR, Gruppenräume, Verwaltung- und Lehrerräume, Gemeinschaftsräume und Mensa) vergrößert wird. Durch die Hinzunahme der Hausmeisterwohnung für den Aufzug (siehe 3.) und unter Berücksichtigung der Vergrößerung des Speiseraumes der Mensa vergrößert sich die Hauptnutzfläche der Grundschule Eystrup.

Ein Umbau liegt somit vor.

Durch die komplette Umgestaltung der Grundschule Eystrup ergeben sich jedoch Maßnahmen und Kosten, die über das notwendige Maß hinausgehen. Das notwendige Maß ergibt sich aus der Fortschreibung der Schulbauhandreichung (Anlage 4 der Drucksache 2020/187). Es ist daher genau zu prüfen, welche Maßnahmen im Einzelnen gefördert werden können.

Die Errichtung der Mensa ist im Jahr 2007 beschlossen worden und ab dem Jahr 2008 für die damalige Hauptschule für rund 100 Schüler:innen im Bestandsgebäude mit einem Speiseraum mit 65,5 m² im Kellergeschoss erfolgt.

Die Grundschule verfügt derzeit über 268 Schülerinnen und Schüler. Der Speiseraum im Neubau der Mensa ist mit 151,47 m² geplant. Im bestehenden Gebäude im Kellergeschoss kann die notwendige Fläche als Speiseraum realisiert werden. Dafür sind jedoch an anderer Stelle ein Werkraum mit Maschinenraum und Sammlung zu schaffen. Daher findet eine fiktive Berechnung eines Umbau für die Förderung aus der Kreisschulbaukasse statt.

Für den Ganztag sieht die Kreisschulbaukasse grundsätzlich einen zusätzlichen Raum mit 60 m² vor. Die Planung der Samtgemeinde sieht insgesamt drei Räume für den Ganztag vor. Ein Raum mit 60 m² könnte hiervon aus der Kreisschulbaukasse gefördert werden. Fraglich ist, ob auf Basis des verpflichtenden Ganztagsangebotes in Grundschulen für den Umbau Drittmittel eingeworben werden können. Entsprechende Richtlinien sind seitens des Landes Niedersachsen in Planung, jedoch noch nicht inhaltlich bekannt. Für diesen Fall, dass Förderungen seitens des Landes für den Ganztag erfolgen, sind diese gem. Nr. 5.1 der Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis Nienburg/Weser (Anlage 2 der Drucksache 2020/187) von den förderfähigen Kosten abzusetzen.

Fiktiv ergibt sich für folgende Räume eine förderfähige Umbaufläche:

a.   Werkraum                        66,00 m²

b.   Maschinenraum              30,00 m²

c.   Sammlung Werken         25,00 m²

d.   Ganztagsraum                60,00 m²

                   Summe                          181,00 m²

e.   Mensa                           151,47 m²

Insgesamt ist somit von erforderlichen Umbaumaßnahmen auf 332,47 m² auszugehen.

Die Umbaukosten wurden vom Architekturbüro wie folgt angegeben:

·        1.684,23 € für den Umbau der Maßnahmen a-d

·        4.479,07 € für den Umbau der Mensa

Die Umbaukosten der Mensa wären höher, da

·          eine Lüftungsanlage in der Raumanpassung notwendig wäre,

·          hygienetechnische Aspekte gestiegen sind,

·          die Zugänglichkeit und Fluchtwege im Keller einen größeren Anspruch hätten,

·          die grundsätzlichen Anforderungen an Akustik, Haustechnik und Wärmeschutz gestiegen sind.

Insgesamt ergeben sich förderfähige Kosten für den Umbau von 983.833,36 €

3.   Einbau eines Aufzuges

Der Einbau eines Aufzuges ist gem. § 117 NSchG förderfähig. Die förderfähigen Kosten betragen 376.171,64 €.

4.   Brandschutztechnische Sanierungsmaßnahmen

Brandschutztechnische Sanierungsmaßnahmen sind je nach der Höhe der Kosten entweder als bauliche Unterhaltung oder als größere Instandsetzung zu werten. Beide Sachverhalte sind gem. § 117 NSchG nicht förderfähig.

Die förderfähigen Kosten aus Umbau und Einbau eines Aufzuges belaufen sich demnach auf 1.360.005,00 €.

Drittmittel konnten für diese Maßnahme derzeit nicht eingeworben werden.

Informativ sei darauf hingewiesen, dass die Grundschule Eystrup auf Basis der bestehenden Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya in den kommenden 6 Schuljahren langfristig über Einschulungszahlen zwischen 42 (Meldedaten 2027/2028) und 60 (Meldedaten 2026/2027) verfügen wird. Die Schule entwickelt sich gesichert zwischen zwei- und dreizügig. Eine langfristige Bestandsgarantie über mindestens 10 Jahre, wie sie üblicherweise für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse vorausgesetzt wird, ist gegeben.

Das Kultusministerium hat angekündigt, dass der Entwurf der Förderrichtlinie nach den Sommerferien in die Trägerbeteiligung gehen soll. Nach derzeitiger Planung soll die Richtlinie im 4. Quartal 2023 in Kraft treten. Im Zuwendungsbescheid ist daher eine entsprechende Regelung aufzunehmen, da Drittmittel nach Nr. 5.1 der Richtlinie vorrangig von den förderfähigen Kosten abzusetzen sind.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 453.335,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220 zur Verfügung..