Der
Samtgemeinde Grafschaft Hoya wird für den Umbau der Grundschule Eystrup eine
Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG in Höhe von höchstens 453.335,00 €
gewährt.
Sollte die Samtgemeinde Grafschaft Hoya Drittmittel für diese Maßnahme erhalten, sind diese von den förderfähigen Kosten abzurechnen und die o. g. Zuwendung entsprechend zu kürzen.
Sachverhalt
Die Samtgemeinde
Grafschaft Hoya hat mit Schreiben vom 20.04.2023 einen Antrag auf Gewährung
einer Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Um- und Anbau an der
Grundschule Eystrup eingereicht und mit der Einreichung weiterer Unterlagen am
11.08.2023 vervollständigt.
Die Grundschule Eystrup
ist eine 3,25-zügige Grundschule mit insgesamt dreizehn Klassen und 268
Schüler:innen.
Die Samtgemeinde
beantragt, den Anbau einer Mensa mit Kochküche und Nebenräumen, den Einbau
eines Aufzuges und brandschutztechnische Sanierungsmaßnahmen zu fördern.
Die Baukosten belaufen sich
auf Grundlage der Kostenschätzung auf 7.959.900,93 €.
Die Baumaßnahme sollte
kurz nach der Antragsstellung begonnen werden. Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya
hat daher die Zustimmung zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt. Diese
Zustimmung wurde mit Schreiben vom 21.04.2023 erteilt.
Nach § 117 NSchG
gewähren die Landkreise u.a. den kreisangehörigen Samtgemeinden im
Primarbereich Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen
Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten. Seit dem 11.12.20 gilt die
Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im Landkreis
Nienburg/Weser.
Die Prüfung des Antrages
hat ergeben, dass die Samtgemeinde Grafschaft Hoya Maßnahmen vorsieht, die über
das notwendige Maß hinausgehen.
1.
Anbau einer
Mensa, mit Kochküche und Nebenräumen
Die Maßnahme erfüllt grundsätzlich den Tatbestand des Anbaus.
Jedoch ist in der Schule im Kellergeschoss bereits eine Mensa mit Ausgabeküche
vorhanden, die der Landkreis Nienburg für die damalige Hauptschule Eystrup im
Jahr 2008 errichtet und finanziert hat. Der Speiseraum erfüllt zwar nicht die
geplante Größe von 151,47 m², könnte jedoch durch Umbaumaßnahmen im Bestandsgebäude
hergerichtet werden. Daher ist zur Erfüllung der Mensaplanung aus Sicht der Verwaltung
kein Anbau erforderlich. Die Samtgemeindeverwaltung begründet den Anbau auch
mit der Kochküche (Zubereitungsküche). Die Mensa im Kellergeschoss ist
lediglich mit einer Ausgabeküche vorgesehen. Die Schule und die
Samtgemeindeverwaltung planen eine Zubereitungsküche. Derzeit wird in der
nebenliegenden Lehrküche bereits das Essen für die Grundschule zubereitet. Die
Zubereitungsküche geht jedoch auf Grund des erhöhten Flächenbedarfes und der
weiteren technischen Ausstattung über den Standard hinaus, der aus der Kreisschulbaukasse
zu finanzieren ist.
Die Nebenräume sollen eine Gemeindebücherei und eine Lehrküche darstellen. Die
Gemeindebücherei ist keine schulische Nutzung, so dass diese Räume nicht
bezuschusst werden können. Eine Lehrküche ist weder im Lehrplan noch in der
Fortschreibung der Schulbauhandreichung (Anlage 4 der Drucksache 2020/187) für
eine Grundschule vorgesehen. Daher verfügen die meisten Grundschulen nicht über
einen solchen Fachunterrichtsraum.
Aus Sicht der Kreisschulbaukasse ist daher der Anbau nicht erforderlich. Eine
Finanzierung für diese Maßnahme aus der Kreisschulbaukasse kann somit nicht
erfolgen.
2.
Umbau der
Grundschule Eystrup
Ein Umbau liegt dann vor, wenn die Hauptnutzfläche (AUR, FUR, Gruppenräume,
Verwaltung- und Lehrerräume, Gemeinschaftsräume und Mensa) vergrößert wird.
Durch die Hinzunahme der Hausmeisterwohnung für den Aufzug (siehe 3.) und unter
Berücksichtigung der Vergrößerung des Speiseraumes der Mensa vergrößert sich
die Hauptnutzfläche der Grundschule Eystrup.
Ein Umbau liegt somit vor.
Durch die komplette Umgestaltung der Grundschule Eystrup ergeben sich jedoch
Maßnahmen und Kosten, die über das notwendige Maß hinausgehen. Das notwendige
Maß ergibt sich aus der Fortschreibung der Schulbauhandreichung (Anlage 4 der
Drucksache 2020/187). Es ist daher genau zu prüfen, welche Maßnahmen im
Einzelnen gefördert werden können.
Die Errichtung der Mensa ist im Jahr 2007 beschlossen worden und ab dem Jahr
2008 für die damalige Hauptschule für rund 100 Schüler:innen im Bestandsgebäude
mit einem Speiseraum mit 65,5 m² im Kellergeschoss erfolgt.
Die Grundschule verfügt derzeit über 268 Schülerinnen und Schüler. Der
Speiseraum im Neubau der Mensa ist mit 151,47 m² geplant. Im bestehenden
Gebäude im Kellergeschoss kann die notwendige Fläche als Speiseraum realisiert
werden. Dafür sind jedoch an anderer Stelle ein Werkraum mit Maschinenraum und
Sammlung zu schaffen. Daher findet eine fiktive Berechnung eines Umbau für die
Förderung aus der Kreisschulbaukasse statt.
Für den Ganztag sieht die Kreisschulbaukasse grundsätzlich einen zusätzlichen
Raum mit 60 m² vor. Die Planung der Samtgemeinde sieht insgesamt drei Räume für
den Ganztag vor. Ein Raum mit 60 m² könnte hiervon aus der Kreisschulbaukasse
gefördert werden. Fraglich ist, ob auf Basis des verpflichtenden
Ganztagsangebotes in Grundschulen für den Umbau Drittmittel eingeworben werden
können. Entsprechende Richtlinien sind seitens des Landes Niedersachsen in
Planung, jedoch noch nicht inhaltlich bekannt. Für diesen Fall, dass
Förderungen seitens des Landes für den Ganztag erfolgen, sind diese gem. Nr.
5.1 der Förderrichtlinie für Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse im
Landkreis Nienburg/Weser (Anlage 2 der Drucksache 2020/187) von den förderfähigen
Kosten abzusetzen.
Fiktiv ergibt sich für folgende Räume eine förderfähige Umbaufläche:
a.
Werkraum 66,00 m²
b.
Maschinenraum 30,00 m²
c.
Sammlung Werken 25,00 m²
d.
Ganztagsraum 60,00 m²
Summe 181,00 m²
e.
Mensa 151,47 m²
Insgesamt ist somit
von erforderlichen Umbaumaßnahmen auf 332,47 m² auszugehen.
Die Umbaukosten
wurden vom Architekturbüro wie folgt angegeben:
·
1.684,23 € für
den Umbau der Maßnahmen a-d
·
4.479,07 € für
den Umbau der Mensa
Die Umbaukosten der
Mensa wären höher, da
·
eine Lüftungsanlage
in der Raumanpassung notwendig wäre,
·
hygienetechnische
Aspekte gestiegen sind,
·
die
Zugänglichkeit und Fluchtwege im Keller einen größeren Anspruch hätten,
·
die
grundsätzlichen Anforderungen an Akustik, Haustechnik und Wärmeschutz gestiegen
sind.
Insgesamt ergeben
sich förderfähige Kosten für den Umbau von 983.833,36 €
3.
Einbau eines
Aufzuges
Der Einbau eines Aufzuges ist gem. § 117 NSchG förderfähig. Die förderfähigen
Kosten betragen 376.171,64 €.
4.
Brandschutztechnische
Sanierungsmaßnahmen
Brandschutztechnische Sanierungsmaßnahmen sind je nach der Höhe der Kosten
entweder als bauliche Unterhaltung oder als größere Instandsetzung zu werten.
Beide Sachverhalte sind gem. § 117 NSchG nicht förderfähig.
Die förderfähigen Kosten
aus Umbau und Einbau eines Aufzuges belaufen sich demnach auf
1.360.005,00 €.
Drittmittel konnten für
diese Maßnahme derzeit nicht eingeworben werden.
Informativ sei darauf
hingewiesen, dass die Grundschule Eystrup auf Basis der bestehenden
Geburtenzahlen in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya in den kommenden 6
Schuljahren langfristig über Einschulungszahlen zwischen 42 (Meldedaten
2027/2028) und 60 (Meldedaten 2026/2027) verfügen wird. Die Schule entwickelt
sich gesichert zwischen zwei- und dreizügig. Eine langfristige Bestandsgarantie
über mindestens 10 Jahre, wie sie üblicherweise für Zuwendungen aus der
Kreisschulbaukasse vorausgesetzt wird, ist gegeben.
Das Kultusministerium
hat angekündigt, dass der Entwurf der Förderrichtlinie nach den Sommerferien in
die Trägerbeteiligung gehen soll. Nach derzeitiger Planung soll die Richtlinie
im 4. Quartal 2023 in Kraft treten. Im Zuwendungsbescheid ist daher eine
entsprechende Regelung aufzunehmen, da Drittmittel nach Nr. 5.1 der Richtlinie
vorrangig von den förderfähigen Kosten abzusetzen sind.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 453.335,00 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220 zur Verfügung..