Betreff
Haushalt 2024 – Fachbereich Gesundheitsdienste
Vorlage
2023/206
Art
Beschlussvorlage

Den Mittelanmeldungen des Fachbereiches Gesundheitsdienste wird zugestimmt.


Sachverhalt

Im Fachbereich 41 - Gesundheitsdienste - wurden die Mittelansätze des Ergebnis-plans für das Haushaltsjahr 2024 ermittelt. Die Mittelanmeldungen und die mittelfris-tige Finanzplanung sind beigefügt. Die notwendigen Erläuterungen sind unterhalb der Konten gedruckt.

 

Alle Konten in den jeweiligen Produkten sind eingehend auf ein mögliches Einsparpotential geprüft worden. Soweit möglich, sind die Ansätze zurückgenommen. Zudem sind alle Gebühren für Gutachten angepasst und Verträge geprüft und, wo möglich, die Einnahmemöglichkeiten erhöht worden.

 

Aufgrund des am 01.01.2023 in Kraft getretenen Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) gibt es eine erhebliche Erhöhung des Förderbetrages für den Betreuungs-vereins Nienburg e.V., der bereits im vergangenen Jahr  in den politischen Gremien zugestimmt wurde.

 

In Folge des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt ÖGD) sind in den letzten zwei Jahren über den Stellenplan weitere Stellen eingerichtet worden, welche in den vergangenen Monaten besetzt werden konnten. Dies führt dazu, dass es im Jahr 2024 in mehreren Fachdiensten zu einer Steigerung der Personalkosten kommt, die aber weitestgehend durch Fördergelder bis einschließlich 2026 abgedeckt sind.

 

Die SARS-CoV-2-Pandemie hat gezeigt, dass im Fachbereich Gesundheitsdienste strukturelle Änderungen notwendig waren: einerseits, um eine fachlich fundierte Bearbeitung der gesundheitsrelevanten und infektionsschutzrechtlichen Aufgabenstellungen gewährleisten zu können sowie andererseits, um den künftigen verwaltungstechnischen Herausforderungen optimal gerecht zu werden (z.B. Bußgeldverfahren, Koordination des Personaleinsatzes, Digitalisierung). Ab dem 01.01.2023 wurde der Fachbereich Gesundheitsdienste daher in fünf Fachdienste ungegliedert, mit Einrichtung des neuen Fachdienstes 410 (Verwaltungsdienst Gesundheit). Im Jahr 2023 wurde dieser noch haushalterisch dem FD 414 zugeordnet. Ab 2024 ist ein eigener Haushalt geplant.

 

Der Haushalt des Fachdienstes 410 wird im Wesentlichen von den Personalkosten geprägt. Als freiwillige Ausgaben laufen die Kosten für die Digitalisierung, welche allerdings vollständig durch Fördermittel des Bundes abgedeckt werden. Zudem wird die Gesundheitsregion mit 13.000 EURO weitergeführt. Für das Medizinstipendium fallen voraussichtlich Kosten von ca. 35.000 EURO an.

 

Für den Fachdienst 411 ergeben sich kaum Einsparpotenziale. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde die freiwillige Aufgabe „Grundschulabschlussuntersuchungen“ eingestellt. Für die freiwillige Aufgabe „Kindergarten-Screening“ liegt der Politik eine Beschlussvorlage vor.

Aufgrund des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes erfolgte zum 01.06.2023 eine Neustrukturierung des FD 311 (Eingliederungshilfe). Im Zuge dessen wurden die Hilfeplanenden des FD 411 dem FD 311 zugeordnet.  

Im Fachdienst 412 werden ausschließlich Pflichtaufgaben des übertragenen Wir-kungskreises wahrgenommen. Einzige freiwillige Position im Produkthaushalt ist die vertragliche Bindung an die Suchtberatungsstelle.

 

Im Fachdienst 413 werden ebenfalls ausschließlich Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises als Pflichtaufgabe wahrgenommen und sind zudem durch die Inanspruchnahme der Gerichte fremdbestimmt.

Zwischen dem Landkreis Nienburg/Weser und dem Betreuungsverein Nienburg e.V. wurde gem. § 6 i.V.m. § 17 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) eine Vereinbarung über die Förderung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Betreuungsrecht geschlossen.

 

Im Bereich des Fachdienstes 414 entwickeln sich die Aufwendungen rückläufig, durch Ausgliederung des Personals für den FD 410. Mehrausgaben aufgrund von neu eingestelltem Personal werden durch den Pakt ÖGD finanziert.

Außerdem sind mit wesentlichen Mehreinnahmen durch ärztliche Begutachtungen zu rechnen.

Die übrigen Aufgaben sind ebenfalls ausschließlich Pflichtaufgaben des übertragenen Wirkungskreises.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschluss hat die im Teilhaushaltsplan des Fachbereichs 41 dargestellten finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagen:

 

·         Teilhaushaltsplan des Fachbereichs 41