hier: Voranschlag für den ersten Nachtragshaushaltsplan 2005 für die vom Sozialamt bewirtschafteten Haushaltsstellen
Der
Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Voranschlag des Sozialamtes für
den ersten Nachtragshaushaltsplan 2005 zu.
Der Voranschlag für den ersten Nachtragshaushaltsplan 2005 umfasst die erforderlichen Änderungen bei den vom Sozialamt bewirtschafteten Haushaltsstellen (HHSt).
Der Zuschussbedarf verändert sich durch den Nachtrag in den einzelnen Unterabschnitten gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung wie folgt:
Unterabschnitt |
Zuschussbedarf |
Zuschussbedarf bisherigem Ansatz |
mehr/weniger |
40000
– Allgem. Sozialverwaltung |
+ 61.200 |
+ 59.500 |
+ 1.700 |
40500
– Verwaltung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende |
+ 4.200 |
+ 800 |
+ 3.400 |
41001
– 41010 |
+ 424.200 |
+ 3.198.100 |
- 2.773.900 |
41101
– 41110 |
+ 3.978.300 |
+ 3.856.700 |
+ 121.600 |
41201
– 41210 |
+ 23.382.400 |
+ 22.418.000 |
+ 964.400 |
41301
– 41310 |
+ 1.358.600 |
+ 996.200 |
+ 362.400 |
41401
– 41410 |
+ 164.500 |
+ 116.400 |
+ 48.100 |
41900
– Zuweisung vom Land |
- 20.234.000 |
- 21.000.000 |
+ 766.000 |
Unterabschnitt |
Zuschussbedarf |
Zuschussbedarf bisherigem Ansatz |
mehr/weniger |
42002
– 42008 |
- 1.284.100 |
- 1.484.100 |
+ 200.000 |
42102
– 42108 |
+ 1.028500 |
+ 845.000 |
+ 183.500 |
42202
– 42208 |
+ 360.000 |
+ 400.000 |
- 40.000 |
42302
– 42308 |
+ 4.000 |
+ 6.000 |
- 2.000 |
42402
– 42408 |
+ 74.000 |
+ 60.000 |
+ 14.000 |
43200
– |
- 1.785.000 |
- 1.911.000 |
+ 126.000 |
44000
– |
+ 12.500 |
+ 7.500 |
+ 5.000 |
48201
– 48202 |
+ 12.277.500 |
+ 12.550.500 |
- 273.000 |
48800 |
+ 9.700 |
+ 4.700 |
+ 5.000 |
49001
– |
+ 41.100 |
+ 46.100 |
- 5.000 |
Veränderung des
Zuschussbedarfs insgesamt |
+ 19.736.400 |
+ 20.030.700 |
- 294.300 |
Unterabschnitt 40000 – Allgemeine Sozialverwaltung -
Im Unterabschnitt 40000 sind die Einnahmen durch Bußgelder gestiegen, die Einnahmen erhöhen sich hierdurch um 3.900,00 €.
Die Ausgabeansätze wurden geringfügig angepasst, hierdurch kommt es zu Mehrausgaben in Höhe von 5.600,00 €.
In
dem gesamten Unterabschnitt errechnet sich ein um 1.700,00 € erhöhter
Zuschussbedarf.
Unterabschnitt 40500 – Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Die
Einnahmen im Unterabschnitt 40500 wurden auf 0,00 € berichtigt, da in diesem
Unterabschnitt keine Einnahmen zu erwarten sind.
Der
Ansatz für Fortbildungskosten wurde verringert, da keine weiteren Fortbildungen
für diesen Bereich im Sozialamt erforderlich sind.
In
dem gesamten Unterabschnitt errechnet sich ein um 3.400,00 € erhöhter Zuschussbedarf.
Unterabschnitte
41001 bis 41010 - Hilfe zum Lebensunterhalt -
Der Zuschussbedarf vermindert sich hier um 2.773.900,00 €.
Dies liegt im wesentlichen an Veränderungen im Unterabschnitt 41001. Die Ausgaben im Bereich der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt (HHSt 41001 730000) waren durch die neue Gesetzgebung nur schwer abzuschätzen und verringern sich um 1.350.000,00 €. Die Ausgaben für Hilfe zur Arbeit (HHSt 41001 730500) erhöhen sich durch Übergangslösungen um 463.000,00 €.
Aufgrund der genannten Übergangslösungen im Bereich der Hilfe zur Arbeit erhöhen sich aber auch die Einnahmen durch Zuweisungen des Landes und der ARGE um 500.000,00 € (HHSt 41001 171000 und 41001 174000).
Durch Nacharbeiten aus dem Bereich des BSHG erhöhen sich die Einnahmen um weitere 1.096.500,00 € (HHSt 41001 162000, 41001 243000, 41001 245000 und 41001 249000).
Auch
im Unterabschnitt 41002 vermindern sich die Ausgaben im Bereich der laufenden
Hilfe zum Lebensunterhalt (HHSt 41002 730000) um 200.000,00 €.
Unterabschnitte
41101 bis 41110 – Hilfe zur Pflege –
In diesen Unterabschnitten erhöht sich
der Zuschussbedarf um 121.600,00 €.
Die Einnahmen in der HHSt 41109 251000
verringern sich um 210.000,00 € durch den Wegfall der Einnahmen aus Leistungen
der Grundsicherung. Die Grundsicherung wird in diesem Jahr bei Heimbewohnern
aufgrund gesetzlicher Änderungen direkt an das Heim ausgezahlt und nicht mehr
vom Sozialamt vereinnahmt.
Dadurch verringern sich auch die
Ausgaben im Bereich der Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen (HHSt
41109 742000). Bei dieser Haushaltsstelle macht sich außerdem eine
Verschiebung zulasten HHSt 41109 742200 (Investitionskosten in vollstationären
Einrichtungen) bemerkbar, so dass sich die Ausgaben in diesem Unterabschnitt insgesamt
um 310.000,00 € verringern.
Im Unterabschnitt 41110 macht sich
eine Fallzahlerhöhung mit Mehrausgaben von 230.000,00 € bemerkbar (HHSt
41110 742000 und 41110 742200). Es wurden mehr unter 60‑jährige
Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen, als erwartet.
Unterabschnitte
41201 bis 41210
– Eingliederungshilfe für behinderte Menschen –
Der Zuschussbedarf erhöht sich hier insgesamt um
964.400,00 €.
Auch in Unterabschnitt 41210 verringern sich die
Einnahmen durch den Wegfall der Leistungen der Grundsicherung, außerdem durch
den Wegfall von Wohngeldansprüchen. Bei HHSt 41210 251000 (Kostenbeiträge
etc. für Leistungen in Einrichtungen) und 41210 255000 (Erstattung von
Sozialleistungsträgern für Leistungen in Einrichtungen) kommt es somit zu
Mindereinnahmen von insgesamt 880.000,00 €.
Bei HHSt 41210 255200 (Erstattung von
Sozialleistungsträgern für Leistungen in stationären Sprachheilheimen), die aus
Abrechnungsgründen für das Quotale System eingerichtet worden ist, kommt es zu
zusätzlichen Einnahmen von 250.000,00 €. Dies liegt in zusätzlichen
Heimentlassungen im Sommer 2005 begründet, die Kostenerstattungen von
Krankenkassen auslösen.
Durch Erhöhung der Fallzahl, u.a. auch durch Einrichtung zusätzlicher
integrativer Gruppen in den Kindergärten Hoya und Lemke, kommt es bei HHSt
41210 746100 (Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder in Einrichtungen) zu
Mehrausgaben von 400.000,00 €.
Unterabschnitte 41301 bis 41310 – Krankenhilfe usw. –
Die Einsparungen im Bereich der Krankenhilfe durch die Pflichtmitgliedschaft der ALG II – Empfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung machen sich in diesem Jahr noch nicht umfassend bemerkbar, da ein erheblicher zeitlicher Versatz zwischen der Entstehung der Kosten und der Abrechnung vorhanden ist.
In der 2. Hälfte des letzten Jahres sind besonders viele und hochpreisige Krankenhausaufenthalte angefallen, die in 2005 in Rechnung gestellt wurden. Außerdem haben Ende 2004 noch auffallend viele Menschen Zahnersatz erhalten.
Bei der HHSt 41301 731300 (Hilfen zur Gesundheit außerhalb von Einrichtungen) kommt es daher zu Mehrausgaben von 185.000,00 €, bei der HHSt 41301 741300 (Hilfen zur Gesundheit in Einrichtungen) zu Mehrausgaben von 365.000,00 €.
Im Bereich der asylsuchenden Menschen kommt es zu niedrigeren Krankenhilfekosten als erwartet. So verringern sich die Ausgaben bei HHSt 41302 7313 (Hilfen zur Gesundheit außerhalb von Einrichtungen) um 100.000,00 € und bei HHSt 41302 741300 (Hilfen zur Gesundheit in Einrichtungen) um 33.000,00 €.
In
den gesamten Unterabschnitten erhöht sich der Zuschussbedarf um 362.400,00
Euro.
Unterabschnitte
41401 bis 41410
– Sonstige Hilfe in besonderen Lebenslagen –
Hier
erhöht sich der Zuschussbedarf um insgesamt 48.100,00 €.
Durch
den fast vollständigen Wegfall des Landesblindengeldes kommt es zu
Mehraufwendungen an Blindenhilfe in Höhe von 209.100,00 €. Diese werden vom
Land in diesem Jahr nur zu 95 v.H. erstattet, so dass ein Fehlbetrag von rd.
11.000,00 € entsteht.
Im
Bereich der Weiterführung des Haushalts (HHSt 41401 731500) erhöhen sich
die Ausgaben um 15.000,00 €.
Außerdem
werden Bestattungskosten in Höhe von 17.000,00 € erwartet, die bisher in den
Unterabschnitten 41001 bis 41010 (Hilfe zum Lebensunterhalt) veranschlagt
waren.
Unterabschnitt 41900 – Quotales System
–
Hier werden die Einnahmen des Landes
zentral vereinnahmt. Die im April 2005 erfolgte Abrechnung für 2004 hat zu
einer Verminderung der Einnahmen um 766.000,00 € geführt.
Unterabschnitte 42002 bis 42408
– Asylbewerberleistungsgesetz –
Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt (HHST 42002 791100) und Sachleistungen (HHST 42102 791300) steigen um 190.000,00 € bzw. 110.000,00 €, weil Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz wirksam wurden.
Die Ausgaben für die Verwaltungskostenerstattung an Gemeinden (HHST 42002 672100) erhöhen sich um 10.000,00 € aufgrund der mit den Gemeinden abgeschlossenen Vereinbarungen.
Der
Zuschussbedarf in den gesamten Unterabschnitten erhöht sich insgesamt um
372.500,00 €.
Unterabschnitt
43200 – Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen –
Hier wird unter anderem die Erstattung des Landes vereinnahmt, die aufgrund der Mehrkosten durch den Wegfall der Landesförderung durch bewohnerbezogene Aufwendungszuschüsse in Pflegeeinrichtungen gezahlt wird (HHSt 43200 161300). Die Erstattungsbeträge decken die Mehrkosten voraussichtlich nicht in voller Höhe. Der Differenzbetrag fließt ins Quotale System.
Der
Zuschussbedarf in diesem Unterabschnitt erhöht sich um 126.000,00 €.
Unterabschnitt
44000 bis 44700 - Kriegsopferfürsorge ‑
Der Zuschussbedarf erhöht sich nach Anpassungen der Haushaltsansätze um 5.000,00 €.
Unterabschnitt 48201 bis 48202 - Grundsicherung nach dem SGB II -
Der Unterabschnitt 48202 wird nicht benötigt, da eine Aufteilung in Leistungen für Deutsche und Asylsuchende nicht möglich und auch nicht notwendig ist. Die Ansätze wurden daher auf “0” gesetzt.
Die Zahlungen aufgrund der Übergangslösung sind abgeschlossen. Die Ansätze wurden entsprechend der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen angepasst.
Der Landkreis ist jetzt nur noch für Unterkunftskosten und verschiedene einmalige Beihilfen zuständig. Die entsprechenden HHSt wurden angepasst.
Der Zuschussbedarf hat sich um 273.000,00 € verringert.
Unterabschnitt
48400 – Landesblindengeld –
Aufgrund
der gesetzlichen Änderung verringern sich die Ansätze, der Zuschussbedarf
verändert sich nicht.
Unterabschnitt
48800 – Wohngeld –
Wohngeld
in Form eines Besonderen Mietzuschusses wird nicht mehr geleistet. Für die
Nacharbeiten ist der Ansatz anzupassen.
Es
ergibt sich eine Erhöhung des Zuschussbedarfs um 5.000,00 €.
Unterabschnitt
49001 bis 49100 -Krankenversicherung nach dem Lastenausgleichsgesetz –
Hier
verringert sich der Zuschussbedarf nach Anpassung um 5.000,00 €.
Die
vom Sozialamt bewirtschafteten Einnahmehaushaltsstellen vermindern sich um 7.696.200,00 €, die
Ausgabehaushaltsstellen um 7.990.500,00
€, so dass sich der Zuschussbedarf insgesamt um 294.300,00 € verringert.
/ Übersichten der
einzelnen Unterabschnitte sind als Anlagen beigefügt.