Betreff
Haushaltsplan;
hier: Voranschlag für den ersten Nachtragshaushaltsplan 2005 für die vom Sozialamt bewirtschafteten Haushaltsstellen
Vorlage
2005/SGA/004
Aktenzeichen
50-410/90/2
Art
Ausschuss für Soziales und Gesundheit

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmt dem Voran­schlag des Sozialamtes für den ersten Nachtragshaushaltsplan 2005 zu.

 

 


Der Voranschlag für den ersten Nachtragshaushaltsplan 2005 umfasst die erforderlichen Änderungen bei den vom Sozialamt bewirtschafteten Haushaltsstellen (HHSt).

 

Der Zuschussbedarf verändert sich durch den Nachtrag in den einzelnen Unterabschnitten gegenüber der ursprünglichen Veranschlagung wie folgt:

 

Unterabschnitt

Zuschussbedarf
nach
Nachtrag
in Euro

Zuschussbedarf
nach

bisherigem Ansatz
in Euro

mehr/weniger
+ / -

in Euro

40000 – Allgem. Sozialverwaltung

+             61.200

+             59.500

+                      1.700

40500 – Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende

+               4.200

+                  800

+                      3.400

41001 – 41010
Hilfe zum Lebensunterhalt

+           424.200

+        3.198.100

-                2.773.900

41101 – 41110
Hilfe zur Pflege

+        3.978.300

+        3.856.700

+                  121.600

41201 – 41210
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

+      23.382.400

+      22.418.000

+                  964.400

41301 – 41310
Krankenhilfe usw.

+        1.358.600

+           996.200

+                  362.400

41401 – 41410
Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen

+           164.500

+           116.400

+                    48.100

41900 – Zuweisung vom Land
(Quotales System)

-       20.234.000

-       21.000.000

+                  766.000

Unterabschnitt

Zuschussbedarf
nach
Nachtrag
in Euro

Zuschussbedarf
nach

bisherigem Ansatz
in Euro

mehr/weniger
+ / -

in Euro

42002 – 42008
Leistungen in besonderen Fällen

-         1.284.100

-         1.484.100

+                  200.000

42102 – 42108
Grundleistungen

+         1.028500

+           845.000

+                  183.500

42202 – 42208
Leistungen bei Krankheit usw.

+           360.000

+           400.000

-                     40.000

42302 – 42308
Arbeitsgelegenheiten

+               4.000

+               6.000

-                       2.000

42402 – 42408
sonstige Leistungen

+             74.000

+             60.000

+                    14.000

43200 –
Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen

-         1.785.000

-         1.911.000

+                  126.000

44000 –
Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
– örtlicher Träger

+             12.500

+               7.500

+                      5.000

48201 – 48202
Grundsicherung nach dem SGB II

+      12.277.500

+      12.550.500

-                   273.000

48800
Wohngeld-
Besonderer Mietzuschuss

+               9.700

+               4.700

+                      5.000

49001 –
Krankenversicherung nach § 276 LAG

+             41.100

+             46.100

-                       5.000

Veränderung des Zuschussbedarfs insgesamt

+      19.736.400

+      20.030.700

-                   294.300

 

 

Unterabschnitt 40000 – Allgemeine Sozialverwaltung -

 

Im Unterabschnitt 40000 sind die Einnahmen durch Bußgelder gestiegen, die Einnahmen erhöhen sich hierdurch um 3.900,00 €.

 

Die Ausgabeansätze wurden geringfügig angepasst, hierdurch kommt es zu Mehrausgaben in Höhe von 5.600,00 €.

 

In dem gesamten Unterabschnitt errechnet sich ein um 1.700,00 € erhöhter Zuschussbedarf.

 

 

Unterabschnitt 40500 – Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende -

 

Die Einnahmen im Unterabschnitt 40500 wurden auf 0,00 € berichtigt, da in diesem Unterabschnitt keine Einnahmen zu erwarten sind.

 

Der Ansatz für Fortbildungskosten wurde verringert, da keine weiteren Fortbildungen für diesen Bereich im Sozialamt erforderlich sind.

 

In dem gesamten Unterabschnitt errechnet sich ein um 3.400,00 € erhöhter Zuschussbedarf.

 

 

Unterabschnitte 41001 bis 41010 - Hilfe zum Lebensunterhalt -

 

Der Zuschussbedarf vermindert sich hier um 2.773.900,00 €.

 

Dies liegt im wesentlichen an Veränderungen im Unterabschnitt 41001. Die Ausgaben im Bereich der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt (HHSt 41001 730000) waren durch die neue Gesetzgebung nur schwer abzuschätzen und verringern sich um 1.350.000,00 €. Die Ausgaben für Hilfe zur Arbeit (HHSt 41001 730500) erhöhen sich durch Übergangslösungen um 463.000,00 €.

 

Aufgrund der genannten Übergangslösungen im Bereich der Hilfe zur Arbeit erhöhen sich aber auch die Einnahmen durch Zuweisungen des Landes und der ARGE um 500.000,00 € (HHSt 41001 171000 und 41001 174000).

 

Durch Nacharbeiten aus dem Bereich des BSHG erhöhen sich die Einnahmen um weitere 1.096.500,00 € (HHSt 41001 162000, 41001 243000, 41001 245000 und 41001 249000).

 

Auch im Unterabschnitt 41002 vermindern sich die Ausgaben im Bereich der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt (HHSt 41002 730000) um 200.000,00 €.

 

 

Unterabschnitte 41101 bis 41110 – Hilfe zur Pflege –

 

In diesen Unterabschnitten erhöht sich der Zuschussbedarf um 121.600,00 €.

 

Die Einnahmen in der HHSt 41109 251000 verringern sich um 210.000,00 € durch den Wegfall der Einnahmen aus Leistungen der Grundsicherung. Die Grundsicherung wird in diesem Jahr bei Heimbewohnern aufgrund gesetzlicher Änderungen direkt an das Heim ausgezahlt und nicht mehr vom Sozialamt vereinnahmt.

 

Dadurch verringern sich auch die Ausgaben im Bereich der Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen (HHSt 41109 742000). Bei dieser Haushaltsstelle macht sich außerdem eine Verschiebung zulasten HHSt 41109 742200 (Investitionskosten in vollstationären Einrichtungen) bemerkbar, so dass sich die Ausgaben in diesem Unterabschnitt insgesamt um 310.000,00 € verringern.

 

Im Unterabschnitt 41110 macht sich eine Fallzahlerhöhung mit Mehrausgaben von 230.000,00 € bemerkbar (HHSt 41110 742000 und 41110 742200). Es wurden mehr unter 60‑jährige Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen, als erwartet.

 

 

Unterabschnitte 41201 bis 41210
– Eingliederungshilfe für behinderte Menschen –

 

Der Zuschussbedarf erhöht sich hier insgesamt um 964.400,00 €.

 

Auch in Unterabschnitt 41210 verringern sich die Einnahmen durch den Wegfall der Leistungen der Grundsicherung, außerdem durch den Wegfall von Wohngeldansprüchen. Bei HHSt 41210 251000 (Kostenbeiträge etc. für Leistungen in Einrichtungen) und 41210 255000 (Erstattung von Sozialleistungsträgern für Leistungen in Einrichtungen) kommt es somit zu Mindereinnahmen von insgesamt 880.000,00 €.

 

Bei HHSt 41210 255200 (Erstattung von Sozialleistungsträgern für Leistungen in stationären Sprachheilheimen), die aus Abrechnungsgründen für das Quotale System eingerichtet worden ist, kommt es zu zusätzlichen Einnahmen von 250.000,00 €. Dies liegt in zusätzlichen Heimentlassungen im Sommer 2005 begründet, die Kostenerstattungen von Krankenkassen auslösen.

 

Durch Erhöhung der Fallzahl, u.a. auch durch Einrichtung zusätzlicher integrativer Gruppen in den Kindergärten Hoya und Lemke, kommt es bei HHSt 41210 746100 (Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder in Einrichtungen) zu Mehrausgaben von 400.000,00 €.

 

 

Unterabschnitte 41301 bis 41310 – Krankenhilfe usw. –

 

Die Einsparungen im Bereich der Krankenhilfe durch die Pflichtmitgliedschaft der ALG II – Empfänger in der gesetzlichen Krankenversicherung machen sich in diesem Jahr noch nicht umfassend bemerkbar, da ein erheblicher zeitlicher Versatz zwischen der Entstehung der Kosten und der Abrechnung vorhanden ist.

 

In der 2. Hälfte des letzten Jahres sind besonders viele und hochpreisige Krankenhausaufenthalte angefallen, die in 2005 in Rechnung gestellt wurden. Außerdem haben Ende 2004 noch auffallend viele Menschen Zahnersatz erhalten.

 

Bei der HHSt 41301 731300 (Hilfen zur Gesundheit außerhalb von Einrichtungen) kommt es daher zu Mehrausgaben von 185.000,00 €, bei der HHSt 41301 741300 (Hilfen zur Gesundheit in Einrichtungen) zu Mehrausgaben von 365.000,00 €.

 

Im Bereich der asylsuchenden Menschen kommt es zu niedrigeren Krankenhilfekosten als erwartet. So verringern sich die Ausgaben bei HHSt 41302 7313 (Hilfen zur Gesundheit außerhalb von Einrichtungen) um 100.000,00 € und bei HHSt 41302 741300 (Hilfen zur Gesundheit in Einrichtungen) um 33.000,00 €.

 

In den gesamten Unterabschnitten erhöht sich der Zuschussbedarf um 362.400,00 Euro.

 

 

Unterabschnitte 41401 bis 41410
– Sonstige Hilfe in besonderen Lebenslagen –

 

Hier erhöht sich der Zuschussbedarf um insgesamt 48.100,00 €.

 

Durch den fast vollständigen Wegfall des Landesblindengeldes kommt es zu Mehraufwendungen an Blindenhilfe in Höhe von 209.100,00 €. Diese werden vom Land in diesem Jahr nur zu 95 v.H. erstattet, so dass ein Fehlbetrag von rd. 11.000,00 € entsteht.

 

Im Bereich der Weiterführung des Haushalts (HHSt 41401 731500) erhöhen sich die Ausgaben um 15.000,00 €.

 

Außerdem werden Bestattungskosten in Höhe von 17.000,00 € erwartet, die bisher in den Unterabschnitten 41001 bis 41010 (Hilfe zum Lebensunterhalt) veranschlagt waren.

 

 

Unterabschnitt 41900 – Quotales System –

 

Hier werden die Einnahmen des Landes zentral vereinnahmt. Die im April 2005 erfolgte Abrechnung für 2004 hat zu einer Verminderung der Einnahmen um 766.000,00 € geführt.

 

 

Unterabschnitte 42002 bis 42408
– Asylbewerberleistungsgesetz –

 

Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt (HHST 42002 791100) und Sachleistungen (HHST 42102 791300) steigen um 190.000,00 € bzw. 110.000,00 €, weil Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz wirksam wurden.

 

Die Ausgaben für die Verwaltungskostenerstattung an Gemeinden (HHST 42002 672100) erhöhen sich um 10.000,00 € aufgrund der mit den Gemeinden abgeschlossenen Vereinbarungen.

 

Der Zuschussbedarf in den gesamten Unterabschnitten erhöht sich insgesamt um 372.500,00 €.

 

 

Unterabschnitt 43200 – Einrichtungen für pflegebedürftige ältere Menschen –

 

Hier wird unter anderem die Erstattung des Landes vereinnahmt, die aufgrund der Mehrkosten durch den Wegfall der Landesförderung durch bewohnerbezogene Aufwendungszuschüsse in Pflegeeinrichtungen gezahlt wird (HHSt 43200 161300). Die Erstattungsbeträge decken die Mehrkosten voraussichtlich nicht in voller Höhe. Der Differenzbetrag fließt ins Quotale System.

 

Der Zuschussbedarf in diesem Unterabschnitt erhöht sich um 126.000,00 €.

 

 

Unterabschnitt 44000 bis 44700 - Kriegsopferfürsorge ‑

 

Der Zuschussbedarf erhöht sich nach Anpassungen der Haushaltsansätze um 5.000,00 €.

 

 

Unterabschnitt 48201 bis 48202 - Grundsicherung nach dem SGB II -

 

Der Unterabschnitt 48202 wird nicht benötigt, da eine Aufteilung in Leistungen für Deutsche und Asylsuchende nicht möglich und auch nicht notwendig ist. Die Ansätze wurden daher auf “0” gesetzt.

 

Die Zahlungen aufgrund der Übergangslösung sind abgeschlossen. Die Ansätze wurden entsprechend der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen angepasst.

 

Der Landkreis ist jetzt nur noch für Unterkunftskosten und verschiedene einmalige Beihilfen zuständig. Die entsprechenden HHSt wurden angepasst.

 

Der Zuschussbedarf hat sich um 273.000,00 € verringert.

 

 

Unterabschnitt 48400 – Landesblindengeld –

 

Aufgrund der gesetzlichen Änderung verringern sich die Ansätze, der Zuschussbedarf verändert sich nicht.

 

 

Unterabschnitt 48800 – Wohngeld –

 

Wohngeld in Form eines Besonderen Mietzuschusses wird nicht mehr geleistet. Für die Nacharbeiten ist der Ansatz anzupassen.

 

Es ergibt sich eine Erhöhung des Zuschussbedarfs um 5.000,00 €.

 

 

Unterabschnitt 49001 bis 49100 -Krankenversicherung nach dem Lastenausgleichsgesetz –

 

Hier verringert sich der Zuschussbedarf nach Anpassung um 5.000,00 €.

 

 


Die vom Sozialamt bewirtschafteten Einnahmehaushaltsstellen vermindern sich um 7.696.200,00 €, die Ausgabehaushaltsstellen um 7.990.500,00 €, so dass sich der Zuschussbedarf insgesamt um 294.300,00 € verringert.

 

/  Übersichten der einzelnen Unterabschnitte sind als Anlagen beigefügt.