Beratungsgang:
Gleichstellungsbeauftragte Bauer
führt aus, der Gleichstellungsplan 2021 bis 2023 liege zur Kenntnisnahme vor.
Er beruhe auf der Grundlage des § 15 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes.
Dort sei geregelt, dass jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten
erstmals zum 31. Dezember 2011 jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan
zu erstellen habe. Als Grundlage diene eine Bestandsaufnahme und Analyse der
Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden Fluktuation. Es sei festzulegen,
wie eine Unterrepräsentanz abgebaut und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und
Familienarbeit verbessert werden solle. Erstellt werde der Gleichstellungsplan
vom Fachbereich Personal unter Mitwirkung des Personalrats und der
Gleichstellungsbeauftragten. Mit der jeweiligen Fortschreibung gelte es, die
gesetzten Ziele zu überprüfen, deren Nichterreichung zu hinterfragen und gegebenenfalls
eine neue Zielausrichtung zu formulieren. Der Bericht werde allen Beschäftigen
zur Kenntnis zur Verfügung gestellt.
KTA Meyer erklärt, trotz der
zeitlichen Verschiebung sei deutlich geworden, dass die Kreisverwaltung bemüht
sei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, eine Gleichstellung
der Geschlechter herzustellen und Unterrepräsentanzen abzubauen. Deutlich werde
aber auch, dass das Vorhaben gar nicht so einfach sei. Die
Einflussmöglichkeiten seien begrenzt. Unterrepräsentanzen von Männern im sozialen
Erziehungsdienst seien schwer zu vermeiden, weil der Beruf häufiger von Frauen
gewählt werde. Der Anteil beschäftigter Frauen sei seit 2013 um 20 Prozent
gestiegen, die Teilzeitquote sei bei Frauen deutlich höher. Leider lägen noch
keine Daten über die HomeOffice-Nutzung vor.
KTA Heusmann, die Arbeit sei
grandios. Veränderungen seien gut nachvollziehbar. Ihre Bitte sei, zu prüfen,
wie mehr Männer für den Erziehungsdienst gewonnen werden könnten.