Beratungsgang:

 

Gleichstellungsbeauftragte Bauer führt aus, der Gleichstellungsplan 2021 bis 2023 liege zur Kenntnisnahme vor. Er beruhe auf der Grundlage des § 15 des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes. Dort sei geregelt, dass jede Dienststelle mit mindestens 50 Beschäftigten erstmals zum 31. Dezember 2011 jeweils für drei Jahre einen Gleichstellungsplan zu erstellen habe. Als Grundlage diene eine Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur und der zu erwartenden Fluktuation. Es sei festzulegen, wie eine Unterrepräsentanz abgebaut und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit verbessert werden solle. Erstellt werde der Gleichstellungsplan vom Fachbereich Personal unter Mitwirkung des Personalrats und der Gleichstellungsbeauftragten. Mit der jeweiligen Fortschreibung gelte es, die gesetzten Ziele zu überprüfen, deren Nichterreichung zu hinterfragen und gegebenenfalls eine neue Zielausrichtung zu formulieren. Der Bericht werde allen Beschäftigen zur Kenntnis zur Verfügung gestellt. 

 

KTA Meyer erklärt, trotz der zeitlichen Verschiebung sei deutlich geworden, dass die Kreisverwaltung bemüht sei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, eine Gleichstellung der Geschlechter herzustellen und Unterrepräsentanzen abzubauen. Deutlich werde aber auch, dass das Vorhaben gar nicht so einfach sei. Die Einflussmöglichkeiten seien begrenzt. Unterrepräsentanzen von Männern im sozialen Erziehungsdienst seien schwer zu vermeiden, weil der Beruf häufiger von Frauen gewählt werde. Der Anteil beschäftigter Frauen sei seit 2013 um 20 Prozent gestiegen, die Teilzeitquote sei bei Frauen deutlich höher. Leider lägen noch keine Daten über die HomeOffice-Nutzung vor.

 

KTA Heusmann, die Arbeit sei grandios. Veränderungen seien gut nachvollziehbar. Ihre Bitte sei, zu prüfen, wie mehr Männer für den Erziehungsdienst gewonnen werden könnten.