a)
Das vorlegte Entwicklungskonzept „Bildungscampus
Berliner Ring“ soll die Grundlage für die Weiterentwicklung des Schulstandortes
„Berliner Ring“ bilden und umgesetzt werden.
b)
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Planung
der Maßnahmen der Phase 0 und der Vorbereitung und Durchführung eines
Architektenwettbewerbs für die Teilprojekte der Phase 1 zu beginnen.
c)
Die Änderung der Geschäftsordnung wird
beschlossen. Der Kreistag stellt die Besetzung des Lenkungsausschusses
Bildungscampus fest.
d) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Stelle einer Bauzeichnerin/eines Bauzeichners zu besetzen. Der über den Stellenplan 2020 hinausgehende Anteil wird mit dem Stellenplan 2021 bereitgestellt.
Sachverhalt
Dem Beschluss des Ausschusses
für Liegenschaften (2019/207) folgend ist das erarbeitete Entwicklungskonzept
für den Bildungscampus dem Ausschuss für die allgemein bildenden Schulen und
dem Ausschuss für die berufsbildenden
Schulen in einer gemeinsamen Sitzung am 18.02.2020 zur Beratung vorgelegt
worden.
Beide Ausschüsse empfehlen
einstimmig die Umsetzung des Konzeptes.
Ergänzend zu den Hinweisen
des Ausschusses für Liegenschaften wurde für den weiteren Projektverlauf
angeregt, über Unterbringungsmöglichkeiten für auswärtige Schüler/innen
nachzudenken bzw. deren Bedarf zu berücksichtigen.
Dem Volkshochschulbeirat
wurde am 03.03.2020 das Entwicklungskonzept vorgestellt. Auch er begrüßt die
dargestellte Entwicklung ausdrücklich.
/ Mit dem beigefügten Bericht hat das Büro
scheuvens + wachten plus die abschließende Ausarbeitung des
Entwicklungskonzeptes zur Verfügung gestellt (Anlage 1). Ergänzend wurde
verwaltungsseitig eine begleitende Dokumentation erarbeitet, die die Hintergründe
und die im Rahmen des
Entwicklungsprozesses getroffenen Ab-
/ wägungen darstellt (Anlage 2).
Sofern der Kreistag den
Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse folgt, empfiehlt die Verwaltung, noch
im Jahr 2020 mit der Planung der Maßnahmen der Phase 0 und der Vorbereitung und
Durchführung eines Architektenwettbewerbs für die Teilprojekte der Phase 1 zu beginnen.
Im Rahmen der Phase 0 sollen
dabei der Neubau des Parkplatzes Im Meerbachbogen und der Abriss der Reihenhäuser
Berliner Ring geplant und durchgeführt werden.
Für die Konkretisierung der
Planung der Einzelmaßnahmen der Phase 1 soll ein Architektenwettbewerb
durchgeführt werden, der entsprechend des Entwicklungskonzeptes den Neubau der
IGS Sporthalle, den Neubau des E-Traktes einschl. der Cafeteria/Mensa, die Neugestaltung
der Campuspassage, den Neubau des Parkplatzes der IGS Sporthalle und den Abriss
der Altbauten BBS als Maßnahmen umfasst.
Darüber hinaus sollen im
Rahmen einer Bestandsaufnahme für die BBS Lehrküchen und Sporthalle die
konkreten Sanierungsbedarfe ermittelt werden.
Die haushaltrechtlichen
Voraussetzungen hierfür wurden mit dem Beschluss des Haushalts 2020 geschaffen.
Begleitung der Umsetzung
Hinsichtlich der politischen
Begleitung schlägt die Verwaltung vor, einen gesonderten Fachausschuss
einzurichten, der als Lenkungsausschuss die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes
und im ersten Schritt insbesondere den angestrebten Architektenwettbewerb für
die Maßnahmen der Phase 1 begleitet.
Auf Basis der positiven
Erfahrungen mit dem eingerichteten IGS-Bauausschuss empfiehlt die Verwaltung,
die Zahl der Sitze im Ausschuss auf sieben festzusetzen. Die
/ Geschäftsordnung ist entsprechend zu
ergänzen (Anlage 3).
Nach § 71 Abs. 2 NKomVG würde
sich dabei folgende Verteilung im Ausschuss ergeben: CDU-Fraktion: 3 Sitze;
SPD-Fraktion: 2 Sitze, Gruppe Grüne/Bündnis 90/Die Linke und AfD je 1 Sitz.
Der Zugriff auf den
Ausschussvorsitz würde nach der derzeitigen Verteilung der Ausschussvorsitze gem.
§ 71 Abs. 8 NKomVG auf die CDU-Fraktion fallen.
Die Ausschussbesetzung und
die Benennung des/der Vorsitzenden sind durch den Kreistag festzustellen.
Stärkung der personellen Ressourcen
Im Fachdienst Liegenschaften
stehen mit der Umsetzung des Bildungscampus und der ÖPP-Realisierung der
Feuerwehrtechnischen Zentrale zwei Großprojekte an, für die der Fachdienst nur
bedingt personell aufgestellt ist. Mit Blick auf die aktuelle Arbeitsmarktlage
erscheint es nicht zielführend, eine weitere Stelle Architekt/in bzw.
Bauingenieur/in einzurichten.
Entlastung ist jedoch durch
die Einrichtung der Stelle eines/r Bauzeichner/in zu erwarten, über die der
Fachdienst bisher nicht verfügt. So wäre von dort u.a. eine Unterstützung der
Architekten bei der Erstellung von Dokumentationen, Kostenberechnungen,
Zeichnungen und Leistungsverzeichnissen zu leisten.
Die Stelle ist darüber hinaus
erforderlich, um Planbestände zu verwalten, zu pflegen und standardisiert zu
digitalisieren. Hierzu gehört es u.a. fehlende Bestandspläne zu erstellen,
Zeichnungen von Externen zu Projekten in Bestandspläne einzupflegen,
Berechnungen zu Gebäudebeständen zu erstellen und fortzuschreiben und die Daten
in das Gebäudemanagementsystem zu überführen. Hierzu würde auch das Anlegen und
Pflegen von Raumbüchern in Verbindung mit digitalen Zeichnungen gehören.
Die Einrichtung und Besetzung
der Stelle wird unabhängig von den benannten Projekten fachlich als wichtige
Grundlage für die Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Kreisverwaltung
eingestuft.
Im Stellenplan 2020 wurde
daher eine dem Fachdienst zugeordnete 0,5 Stelle einer Verwaltungskraft bereits
als Bauzeichner/in (Egr. 9b) ausgewiesen. Um die Stelle adäquat besetzen und
die o. g. Projekte begleiten zu können, beantragt die Verwal-tung, die Stelle
über den Stellenplan hinaus unbefristet in Vollzeit besetzen zu dür-fen.
Hierdurch würden Personalmehraufwendungen in einer Größenordnung von rund 31.500 € pro Jahr entstehen.