Die jährliche Beitragshöhe
wird für die Jahre 2023 – 2025 auf 4 Mio. € festgesetzt.
Die Beiträge sind gemäß § 117 Absatz 6 NSchG zu zwei Drittel vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringen.
Sachverhalt
Der Landkreis Nienburg/Weser
hat gem. § 117 Absatz 5 NSchG eine Kreisschulbaukasse (KSBK) zur Finanzierung
des Schulbaus als zweckgebundenes Sondervermögen zu errichten. Daraus gewährt
der Landkreis den kreisangehörigen Kommunen und seinem Fachdienst
Liegenschaften Zuschüsse für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zu den
notwendigen Schulbaukosten.
Mit Drucksache 2020/187 wurde
vom Kreistag die Fortschreibung der Förderrichtlinie, die Fortschreibung der
Schulbauhandreichungen für die Jahre 2021 - 2025 und die Höhe der
einzuzahlenden Beiträge für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
Die Förderrichtlinie
konkretisiert dabei u. a. den Zuwendungszweck, den Gegenstand der Förderung
bzw. die Ausschlüsse, Förderbedingungen und das Verfahren. Die
Schulbauhandreichungen definieren das notwendige Maß der Schulbaukosten.
Der Fachbereich Schulen und
Kultur hat bereits 2020 zur Vorbereitung der Drucksache 2020/187 die geplanten
gemeindlichen Schulbaumaßnahmen abgefragt. Außerdem liegt eine vom Fachdienst
Liegenschaften erstellte Bestandsübersicht der geplanten eigenen Maßnahmen vor.
Die Rückmeldungen der 2020
geplanten Baumaßnahmen differenzierten von einer vagen Planung bis zu konkret
anstehende Maßnahmen.
Daher war es zu dem damaligen
Zeitpunkt angezeigt, die Höhe der Einzahlung zunächst für die nächsten zwei
Jahre festzulegen. Hierbei spielte auch die Frage der Auswirkungen durch die
Corona Pandemie eine Rolle bei der Umsetzung der angezeigten Vorhaben.
Das Gesamtvolumen der 2020
mitgeteilten Maßnahmen lag bei rd. 114 Mio. €. Bei Umsetzung
sämtlicher Maßnahmen errechneten sich Zuweisungen in einer Größenordnung von
rund 51 Mio. €. Diese hätten mit den bisher eingezahlten 2 Mio. € jährlich
nicht umgesetzt werden können.
Zur Sicherung der ständigen
Liquidität der Kreisschulbaukasse wurde die jährlich einzuzahlende Beitragshöhe
für die Jahre 2021 und 2022 um 2 Mio. € auf 4 Mio. €
angehoben. Gem.
§ 117 Absatz 6 NSchG zahlt der Landkreis Nienburg zwei Drittel
(2.333.333,33 €) und die kreisangehörigen Kommunen ein Drittel (666.666,67 €)
in die KSBK ein
Im Jahr 2022 wurden die
kreisangehörigen Kommunen gebeten, die angemeldeten Maßnahmen zu überprüfen.
Die Rückmeldung ergab, dass an den geplanten Maßnahmen festgehalten werde und
sogar weitere Maßnahmen ergänzt wurden. Ferner wurde eine Baupreissteigerung
von vielen Kommunen angezeigt.
Insgesamt wurden im Rahmen
der Aktualisierung ein Gesamtvolumen von ca. 125 Mio. € und daraus
eine Fördersumme von nunmehr rund 55 Mio. € ermittelt.
Von den kreisangehörigen
Kommunen sind seit dem 4. Quartal 2020 Maßnahmen in Summe von rund 221.100 €
und vom FD Liegenschaften rund 6.320.000 € vorgenommen worden. Dabei ist die
Umsetzung der ältesten Maßnahme bereits vor 10 Jahren erfolgt. Der FD
Liegenschaften konnte die Maßnahmen IGS SEK I und SEK II
schlussrechnen.
Im selben Zeitraum wurden
lediglich zwei Maßnahmen mit einer Größenordnung von rund 510.000 € neu
bewilligt. In Antragsstellung befinden sich weiterhin zwei Maßnahmen. Eine
weitere Konkretisierung konnte seitens der Antragssteller bisher nicht
erfolgen, da weitere Förderungen und Nutzer zu betrachten sind. Planerisch sind
diese Maßnahmen mit einer Fördersumme von rund 1 Mio. € eingerechnet.
Alle anderen Maßnahmen
konnten in den vergangenen zwei Jahren von den kreisangehörigen Kommunen nicht
weiter konkretisiert bzw. beantragt werden. Daher muss davon ausgegangen
werden, dass bis zum Ablauf der Förderperiode im Jahr 2025 die Maßnahmen nicht
umgesetzt und abgerechnet werden.
Unter Beibehaltung der
Annahme, dass dennoch lediglich 75 % der Maßnahmen umgesetzt werden, ergäbe
sich eine Förderung von rund 41,2 Mio. €.
Sofern in der
Kreisschulbaukasse keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung stehen, hat
bei einer drohenden Erschöpfung der Mittel der Landkreis eine Auswahlentscheidung
unter den konkurrierenden Schulbaumaßnahmen zu treffen.
Die Auswahlentscheidung ist
dabei eine Ermessensentscheidung des Landkreises auf Basis der Dringlichkeit
der Maßnahme und der finanziellen Leistungsfähigkeit des gemeindlichen
Schulträgers.
Sind die Mittel der
Kreisschulbaukasse verbraucht, kommt eine Förderung weiterer Maßnahmen
unabhängig von ihrer Dringlichkeit nicht in Betracht.
Die Höhe der Beiträge regelt
der Landkreis gem. § 117 Absatz 6 Satz 3 NSchG.
Zum 31.12.2021 war in der KSBK
ein Betrag von 3,17 Mio. € verfügbar.
Auf Basis dieser Grundlagen
wurde seitens der Verwaltung berechnet, wie der Stand der KSBK zum Ende des
Jahres 2025 bei unterschiedlich hohen Einzahlungsbeträgen in den nächsten drei
Jahren aussehen würde:
Einzahlung/ Jahr |
2 Mio. € |
4 Mio. € |
6 Mio. € |
8 Mio. € |
10 Mio. € |
Stand KSBK 31.12.2025 |
- 34 Mio. € |
- 28 Mio. € |
- 22 Mio. € |
- 16 Mio. € |
- 10 Mio. € |
Dabei ist festzustellen, dass
zur Erhaltung der ständigen Liquidität der KSBK selbst ein Einzahlungsbetrag
von 10 Mio. € pro Jahr nicht ausreichend wäre, wenn alle Maßnahmen
bis zum 31.12.2025 beantragt, bewilligt, durchgeführt und abgerechnet werden
würden.
In Anbetracht der Erfahrungen
und der Werte der letzten Jahre ist jedoch davon auszugehen, dass von den
geplanten Maßnahmen bis zum 31.12.2025 der überwiegende Teil nicht beantragt
und bewilligt wird. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises und der
kreisangehörigen Kommunen haben durch die Corona Pandemie und deren Folgen
nachgelassen. Hinzu kommen Baupreissteigerungen. Auch wenn die Kommen bisher an
ihren geplanten Maßnahmen festhalten, muss davon ausgegangen werden, dass nicht
alle Maßnahmen bzw. nicht alle in dem geplanten Rahmen umgesetzt werden können.
Darüber hinaus führt der Fachkräftemangel im Baubereich sicherlich dazu, dass
einige Projekte zunächst verschoben werden müssen. Die Kommunen sollten daher
nicht noch zusätzlich mit Einzahlungen in die KSBK belastet werden, die aller
Voraussicht nach nicht in diesem Zeitraum benötigt werden. Daher wird seitens
der Verwaltung vorgeschlagen, dass für die Jahre 2023 – 2025 weiterhin jährlich
4 Mio. € eingezahlt werden sollten. Sollte dennoch ein höherer Bedarf notwendig
werden, muss ggf. nachgesteuert werden bzw. die Beträge ab 2026 deutlich erhöht
werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es entstehen Kosten
i. H. v. 2.333.333,33 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220
Kreisschulbaukasse zur Verfügung.
Anlagen:
·
Aufstellung der
Maßnahmen