Betreff
Kreisschulbaukasse
hier: Beitragshöhe für die Jahre 2023 – 2025
Vorlage
2022/135
Aktenzeichen
21-211-32/5
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Die jährliche Beitragshöhe wird für die Jahre 2023 – 2025 auf 4 Mio. € festgesetzt.

 

Die Beiträge sind gemäß § 117 Absatz 6 NSchG zu zwei Drittel vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringen.


Sachverhalt

Der Landkreis Nienburg/Weser hat gem. § 117 Absatz 5 NSchG eine Kreisschulbaukasse (KSBK) zur Finanzierung des Schulbaus als zweckgebundenes Sondervermögen zu errichten. Daraus gewährt der Landkreis den kreisangehörigen Kommunen und seinem Fachdienst Liegenschaften Zuschüsse für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zu den notwendigen Schulbaukosten.

 

Mit Drucksache 2020/187 wurde vom Kreistag die Fortschreibung der Förderrichtlinie, die Fortschreibung der Schulbauhandreichungen für die Jahre 2021 - 2025 und die Höhe der einzuzahlenden Beiträge für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.

 

Die Förderrichtlinie konkretisiert dabei u. a. den Zuwendungszweck, den Gegenstand der Förderung bzw. die Ausschlüsse, Förderbedingungen und das Verfahren. Die Schulbauhandreichungen definieren das notwendige Maß der Schulbaukosten.

 

Der Fachbereich Schulen und Kultur hat bereits 2020 zur Vorbereitung der Drucksache 2020/187 die geplanten gemeindlichen Schulbaumaßnahmen abgefragt. Außerdem liegt eine vom Fachdienst Liegenschaften erstellte Bestandsübersicht der geplanten eigenen Maßnahmen vor.

 

Die Rückmeldungen der 2020 geplanten Baumaßnahmen differenzierten von einer vagen Planung bis zu konkret anstehende Maßnahmen.

 

Daher war es zu dem damaligen Zeitpunkt angezeigt, die Höhe der Einzahlung zunächst für die nächsten zwei Jahre festzulegen. Hierbei spielte auch die Frage der Auswirkungen durch die Corona Pandemie eine Rolle bei der Umsetzung der angezeigten Vorhaben.

 

Das Gesamtvolumen der 2020 mitgeteilten Maßnahmen lag bei rd. 114 Mio. €. Bei Umsetzung sämtlicher Maßnahmen errechneten sich Zuweisungen in einer Größenordnung von rund 51 Mio. €. Diese hätten mit den bisher eingezahlten 2 Mio. € jährlich nicht umgesetzt werden können.

 

Zur Sicherung der ständigen Liquidität der Kreisschulbaukasse wurde die jährlich einzuzahlende Beitragshöhe für die Jahre 2021 und 2022 um 2 Mio. € auf 4 Mio. € angehoben. Gem. § 117 Absatz 6 NSchG zahlt der Landkreis Nienburg zwei Drittel (2.333.333,33 €) und die kreisangehörigen Kommunen ein Drittel (666.666,67 €) in die KSBK ein

 

Im Jahr 2022 wurden die kreisangehörigen Kommunen gebeten, die angemeldeten Maßnahmen zu überprüfen. Die Rückmeldung ergab, dass an den geplanten Maßnahmen festgehalten werde und sogar weitere Maßnahmen ergänzt wurden. Ferner wurde eine Baupreissteigerung von vielen Kommunen angezeigt.

 

Insgesamt wurden im Rahmen der Aktualisierung ein Gesamtvolumen von ca. 125 Mio. € und daraus eine Fördersumme von nunmehr rund 55 Mio. € ermittelt.

 

Von den kreisangehörigen Kommunen sind seit dem 4. Quartal 2020 Maßnahmen in Summe von rund 221.100 € und vom FD Liegenschaften rund 6.320.000 € vorgenommen worden. Dabei ist die Umsetzung der ältesten Maßnahme bereits vor 10 Jahren erfolgt. Der FD Liegenschaften konnte die Maßnahmen IGS SEK I und SEK II schlussrechnen.

 

Im selben Zeitraum wurden lediglich zwei Maßnahmen mit einer Größenordnung von rund 510.000 € neu bewilligt. In Antragsstellung befinden sich weiterhin zwei Maßnahmen. Eine weitere Konkretisierung konnte seitens der Antragssteller bisher nicht erfolgen, da weitere Förderungen und Nutzer zu betrachten sind. Planerisch sind diese Maßnahmen mit einer Fördersumme von rund 1 Mio. € eingerechnet.

 

Alle anderen Maßnahmen konnten in den vergangenen zwei Jahren von den kreisangehörigen Kommunen nicht weiter konkretisiert bzw. beantragt werden. Daher muss davon ausgegangen werden, dass bis zum Ablauf der Förderperiode im Jahr 2025 die Maßnahmen nicht umgesetzt und abgerechnet werden.

 

Unter Beibehaltung der Annahme, dass dennoch lediglich 75 % der Maßnahmen umgesetzt werden, ergäbe sich eine Förderung von rund 41,2 Mio. €.

 

Sofern in der Kreisschulbaukasse keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung stehen, hat bei einer drohenden Erschöpfung der Mittel der Landkreis eine Auswahlentscheidung unter den konkurrierenden Schulbaumaßnahmen zu treffen.

 

Die Auswahlentscheidung ist dabei eine Ermessensentscheidung des Landkreises auf Basis der Dringlichkeit der Maßnahme und der finanziellen Leistungsfähigkeit des gemeindlichen Schulträgers.

 

Sind die Mittel der Kreisschulbaukasse verbraucht, kommt eine Förderung weiterer Maßnahmen unabhängig von ihrer Dringlichkeit nicht in Betracht.

 

Die Höhe der Beiträge regelt der Landkreis gem. § 117 Absatz 6 Satz 3 NSchG.

 

Zum 31.12.2021 war in der KSBK ein Betrag von 3,17 Mio. € verfügbar.

 

Auf Basis dieser Grundlagen wurde seitens der Verwaltung berechnet, wie der Stand der KSBK zum Ende des Jahres 2025 bei unterschiedlich hohen Einzahlungsbeträgen in den nächsten drei Jahren aussehen würde:

 

Einzahlung/ Jahr

2 Mio. €

4 Mio. €

6 Mio. €

8 Mio. €

10 Mio. €

Stand KSBK 31.12.2025

- 34 Mio. €

- 28 Mio. €

- 22 Mio. €

- 16 Mio. €

-  10 Mio. €

 

Dabei ist festzustellen, dass zur Erhaltung der ständigen Liquidität der KSBK selbst ein Einzahlungsbetrag von 10 Mio. € pro Jahr nicht ausreichend wäre, wenn alle Maßnahmen bis zum 31.12.2025 beantragt, bewilligt, durchgeführt und abgerechnet werden würden.

 

In Anbetracht der Erfahrungen und der Werte der letzten Jahre ist jedoch davon auszugehen, dass von den geplanten Maßnahmen bis zum 31.12.2025 der überwiegende Teil nicht beantragt und bewilligt wird. Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises und der kreisangehörigen Kommunen haben durch die Corona Pandemie und deren Folgen nachgelassen. Hinzu kommen Baupreissteigerungen. Auch wenn die Kommen bisher an ihren geplanten Maßnahmen festhalten, muss davon ausgegangen werden, dass nicht alle Maßnahmen bzw. nicht alle in dem geplanten Rahmen umgesetzt werden können. Darüber hinaus führt der Fachkräftemangel im Baubereich sicherlich dazu, dass einige Projekte zunächst verschoben werden müssen. Die Kommunen sollten daher nicht noch zusätzlich mit Einzahlungen in die KSBK belastet werden, die aller Voraussicht nach nicht in diesem Zeitraum benötigt werden. Daher wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass für die Jahre 2023 – 2025 weiterhin jährlich 4 Mio. € eingezahlt werden sollten. Sollte dennoch ein höherer Bedarf notwendig werden, muss ggf. nachgesteuert werden bzw. die Beträge ab 2026 deutlich erhöht werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen Kosten i. H. v. 2.333.333,33 €. Die Haushaltsmittel stehen im Produkt 61220 Kreisschulbaukasse zur Verfügung.


Anlagen:

 

·         Aufstellung der Maßnahmen